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48. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 05.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:13 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB61/1699/19-1 Radschnellweg Göttingen - Rosdorf - Ergebnisse der Anliegerinformationsveranstaltung im Leineviertel und Beschluss über die Umsetzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
  Bezüglich:
FB61/1699/19
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung Beteiligt:66-FB Tiefbau und Bauverwaltung
    67-Fachbereich Stadtgrün und Umwelt
   32-Fachbereich Ordnung
   20-Fachbereich Finanzen
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Lindemann verweist auf die Anliegerinformationsveranstaltung v. 22.10.2019. Im Nachgang hierzu habe die Verwaltung eine schriftliche Stellungnahme der Anwohner er­reicht; er habe die dort gemachten Anregungen als sehr konstruktiv empfunden. Dieser Schriftsatz sei erst nach Fertigstellung der Vorlage eingegangen; auf diese Stellung­nahme werde Herr Koss in seinem weiteren Vortrag nochmals im Detail eingehen.

 

Herr Koss erläutert sodann die Verwaltungsvorlage. In der bereits erwähnten Anliegerinformationsveranstaltung sei zu Beginn auch nochmals eine Variantendiskussion geführt worden. Dabei seien sowohl die Variante durch das Leineviertel als auch die Varianten am westlichen Leineufer sowie an der Straße „Im Leinetal thematisiert worden. Es habe sich aber recht schnell herauskristallisiert, dass die beiden letztgenannten Varianten bei den Teilnehmenden keinen Zuspruch erhielten. Aus Sicht der Verwaltung stelle die Trasse durch das Quartier die zielführendste Lösung dar. Auch die Anwohner präferierten diese Trasse wenn auch z.T. mit einigen Änderungen im Detail.

 

Die Verwaltung habe im Vorfeld Verkehrszählungen durchgeführt und auf der Grundlage dieser Daten und der Ergebnisse aus der Anliegerinformation die geplante Trassenführung nochmals einer kritischen Prüfung unterzogen. Im Ergebnis schlage die Verwaltung vor, die „Eisenbahnstraße“ und die „Leinestraße“ (tw.) als Einbahnstraßen auszuweisen, auf der Westseite der Leinestraße das Parken probeweise zu unterbinden, die gesamte Trasse als „Fahrradstraße“ auszuweisen und die Straßeneinmündungen jeweils baulich hervorzuheben. Die Kreuzung Leinestraße/ „Schiefer Weg“ solle dabei als Minikreisel ausgestaltet werden. Ferner solle das Längsparken in der Straße „Am Gartetalbahnhof“ aufgehoben werden, zumal hier der Parkdruck vergleichsweise gering sei.

 

Im Rahmen der Bürgeranhörung seien Forderungen erhoben worden, zumindest einen Teil der Stellplätze als Besucherparkplätze zu erhalten; ferner seien die Einbahnstraßenregelungen z.T. kritisch bewertet worden. Er wolle allerdings hierzu deutlich machen, dass die Verkehrsbelastungen hier selbst für eine Wohnstraße ausgesprochen gering seien. Nach Abwägung aller Aspekte sei die Verwaltung nach wie vor davon überzeugt, dass die in der Vorlage skizzierte Variante die sinnvollste aller denkbaren Lösungsansätze darstelle. Falls der Ausschuss dies wünsche, könnten probeweise in der Straße „Am Gartetalbahnhof“ ggfs. auch abweichende Verkehrsregelungen eingeführt werden, die Verwaltung empfehle dies jedoch nicht.  

 

Herr Dr. Welter-Schultes erklärt, dass mit der Verwaltungsvorlage sein Antrag weitestgehend umgesetzt werde und damit grundsätzlich erledigt sei. Er danke der Verwaltung für die schnelle Reaktion und begrüße insbesondere, dass auch die Protokolle der Bürgerbeteiligung in die Vorlage mit aufgenommen worden seien. Allerdings sei eine Probephase hinsichtlich der Parkregelung in der Leinestraße seines Erachtens nicht erforderlich; dieser Vorschlag sei für ihn überraschend gewesen. Er rege an, das Wort „probeweise“ in Ziff. III des Beschlussvorschlages zu streichen. Ferner verweise er darauf, dass der Minikreisel auf Kritik zahlreicher Anwohner gestoßen sei. Er kritisiere zudem, dass sich die Anwohner auf diesen Vorschlag nicht hätten vorbereiten können, da diese Variante erstmals in der Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt worden sei. Seines Erachtensre es ausreichend, die „Rechts-vor-Links-Regelung“ beizubehalten und Betonwellen wie in der Sternstraße an allen vier Ästen der Kreuzung zu verbauen. In den Beschlusstext sollte ein entsprechender Prüfauftrag aufgenommen werden.

 

Aus Sicht von Herrn Arnold sei der Vorschlag zur Kreuzung Leinestraße/ „Schiefer Weg“ wenig praktikabel; zudem sei in dieser Angelegenheit eine schnelle Entscheidung erforderlich; einen weiteren Prüfauftrag sehe er daher kritisch. Herr Koss erläutert, dass die Verwaltung eine Parkraumerhebung durchgeführt habe. Hierbei sei zwar festgestellt worden, dass wie dargestellt der Parkdruck in der Straße „Am Gartetalbahnhof“ recht gering sei, jedoch auch, dass sich die Situation in der Leinestraße deutlich anders darstelle. Vor diesem Hintergrund halte er einen Probebetrieb für sinnvoll und angemessen. Ferner sei er überzeugt davon, dassr die Kreuzung Leinestraße/ „Schiefer Weg“ die Einrichtung eines Minikreisels die beste Variante sei. Ein Kreisel biete den Vorteil, dass alle Äste gleichermaßen bevorteilt würden; unabhängig von der gewünschten Fahrtrichtung müsse zudem die Geschwindigkeit beim Einfahren in den Kreisel zunächst gedrosselt werden. Eine Kreisel-Lösung biete sich aus seiner Sicht insbesondere auch deshalb an, weil auch aus Richtung des „Schiefer Weges“ eine nennenswerte Verkehrsmenge festgestellt worden sei. Durch den Vorschlag von Herrn Dr. Welter-Schultzes hingegen würde die Stadt die bisherigen einheitlichen Gestaltungsgrundsätze verlassen.

 

Frau Dr. Sakowsky erklärt, den Vorschlag, in der Straße „Am Gartetalbahnhof“ das Parken entfallen zu lassen, zu unterstützen; hier seien ohnehin große Teile der Stellplätze nicht belegt. Dass eine entsprechende Regelung in der Leinestraße zunächst nur probeweise eingeführt werden solle, habe nach ihrer Wahrnehmung bei vielen Anwohnern zunächst für Irritationen gesorgt. Es müsse allen Beteiligten klar sein, dass es ausdrücklicher politischer Wille sei, das Parken zu unterbinden. Sie wolle daher sichergestellt wissen, dass die Verwaltung nach Abschluss des Probetriebes hier keine Parkregelung (wieder) einführe, ohne zuvor den Ausschuss zu konsultieren. Hinsichtlich des Kreisels teile sie im Übrigen die Einschätzung der Verwaltung. Ein solcher Kreisel stelle die nachhaltigste Lösung dar, zumindest wenn dadurch der Querschnitt der Fußwege nicht eingeschränkt werde. Nach Mitteilung von Herrn Koss sei dies gewährleistet. Herr Dr. Welter-Schultes bittet zu prüfen, ob Radfahrern das Überfahren des Kreisels ermöglicht werden könne.

 

Herr Grothey erklärt, die Einschätzung von Frau Dr. Sakowsky zu teilen. Ein Probebetrieb in der Leinestraße sei jedoch seines Erachtens obsolet; er sei überzeugt davon, dass der Wegfall der Stellplätze auf der Westseite der Straße die richtige Lösung sei.   

 

Frau Mann regt an, zumindest Kurzzeitparkplätze für Behinderte resp. Senioren zu ermöglichen. Nach Auskunft von Herrn Koss bestehe hierfür kein Bedarf. Aktuell sähen die Planungen die Anordnung eines absoluten Halteverbotes vor. Sofern in der Folge ein Anspruch auf Einrichtung eines Schwerbehindertenparkplatzes entstehe, so könne dieser auch später noch eingerichtet werden. Herr Lindemann ergänzt, dass in verdichteten Stadträumen in der Regel nie sichergestellt werden könne, dass sich im öffentlichen Raum ein Stellplatz direkt vor der jeweiligen Haustür befinde. Herr Hilterhaus regt eine tageweise wechselnde Parkregelung an.

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Sodann unterbricht Herr Arnold nach Zustimmung des Ausschusses die Beratung der Ausschussmitglieder, um Bürgeranhörungen i.S.v. § 62(2) NKomVG zu diesem Tagesordnungspunkt zuzulassen.

 

Frau Mollenkott kritisiert, dass der Bürgersteig entgegen der Angaben in der Verwaltungsvorlage an einigen Stellen nur eine Breite von 2,15 m aufweise und zuweilen durch Einbauten (Treppen etc.) noch weiter verschmälert werde. Dies widerspreche Ihres Erachtens dem Nahmobilitätskonzept Südstadt. Gerade vor dem Hintergrund des beengten Fußngerraumes wäre es jedoch kontraproduktiv, die bestehende Parkregelung zu erhalten. Herr Koss stellt hierzu klar, dass es ja gerade der ausdrückliche Vorschlag der Verwaltung sei, das Parken auf der Westseite der Leinestraße sowie das Längsparken in der Straße „Am Gartetalbahnhof“nftig zu unterbinden. Insofern bestehe diesbezüglich kein Dissens.

 

Frau Mollenkott äert sodann Bedenken gegenüber der geplanten Einbahnstraßenregelung; ferner befürchte sie, dass der Minikreisel eine erhöhte Unfallgefahr mit sich bringen könne. Herr Koss erklärt, dass er diese Befürchtungen aus seiner bisherigen langjährigen Erfahrung nicht teilen könne.

 

Herr Paulerberg bittet um Auskunft, was ein derartiger Kreisel leiste, was nicht auch durch eine herkömmliche Rechts-vor-links-Regelung erreicht werden könne. Herr Arnold gibt zu bedenken, dass nur beim Kreisverkehr jeder Ast wirklich gleichberechtigt sei, jede andere Verkehrsregelung bevorrechtige resp. benachteilige bestimmte Verkehre. Derartige Minikreisel hätten sich i.Ü. durchaus bewährt; er verweise hierzu auf entsprechende Beispiele in Nörten-Hardenberg.

 

Herr Paulerberg kritisiert, dass ein Baum voraussichtlich dem Kreisel weichen müsste.

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Sodann beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion einmütig bei 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung:

  1. Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Ausschuss stimmt der Planung des Radschnellwegs zwischen Groner Landstraße und Rosdorfer Kreisel über die Straßenzüge Am Gartetalbahnhof Leinestraße Eisenbahnstraße zu.

 

  1. Der Ausschuss stimmt zu, dass das Längsparken in der Straße Am Gartetalbahnhof unterbunden wird und das Parken in der Leinestraße (nördlich der Einmündung Eisenbahnstraße) auf der Westseite der Fahrbahn probeweise untersagt wird.

 

  1. Der Antrag des Ratsherrn Dr. Welter-Schultes hrung des Radschnellwegs im Leineviertel“ kann für erledigt erklärt werden. Einer weiteren Beratung im Rat bedarf es nicht.
 
 

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