Beschlussvorschlag:
- Für den nachfolgend aufgeführten Geltungsbereich wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Göttingen-Weende Nr. 63 „Ev. Krankenhaus Weende“ gefasst.
- Die Verwaltung wird beauftragt, für den genannten Bebauungsplan das erforderliche Verfahren mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (1) BauGB) und der Behörden (§ 4 (1) BauGB) einzuleiten.
- Ziele und Zwecke der Planung:
- Planungsrechtliche Absicherung der geplanten baulichen Änderungen und Erweiterungen gem. Masterplan des Ev. Krankenhauses Weende.
- Festsetzung eines Sondergebiets Klinik und der dort zulässigen Arten der Nutzung (Krankenhaus- und -verwandte Nutzungen)
- Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung wie Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Anzahl der Geschosse, Gebäudehöhen, überbaubare und nicht-überbaubare Flächen
- Festsetzung der Grünflächen und der Flächen und Maßnahmen zum Erhalt und für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
- Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Norden Göttingens im Stadtteil Weende, südlich der B 27, etwa 2,5 km Luftlinie vom Stadtzentrum entfernt. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück des Ev. Krankenhauses Weende. Es wird begrenzt durch die Bundesstraße 27 im Norden, die Straße Am Papenberg im Osten, die nördliche Grenze der Wohnbaugrundstücke an der Zimmermannstraße im Süden und im Westen durch die Grundstücke der Studentenwohnheime, Technikzentrale und westliche Parkplatzgrenze. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 5,35 ha.
Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:500.