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Frau Ortsbürgermeisterin Sterr bittet Herrn Lopez, den Tagesordnungspunkt vorzustellen. Herr Eilert teilt mit, dass er sich im Mittwirkungsverbot befindet und sich deshalb weder an der Diskussion noch an der Abstimmung beteiligen wird. Herr Lopez stellt mit einer Präsentation (Anlage 1) den derzeitigen Planungsstand vor. Wichtigste Veränderungen sind die Herabstufung aus einem Industriegebiet in ein Gewerbegebiet (weniger Emissionen) sowie die vielen flexiblen Möglichkeiten, das Gelände baurechtlich zu nutzen. An diesem Prozess werden die anliegenden Betriebe beteiligt. Bei der Einhaltung der GFZ von 0,8 sind flache, lange Baukörper z.B. unter der Hochspannungsleitung oder aber auch siebengeschossige Bauten möglich. Die maximale Bauhöhe beträgt 28m. Durch die Verlegung des „Rischengraben“ an die Autobahn ist eine Nutzung durch die Firmen an der Hans-Böckler-Straße nun planungsrechtlich möglich. Bisher waren nur Einzelgenehmigungen nach §33 Baugesetzbuch, z.B. bei den Firmen Klöppner und Hampe, erforderlich. Die vorzunehmenden Ausgleichsmaßnahmen finden westlich von Elliehausen und im „Groner Wäldchen“ ihre Umsetzung. Die Änderungen des Flächennutzungsplanes sind bereits erfolgt (Baugebiet Mühlengraben und Einkaufsmarkt Netto). Die Erschließung erfolgt über Privatstraßen. Problematisch ist die Entwässerungssituation des Oberflächenwassers. Diese erfolgt auf den Grundstücken und die Eigentümer müssen die Drosselung in das Kanalnetz auf ihren Grundstücken regeln. Das Anfahren der Hochspannungsmasten muss gewährleistet werden. Auch die Grundstücke können über die Privatstraßen von hinten angefahren werden. Die freigehaltene Fläche an der Hans-Böckler-Straße für einen Industriegleisanspruch wird nicht mehr benötigt und mit in diese Planungen einbezogen. Hier dürfen nur Zufahrten entstehen, Überbauungen sind nicht möglich, sondern es sind Begrünungen vorgesehen.
Herr Grunwald stellt fest, dass durch diese Planung keine großen Belastungen auf die Groner Bürger zukommen. Die Erweiterungen der Firmen sind wichtig und das „Groner Wäldchen“ wird durch die erforderlichen Pflanzungen aufgewertet.
Frau Gerl-Plein lässt sich die bisherigen Genehmigungsverfahren der bereits erfolgten Betriebserweiterungen nach §33 Baugesetzbuch kurz erläutern. Sie fragt, wenn noch keine weiteren Bauanträge der ansässigen Firmen vorliegen, warum dann schon wieder eine Fläche versiegelt werden muss. Herr Lopez antwortet, dass bereits weiter Bedarfe angemeldet seien und dass der Lückenschluss zwischen den einzelnen Gebäuden aus planerischen Gründen erforderlich sei. Er ergänzt außerdem, dass bei Neubauten eine Dachbegrünung vorgeschrieben ist. Auch sind die Flächen über die Hans-Böckler-Straße erschlossen. Im südlichen Bereich müssen sich die Eigentümer kümmern. Herr Falkenberg fragt, ob die Privatstraßen im Besitz der Stadt Göttingen sind und wie die Regelungen für die Erschließungskosten sind. Herr Lopez bejaht die Fragen und ergänzt, dass keine Erschließungskosten anfallen. Frau Ortsbürgermeisterin Sterr möchte wissen, ob Kosten der Öffentlichkeit angelastet werden, die sonst die Anlieger zahlen müssen. Dies verneint Herr Lopez, die Kosten für Versorgungsleitungen werden umgelegt. Frau Ortsbürgermeisterin Sterr möchte noch wissen, ob durch eine Privatstraße z.B. bei der Müllentsorgung Probleme auftreten werden und wer die Rückhaltemaßnahmen auf den Grundstücken kontrolliert. Herr Lopez antwortet, dass keine Probleme auftreten werden und dass im Rahmen eines Bauantrages die Göttinger Entsorgungsbetriebe die Wassersituation auf einem Grundstück sehr genau prüfen wird und die Genehmigung hiervon abhängen wird. Frau Wätjen bemängelt die ständige Versiegelung von Flächen in Grone. Ständig würden für Gewerbeinteressen Flächen versiegelt. Die Entstehung des „Groner Wäldchens“, das nur wächst, wenn woanders in Grone Flächen versiegelt werden findet sie unmöglich. Sie fordert Entsiegelung von Flächen und fordert die Verwaltung auf, hierzu Vorschläge zu unterbreiten. Herr Lopez erklärt, dass die Politik die Verwaltung auffordert, Bebauungspläne mit entsprechenden Zielsetzungen zu erarbeiten. Ihm seien keine Flächen bekannt, die entsiegelt werden könnten.
Der Ortsrat unterbricht die Sitzung um 20.50 Uhr für Fragen der Anwesenden. Es werden keine Fragen gestellt. Der Ortsrat stimmt der Verwaltungsvorlage mit 8 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung zu.
Beschlussvorschlag:
1. Dem Entwurf zum Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 35 "Gewerbegebiet Grone/Elliehausen" mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung (ÖBV) wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für den o. g. Bebauungsplan die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
3. Ziele und Zwecke der Planung:
Festsetzung eines Gewerbegebiets (GE) gem. § 8 BauNVO
Planungsrechtliche Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes
4. Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Bundesautobahn 7 (BAB 7), im Norden durch den Elliehäuser Weg, im Osten durch die angrenzenden Gewerbebetriebe im Bereich westlich der Hans-Böckler-Straße und im Süden durch eine Grünlandparzelle im angrenzenden Bebauungsplan Nr. 9, TP 2 begrenzt.
Maßgeblich ist der Bebauungsplan im Maßstab 1:1000
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