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Herr Neumann verliest zur Entwicklung des Grundstücks des ehemaligen Stadtforstamtes folgende Stellungnahme der Bauverwaltung:
• Derzeit sind im ehemaligen Forstamt Geflüchtete untergebracht. • Die Verwaltung hat, nicht zuletzt wegen dieser aktuellen Unterbringung, derzeit keinerlei konkrete Planungen für eine spätere Entwicklung dieses Grundstücks. • Für eine Beendigung der jetzigen Unterbringung gibt es momentan keinen Zeitplan. • Wie bereits mehrfach zugesagt, würde bei der Aufstellung von Entwicklungsszenarien der Ortsrat, wie gewünscht, beteiligt werden. • Für das Grundstück setzt der Bebauungsplan Göttingen-Herberhausen Nr. 106 „Alte Ortslage“ eine Gemeinbedarfsfläche (ohne Zweckbestimmung) fest. • Eine Wohnbebauung wäre auf dem Grundstück nur nach einer Änderung des Bebauungsplanes möglich. Auch hierbei wären die Auswirkungen auf die umliegende Ortslage selbstverständlich zu berücksichtigen. Der Ortsrat würde, wie bei allen Bebauungsplänen im Bereich der Zuständigkeit des Ortsrates Herberhausen, im Bebauungsplanverfahren beteiligt werden. • Bodenuntersuchungen haben ergeben, dass die nördlichen und östlichen Grundstücksteile (Hangbereiche zur vorhandenen Nachbarbebauung) nur mit besonderen Gründungsmaßnahmen bebaubar wären.
Außerdem berichtet Herr Neumann über den derzeitigen Stand der Vorkehrungen der Stadt Göttingen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und weist auf die Einrichtung eines täglich erreichbaren Bürgertelefons sowie auf die täglich aktualisierten Informationen auf den einschlägigen Internetseiten der Stadt und des Robert-Koch-Instituts hin.
Frau Möhring teilt mit, die Stadt Göttingen habe zwei Parzellen Grabeland zu vergeben, so auch im Schaukasten veröffentlicht. Interesse könne bei der Stadt angemeldet werden.
Frau Möhring ruft zur möglichst zahlreichen Teilnahme an der diesjährigen Sauberkeitskam-pagne auf; Treffpunkt sei am Samstag, 21.03.2020, Containerstandort an der Straße „An der Mühle“.
Außerdem weist Frau Möhring auf den regelmäßig überlaufenden Straßenablauf (Gully) unmittelbar vor dem Forstamt hin, sodass bei starken Regenfällen das Wasser den Pfarrweg hinunter fließe mit der möglichen Gefahr volllaufender Keller. Zwar habe der städtische Bauhof kürzlich gereinigt, obwohl die Stadt nicht zuständig sei, sondern die Reinigung eindeutig den anliegenden Mietern obliege. Die Stadt sei hier gefordert, auf die Straßenreinigung durch die Mieter in diesem Bereich mit Nachdruck hinzuwirken. Es stelle sich nur die Frage der hierfür zuständigen Organisationseinheit (Anm. des Protokollführers: Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten/Ordnungswidrigkeiten des Fachbereichs Ordnung).
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