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Herr Dr. Wiedemann gibt den Hinweis, dass die Beschlussvorlage nicht richtig ist, da nicht zugestimmt, sondern zur Kenntnis genommen werden muss.
Herr Edler stellt die überarbeitete Version der Variante 2 zum Baugebiet Kleehöfen mündlich vor (Anlage 2 zum Protokoll). Er berichtet, dass bereits bei der ersten Vorstellung im März 2019 der Ortsrat zu einigen Punkten Anmerkungen hatte, wie z.B. Straßen und Stellplätze sowie Grundstücksgröße. Der Plan wurde daraufhin im Sommer weiterbearbeitet. Im August 2019 folgte der interfraktionelle Antrag des Ortsrates. Der Ortsrat forderte primär größere Grundstücke und ausreichende Stellplätze. Die Forderungen wurden aufgegriffen. Daneben fanden auch die Belange öffentlicher Träger Berücksichtigung. So wird nun auch die Zufahrtsstraße verbreitert und Fläche für ein BHKW benötigt. Die Anzahl der Häuser reduziert sich aufgrund der neuen Planung etwas. Der nachbearbeitete Plan weißt nunmehr mehr Details auf. Es befindet sich auch eine größere Grünfläche in der Mitte des Gebietes. Das Baugebiet wird durch zwei Straßenringe erschlossen. In der überarbeiteten Variante wurde auch die Planung zum neuen Radweg mitberücksichtigt. Die Grundstücksgrößen der Einfamilienhäuser liegen bei ca. 600 qm und es wurden bis zu 25 Stellplätze im öffentlichen Parkraum geschaffen. Zur Situation KiTa und Kinderlandbonus wird Frau Störbrock berichten.
Frau Störbrock teilt mit, dass es in den letzten Sitzungen viele Bürgerfragen gab, die an die Verwaltung weitergeleitet wurden und heute wie folgt beantwortet werden:
Zu den Bürger*innenfragen aus der OR-Sitzung vom 10.09.2019 in Bezug auf das Baugebiet „Kleehöfen Süd“ nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Wurde das Wassereinzugsgebiet der Esebeeke überprüft? Ja, es wurde eine Abschätzung des Einzugsgebietes durch die untere Wasserbehörde vorgenommen.
Wenn 40-50 Häuser errichtet werden sollen, was ist dann mit öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Kitas? Wurde dieses bereits mitberücksichtigt? Wie sieht diesbezüglich die Entwicklung aus? Wenn ein Wohngebiet geplant wird, wird grundsätzlich auch der damit einhergehende zusätzliche Kita-Bedarf ermittelt und berücksichtigt. Bei der Berechnung des zusätzlichen Bedarfs an Betreuungsplätzen durch das Neubaugebiet „Kleehöfen“, wurde der Blick über den Ortsteil Esebeck hinaus auf die mögliche Entwicklung der Betreuungssituation in den westlichen Ortsteilen (Esebeck, Elliehausen, Hetjershausen, Groß Ellershausen) insgesamt gerichtet. Hierbei waren zwei Faktoren ausschlaggebend:
Nur für Esebeck erwartet die Verwaltung einen zusätzlichen Bedarf an 6 – 7 Krippenplätzen und 6 – 7 Kindergartenplätzen. Ausgehend von der Tatsache, dass eine Regelgruppe in der Krippe 15 Plätze und eine Regelgruppe im Kindergarten 25 Plätze umfasst, würden diese Zahlen nicht die Einrichtung einer Kita in Esebeck rechtfertigen. Deshalb sieht es die Verwaltung als sinnvoll an, alle 4 Ortsteile gemeinsam zu betrachten und eine gemeinsame Kita einzurichten. Für die 4 Ortsteile wurde ein Gesamtbedarf von etwa 43 Krippenplätzen und 30 Kindergartenplätzen ermittelt, was etwa 3 Krippengruppen und 1,5 Kindergartengruppen entspräche. Bei der Frage nach dem Standort könnte Hetjershausen aufgrund der Nähe zu Groß Ellershausen und Elliehausen eine günstige Wahl sein, da diese drei Stadtteile die größten Bedarfe aufweisen. Der Bedarf ist in die Kita-Bedarfsplanung aufzunehmen. Eine Entscheidung über eine mögliche Umsetzung ist noch nicht gefallen.
Im Schulstättenentwicklungskonzept für die Stadt wurden alle bekannten Baugebiete und die damit verbundenen steigenden Schülerzahlen berücksichtigt. Die Schüler*innen aus Esebeck gehen an die Regenbogenschule. Bei der Schüler*innenzahlentwicklung sind dies bereits berücksichtigt worden.
Wie stellt sich die Stadt Göttingen die Ableitung des Oberflächenwassers vor? Das Baugebiet Kleehöfen Süd soll am südlichen Rand von Esebeck entstehen. Die Fläche umfasst ca. 2,7 ha.
Das natürliche Gefälle der Fläche ist in nördliche Richtung, dem Graben entlang der Kreisstraße K37 zugewandt. Der Graben mündet in der Kreuzung Kleehöfen/Über der Esebeeke in die Regenwasserkanalisation (DN 600 / DN 700) des Ortes, die letztendlich im Gewässer „Flachsrotten“ mündet.
Innerhalb des Baugebietes ist eine Fläche für eine Niederschlagswasserrückhaltung vorgesehen, in die das gesamte auf befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser des Baugebietes eingeleitet werden muss.
Vom Rückhaltebecken ist so viel Wasser abzuleiten, wie der natürliche Abfluss aus der B-Plan-Fläche derzeitig ist. Man geht dabei von 10 l/s*ha aus.
Mit dieser Maßnahme wird der Forderung Rechnung getragen, keine Abflussverschärfung durch das Baugebiet für die vorhandenen Gräben und Regenwasserleitungen stattfinden zu lassen. Das bedeutet, dass mit der Umsetzung des Baugebietes nicht mehr Niederschlagswasser die Regenwasserkanäle belastet, wie bisher, da das Rückhaltebecken als Puffer wirkt und eine eingebaute Drossel nur eine bestimmte Menge Wasser hindurch lässt.
Die im Auszug des Protokolls der 22. Sitzung des OR Elliehausen/Esebeck erwähnte Aspekt und Beeinflussung mit dem Baugebiet Kleehöfen / Grimmengarten wird von diesem Baugebiet übrigens nicht berührt.
In Esebeck befinden sich vier Quellen in dem Bereich, was auf alle Fälle Berücksichtigung finden müsse. Kann überhaupt ein Baugebiet an der geplanten Stelle entstehen? Die Hinweise wurden von der Unteren Wasserbehörde bereits berücksichtigt. Ein Baugebiet kann hier entstehen, die Beeinflussung des Quellteiches durch die Verringerung der Grundwasserneubildung infolge der Versiegelung im B-Plan-Bereich ist gering.
Liegt das hydrologische Gutachten bereits vor? Wenn nein, wann wird es vorliegen? Das Gutachten soll im Rahmen der Baugrunderkundung für Straßenbau und Kanalbau erstellt werden und liegt daher im jetzigen Planungsschritt noch nicht vor.
Zum Thema Kinderlandbonus verliest Herr Ortsbürgermeister Voß die entsprechende Antwort der Vorlage.
Herr Dr. Wiedemann bittet Herrn Edler, etwas über das geplante BHKW zu erzählen. Herr Edler berichtet, dass sich die Stadtwerke Göttingen noch nicht abschließend zu dem BHKW positioniert haben. Herr Dr. Wiedemann möchte wissen, wie das BHKW betrieben wird; mit Bioenergie oder Gas und ob ein Anschlusszwang besteht. Weiterhin fragt Herr Dr. Wiedemann, was die gelben eingezeichneten Wege darstellen. Herr Edler teilt mit, dass es sich um eine Zuwegung handelt. Wenn an dieser Stelle noch ein Kanal gebaut werden muss, dann wird es sich um einen öffentlichen Weg handeln.
Außerdem merkt Herr Dr. Wiedemann an, dass er es gut finden würde, wenn auf der Grünfläche im Mittelpunkt des Baugebietes ein weiterer Kinderspielplatz entstehen würde, da der Weg über die K 37 zu dem einzigen Spielplatz in Esebeck gefährlich ist.
Es interessiert ihn auch, inwiefern der Verbindungsweg zur Straße „Kleehöfen“ verfolgt wird. Es wurde seitens des Ortsrates darum gebeten, Eigentümerverhandlungen anzustreben, um Grunderwerb für einen Verbindungsweg mit dem Altdorf zu erhalten. Herr Edler teilt mit, dass Gespräche mit den Eigentümern geführt werden.
Der Ortsrat beschließt einstimmig, Bürgerfragen zu dem Tagesordnungspunkt zuzulassen.
Herr Sohnrey fragt, wo das Wasser des Regenrückhaltebeckens (RRB) hinführt. Herr Edler teilt mit, dass dieses durch die Kanalisation abgeführt wird.
Weiterhin regt er an, dass die Begrünung nicht oder nicht nur im Süden des Baugebietes erfolgen sollte, sondern vor allem im westlichen Bereich, da der Wind vom Westen sehr unangenehm ist und eine Begrünung auf dieser Seite das Baugebiet schützt. Herr Edler teilt mit, dass der südliche Grünstreifen gesetzt ist. Eine weitere Begrünung kann geprüft werden.
Herr Gilweski möchte wissen, welche Funktion die grüne Fläche im Mittelpunkt des Baugebietes haben soll. Herr Edler teilt mit, dass es sich um einen öffentlichen Platz handelt. Herr Gilweski regt an, dass an dieser Stelle noch ein weiterer Spielplatz errichtet werden sollte.
Frau Sohnrey fragt zur Straßenverengung der K 37, wieviel Breite dort vorhanden ist und gibt den Hinweis auf den landwirtschaftlichen Verkehr (Mähdrescherbreite von z.B. 3,60 Meter).
Herr Laudahn interessiert das BHKW. Es findet es sehr merkwürdig, dass in den bisher vorgestellten Varianten kein BHKW eingezeichnet war. Er gibt den Hinweis, dass wenn es einen Anschlusszwang geben sollte, dieses auch Auswirkungen auf die Art des Hauses haben wird. Herr Edler teilt mit, dass sich die Stadtwerke Göttingen bis zum Auslegungsbeschluss positioniert haben.
Herr Dempewolf gibt zu bedenken, dass wenn 50 Häuser entstehen sollen, auch Kinder geboren werden. Auch die müssen dann die Straße queren, um auf den bestehenden Spielplatz zu gelangen. Er stellt auch die Frage, warum alle Quellen in Esebeck trocken liegen? Hat das etwas mit den Bohrungen zu tun? Wann wird das Gutachten dazu nachgereicht?
Herr Dr. Wiedemann äußert zum möglichen BHKW, dass die Stadt Göttingen dieses BHKW betreiben wird. Es wird durch die Stadtwerke Göttingen bedient. Ob ein Anschlusszwang bestehen wird, wird dann der Rat der Stadt Göttingen entscheiden.
Herr Helberg fragt, ob mit einem BHKW in dem Baugebiet auch ein energieautakes Bauen möglich ist? Diese Regelung muss zwingend vor Baubeginn stehen. Die Erschließung zum Haus muss vorab stehen, dies muss politisch vorab gewollt sein. Herr Edler bestätigt, dass vor dem Auslegungsbeschluss geklärt sein wird, ob der Anschlusszwang besteht oder nicht.
Es bestehen keine weiteren Fragen mehr und Herr Ortsbürgermeister Voß bedankt sich bei Herrn Edler für die mündliche Vorstellung der „Stellungnahme der Verwaltung“ zum Antrag des Ortsrates. Weiterhin bemerkt er, dass die Vorlage zur Kenntnis genommen und NICHT beschlossen wird.
Der überarbeiteten Fassung der Variante 2 des städtebaulichen Entwurfs als Grundlage des zu erarbeitenden Entwurfs des Bebauungsplan Göttingen-Esebeck Nr. 7 „Kleehöfen Süd“ wird zugestimmt zur Kenntnis genommen. |
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