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21. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Forum Neue IGS, Theodor-Heuss-Straße 25, 37075 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB40/0407/19 Medienentwicklungsplan und Umsetzung des Digitalpaktes in den Schulen der Stadt Göttingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:40-Fachbereich Schule   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Herr Seguin erklärt, dass die Erstellung eines Medienentwicklungsplans sowie die Umsetzung des Digitalpaktes in den Schulen der Stadt Göttingen miteinander verknüpft worden seien.

Im Vorfeld hätten sowohl verwaltungsinterne Gespräche als auch Gespräche mit den Schulen stattgefunden. Der Medienentwicklungsplan sei von dem Beratungsbüro Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch erstellt worden. Dieses Beratungsbüro habe bereits im Jahr 2007 den Medienentwicklungsplan für die städtischen Grundschulen erstellt.

 

Herr Richter vom Beratungsbüro stellt das Konzept anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Häntsch erläutert Herr Richter, dass der Support bzw. die Personalkosten nicht förderfähig seien. Diese Kosten seien hoch und müssten als Folgekosten bedacht werden.

 

Herr Dr. Häntsch weist darauf hin, dass nach Ende der Förderung durch den DigitalPaktSchule ab dem Jahr 2024 hohe Ausgaben auf die Stadt Göttingen zukämen.

 

Herr Richter sagt, dass es daher besonders wichtig sei, jetzt sinnvoll in die Infrastruktur zu investieren.

 

Frau Güntzler meint, dass eine Lösung gefunden werden müsse für Familien, die sich die Anschaffung von digitalen Endgeräten finanziell nicht leisten könnten.

 

Herr Richter empfiehlt, eine Grundausstattung für alle Schulen zur Verfügung zu stellen.  

 

Auf Nachfrage von Frau Margraf bestätigt Herr Richter, dass es sich bei der in der Präsentation genannten Kostenstelle „Wartung und Support“ um Stellen bei der Stadtverwaltung handele. Die Dienstleistung Support könne jedoch auch an Dritte übertragen werden. Von den genannten 11 Stellen seien 1,5 Stellen für den Support der Grundschulen bereits besetzt. 

 

Frau Stobbe denkt, dass neben der Basisausstattung, die die Schulen benötigten, die Versorgung der Schüler*innen mit digitalen Endgeräten die Zukunft sei. Der Gesetzgeber müsse hier aber nachbessern, damit sich auch einkommensschwache Familien entsprechend ausstatten könnten.

 

Herr Richter weist darauf hin, dass dies eine Aufgabe des Landes sei.

 

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Raubuch erklärt Herr Richter, dass es wünschenswert sei, mind. eine Person für den Support vor Ort jeweils in der Schule zu haben. Für diese personelle Ausstattung sehe er aber das Land in der Pflicht. Die Kommunen und die Länder müssten sich hinsichtlich der Zuständigkeiten verständigen.

 

Herr Brüggemann weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Schulassistenten Landesbedienstete seien. Der IT-Support, für den sie laut Stellenausschreibung des Landes   u. a. zuständig sein sollen, sei aber eine Aufgabe des Schulträgers. Dies sei problematisch.

 

Anschließend fasst der Schulausschuss einstimmig folgenden

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich MEP Göttingen Präsentation SchulA (2159 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der vom externen Beratungsbüro vorgelegte Medienentwicklungsplan für die Schulen der Stadt Göttingen für den Zeitraum 2020-2024 wird zur Kenntnis genommen und schrittweise umgesetzt.

 

 
 

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