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Herr Arnold bring den Antrag ein und begründet ihn.
Herr Roth stößt sich ein wenig an der Wortwahl. Der Begriff Zurechtweisung sei zu hart. Dennoch sei die Aussage im Kern richtig.
Der Ortsrat stimmt mit 9 Ja-Stimmen und einer Enthaltung.
Der Ortsrat bittet den Oberbürgermeister, die Göttinger Verkehrsbetriebe (GEB) darauf hinzuweisen, dass diese in Erfüllung von Aufgaben der Allgemeinen Daseinsfürsorge, zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit und zur Gefahrenabwehr dazu verpflichtet sind, Rad- und Fußwege regelmäßig in den Kehrdienst aufzunehmen, auch wenn an diesen Strecken – im speziellen Fall der Abschnitt der alten B 3 am Roten Berg bis zur Gemarkungsgrenze nach Bovenden – keine Anliegergebühren erhoben werden können.
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