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24. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Elliehausen/Esebeck
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Elliehausen/Esebeck Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 10.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindehaus Elliehausen, Orthwiesen 3, 37079 Göttingen
Ort:
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 

Herr Ortsbürgermeister Voß teilt folgendes mit:

-          Es gab ein Gespräch mit Herrn Winter von der Straßenverkehrsbehörde betr. Zebrastreifen in Höhe des NETTO-Marktes. Viele Bürgerinnen und Bürger haben darum gebeten, einen Zebrastreifen oder eine Querungshilfe in Höhe des NETTO-Marktes zu schaffen, damit ältere Menschen z.B. mit Rollatoren und auch Kinder gefahrlos die Straße in diesem Bereich zum NETTO-Markt überqueren können. Selbst die Schaffung einer Querungshilfe ist für Ältere nicht optimal, da die Gehwegkante am NETTO-Markt zu hoch ist, um problemfrei mit dem Rollator auf den Gehweg zu gelangen.

Die Straßenverkehrsbehörde teilt mit, dass in einem Zone-30-Bereich kein Fußngerüberweg geschaffen werden darf. Eine Querungshilfe könnte geprüft werden, die jedoch eine nicht unerhebliche Baumaßnahme hervorruft. Herr Ortsbürgermeister Voß teilt mit, dass er an der Sache dranbleiben wird.

 

-          Die Seniorenweihnachtsfeier fand am Sonntag, den 08.12.2019 von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr in der Kirche Elliehausen statt. Herr Ortsbürgermeister Voß dankt ganz besonders Gudrun Renner, die mit viel Engagement die Feierlichkeiten sehr gut organisiert und vorbereitet hat.

Es wird diskutiert, ob nicht jeder Ortsteil eine eigene Seniorenweihnachtsfeier organisieren sollte, da die Räumlichkeiten nur für 70 Personen ausreichen. Der Ortsrat hat sich jedoch dagegen entscheiden und bevorzugt eine gemeinsame Feier aller Senioren/innen beider Ortsteile.

 

-          Herr Ortsbürgermeister Voß berichtet, dass die Bushaltestelle an der Volksbank versetzt wurde und die Baumaßnahmen abgeschlossen sind. Es dauerte aber nicht lange, bis die erste Barke an der Bushaltestelle abgefahren und die Fahrzeuge beschädigt wurden. Er schlägt vor, den Standort der Bushaltestelle nochmals zu überdenken. Der Ausbau der Haltestelle ist verbesserungsfähig, notfalls mit einem Rückbau.

 

-          Weiterhin melden sich viele Bürgerinnen und Bürger beim Ortsbürgermeister um nachzufragen, wer den öffentlichen Parkraum in der Straße „Hahneborn von Laub freiumt. In der Straße stehen große Laubbäume und das Laub fällt auf den öffentlichen Parkraum, wird aber nicht weggeräumt. Es wird daher darum gebeten, dass die Stadt Göttingen diesen öffentlichen Parkraum in der Straße „Hahneborn“ entsprechend von Laub befreit.

 

-          Abschließend wird berichtet, dass das Grundstück des ehemaligen Landgasthauses in Esebeck verkauft wurde. Das Gebäude wird abgerissen und es werden dort Wohnhäuser entstehen. Geplant wurden zwei Mehrfamilienhäuser sowie vier Doppelhaushälften.

 

 

Frau Störbrock berichtet folgendes aus der Verwaltung:

-          Das Beet vor der Kirche in Elliehausen wurden durch einen rangierenden LKW zerstört. Um das Beet soll sich weiterhin gekümmert werden, so dass der Fachdienst Grünflächen den Schaden behoben und das Beet wieder zu einem Hochbeet aufgestapelt hat. Die Bepflanzung konnte leider nicht mehr gerettet werden.

 

-          Zur rgeranfrage von Herrn Rakebrandt aus der Sitzung vom 10.09.2019 betr. „Totholz und Gossenreinigung“ wird die „Antwort der Verwaltung“ verlesen (Anlage 1 zum Protokoll).

 

-          Zur ndlichen rgerfrage von Herrn Helberg aus der Sitzung vom 12.11.2019 betr. Öffentliche Zuwegung zum NETTO-Markt am Gesundbrunnen“ wird folgendes verlesen:

Es ist ein öffentlicher Gehweg auf der Ostseite der Straße Gesundbrunnen bis zum Parkplatz des NETTO-Marktes vorhanden die direkte öffentliche Erschließung des Grundstückes ist somit gegeben.

 

-          Zur ndlichen rgeranfrage aus der Sitzung vom 12.11.2019 betr. Radweg Elliehausen/Esebeck“ wird folgendes verlesen:

r den Bau des Radweges ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, dass voraussichtlich Anfang 2020 eingeleitet wird.

In Abhängigkeit von der Dauer des Verfahrens und den dabei eingehenden Anregungen und Bedenken wäre ein Baubeginn grundsätzlich frühestens im Herbst 2020 möglich.

Eine große Unbekannte ist allerdings der Grunderwerb für den Radweg, da es Widerstände der Eigentümer gegen die Grundstücksverkäufe gibt. Dies kann den gesamten Zeitplan verzögern. Realistisch ist daher ein Baubeginn frühestens im Frühjahr 2021.

 

-          Zur ndlichen rgeranfrage aus der Sitzung vom 12.11.2019 betr. Ausbesserung der Löcher im Blookweg Elliehausen“ wird folgendes verlesen:

Der Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung teilt mit, dass die Verwaltung seinerzeit (am 14.08.2018 im Ortsrat unter der Vorlagennummer FB61/1561/18) ausgeführt hat, dass es zwischen Elliehausen und Holtensen eine alternative Wegeführung über die Hermann-Kolbe-Straße und Eisenbreite gibt und ein Ausbau daher nicht erforderlich ist.

Der Fachdienst Tiefbau teilt mit, dass der in ihrem Zuständigkeitsbereich liegende Teilabschnitt des Blookweges turnusmäßig auf Verkehrssicherheit kontrolliert und bei Bedarf ausgebessert wird.

 

-          Zum Elektro-Verteilerkasten am Festplatz Elliehausen wird folgendes bekannt gegeben:

Am Festplatz in Elliehausen befindet sich ein Elektro-Verteilerkasten, der im aktuellen Zustand nicht mehr den technischen Vorgaben entspricht und so nicht mehr genutzt werden kann. Die letzte Kirmes wurde bereits mit Hilfe eines angemieteten Stromverteilers durchgeführt. Nach eingehender Prüfung wird seitens der Verwaltung die Erneuerung des Verteilers auf Basis der bisherigen Versorgungsstärke (100 Ampere) vorgeschlagen.

Die Umsetzung des Austauschs sowie regelmäßige Wartung einschließlich Kostenübernahme würde durch FB 65 erfolgen.

Sofern diese Versorgung im Einzelfall zur Deckung des entstehenden Strombedarfs nicht ausreichen sollte, müsste zusätzlich ein Baustromverteiler aufgestellt werden. Dazu gilt folgendes:

Liegt der Mehrbedarf im kommunalen Interesse, z. B. Bedarf für eine gemeinnützige Veranstaltung, wäre er im Einzelfall rechtzeitig (ca. 4 Wochen vorher) bei FB 65/Objektverwaltung anzumelden und FB 65 würde die Bereitstellung und den Anschluss des Baustromverteilers veranlassen und auch die Kosten tragen. Sofern sich der erhöhte Bedarf jedoch für einen kommerziellen, Gewinn orientiert arbeitenden Schausteller ergibt, z. B. Betrieb eines Karussells, muss dieser selbständig und auf eigene Kosten tätig werden.

Die Nutzer sind künftig bei Anmeldung einer Veranstaltung, bzw. des Strombedarfs entsprechend zu informieren.

Die Verwaltungsstelle Grone hat sich freundlicherweise dazu bereit erklärt, bis auf weiteres auch künftig die Ausgabe des Schlüssels für den Stromverteilerkasten und die Ablesung und Abrechnung zu übernehmen.

Ich bitte bis spätestens 31.12.19 um Rückmeldung, sofern dieser Vorschlag nicht Ihre Zustimmung findet, da ansonsten die entsprechenden Aufträge vergeben werden.

 

Frau Störbrock erläutert dazu nochmals das Prozedere aus diesem Jahr und teilt nochmals mit, dass die Vereine keinen Nachteil haben für örtliche Veranstaltungen.

 

Es wird nachgefragt, warum die Schausteller in der Vergangenheit immer an dem Stromkasten anschließen konnten, wenn doch die gleiche Ampere-Zahl weiterhin im neuen Stromkasten bestehen bleibt. Es wird seitens der anwesenden Bürger mitgeteilt, dass dadurch der Stromkasten überlastet wurde und dieses zukünftig ausgeschlossen werden soll, um Zwischenfälle zu vermeiden.

 

Die anwesenden Vereinsvorsitzenden finden den Vorschlag gut und auch die Ortsratsmitglieder sind mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden.

 

 

Das Ortsratsmitglied Herr Fest teilt mit, dass das Geländer im Bereich südlich des Gesundbrunnens gegenüber der Einfahrt Dawesbreite wieder von Vandalismus heimgesucht wurde. Er bittet um Instandsetzung und fragt erneut die Verwaltung, ob dieses Geländer bestenfalls aus einem anderen Material aufgestellt werden könnte, um weitere Schäden zu vermeiden. 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antwort_mündl. Anfrage_Totholz-Gossenreinigung OR EE o.U. (386 KB)      

 

 
 

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