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Frau Meyer begrüßt die Anwesenden, stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.
Sie führt bei Herrn Heisterüber die Verpflichtung gemäß § 43 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) durch.
Sie weist darauf hin, dass Frau Stobbe zeitweise durch Herrn Höfer vertreten werde, da sie an der Sitzung des Wahlausschusses zum Jugendparlament teilnehmen müsse.
Sie regt an, den Tagesordnungspunkt 4 auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, da der sachverständige Bürger noch nicht eingetroffen sei. Die Anwesenden stimmen dem zu.
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