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Frau Stobbe bringt den Antrag ein und sagt, dass der Antrag aus dem Bericht der drei Göttinger Gesamtschulen in der Sitzung des Schulausschusses am 29.08.19 resultiere.
Die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf seien ungleich auf die weiterführenden Schulen in Göttingen verteilt. Hier werde eine große Schieflage der Anforderungs- und Lastenverteilung sichtbar. An den drei Göttinger Gesamtschulen würden derzeit 285 Schüler*innen inklusiv beschult werden, an den fünf Gymnasien seien es 30 Schüler*innen. Das Land Niedersachsen komme seiner Verpflichtung, das pädagogische Personal zur Verfügung zu stellen, jedoch nicht nach. Man sei sich des Paradigmenwechsels bewusst, halte es aber für notwendig, dass der Schulträger die Versorgung mit Sozialpädagog*innen-Stellen übernehmen und an das Land appellieren möge, seiner Verpflichtung nachzukommen.
Herr Dr. Häntsch weist darauf hin, dass die CDU-Ratsfraktion den Beschlussvorschlag des Antrages gern wie folgt ergänzt gehabt hätte:
Hiermit beauftragen wir die Verwaltung zu prüfen, inwieweit an den Göttinger Schulen, insbesondere den Gesamtschulen, der Martin-Luther-King-Schule sowie den Gymnasien entsprechend des erkennbaren Bedarfs zusätzliche Stellen für Sozialpädagog*innen als Inklusionshelfer*innen geschafft werden können.
Die Bündnis 90/Die Grünen-Ratsfraktion hätte dies leider abgelehnt.
Frau Stobbe verweist darauf, dass die Gesamtschulen - neben der Martin-Luther-King-Schule - die Inklusion der Schüler*innen in Göttingen nahezu allein trügen. Die Ressourcen müssten dorthin fließen, wo sie am Nötigsten seien und das sei in den Gesamschulen der Fall.
Herr Sandner berichtet, dass er als Schulleiter der Martin-Luther-King-Schule vor 13 Monaten einen ähnlich lautenden Antrag gestellt habe. Seiner Meinung nach sei es unabdingbar, die Martin-Luther-King-Schule mit einzubeziehen, da die Schüler*innen von einer etwaigen Unterstützung der Kommune ebenfalls profitieren sollten.
Frau Bury bittet darum, dass die Verwaltung eine Stellungnahme formulieren möge.
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