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25. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Umweltdienste
TOP: Ö 4
Gremium: Betriebsausschuss Umweltdienste Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:48 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum THORN (126), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
EB75/0597/19 Rahmenvorgabe zur LVP-Erfassung nach § 22 Abs. 1 VerpackG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:75-Göttinger Entsorgungsbetriebe   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Ludewig stellt anhand einer Präsentation die Rahmenvorgabe zur LVP-Erfassung vor.

Herr Dr. Wiedemann stellt fest, dass in der letzen Sitzung von Herrn Brandenburg mitgeteilt worden ist, dass bei der Einführung einer gelben Tonne bzw. Wertstofftonne keine Kosten für den Bürger entstehen. In der heutigen Präsentation ist erwähnt worden, dass doch eine Kostenbeteiligung vorliegen wird. Herr Brandenburg sagt, dass in der letzten Sitzung auf die Frage von Frau Et-Taib, ob Kosten für den Bürger anfallen, folgendes geantwortet worden ist: r eine gelbe Tonne zur LVP-Sammlung  nnen keine Gebühren erhoben werden, da die Finanzierung durch die dualen Systeme erfolgen muss.r die Einführung einer Wertstofftonne (LVP und stoffgleiche Nichtverpackungen) als Alternative zu einer reinen gelben Tonne für die LVP-Erfassung wären 25 % der Kosten (Anteil für die stoffgleichen Nichtverpackungen) über die Gebühren für die Restabfallbehälter mitzufinanzieren.

Herr Wiedemann sieht es kritisch, wenn z.B. ein Toaster mit in die Wertstofftonne entsorgt wird. Herr Ludewig sagt, dass im Vorfeld eine intensive Öffentlichkeitsarbeit duchgeführt wird.

 

Die Präsentation ist als Anlage an das Protokoll beigefügt

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP Rahmenvorgabe 26.11.2019 (843 KB)      

Der Betriebsausschuss beschließt einstimmig.

 

 

 

 

 

 
 

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