![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Klaus Dieter Schmidt erklärt, dass die Trägerüberprüfung ergeben habe, dass der Betriebskostenzuschuss nicht auskömmlich und eine Einstufung in Trägergruppe 7 notwendig sei. Dies sei mit dem Träger abgesprochen.
Frau Meyer stellt die Vorlage der Verwaltung zur Abstimmung. Die Vorlage wird einstimmig genehmigt.
Beschluss:
Nach Abschluss der Trägerüberprüfung ist mit dem Christlicher Verein Junger Menschen e.V. auf Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung an freie Träger von Kindertagesstätten in der Stadt Göttingen“ (Zuwendungsrichtlinie) ein Änderungsvertrag zum Leistungs- und Budgetvertrag ab dem 01.01.2018 mit der Einstufung in die Trägergruppe 7 zu schließen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |