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21. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 24.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:25 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Forum Neue IGS, Theodor-Heuss-Straße 25, 37075 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB40/0406/19 Änderungsantrag Bündnis 90/Die Grünen und SPD zum CDU-Antrag betreffend "Schulangebot in Göttingen erweitern"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:40-Fachbereich Schule   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Schmidt bedankt sich für die konstruktive Zusammenarbeit bei dem Thema in den letzten Monaten. In der vergangenen Schulausschusssitzung habe die Verwaltung einen Sachstandsbericht gegeben. Darin seien zwei Varianten, wie das Schulangebot in Göttingen erweitert werden könnte, dargestellt worden. Herr Dr. Wächter habe einen Bericht zur Öffnung der Bonifatiusschule II abgegeben, der sich im Wesentlichen in der Beschlussvorlage wiederfinde. Es sei nun Zeit, eine Beschlussempfehlung darüber, wie das Schulangebot in Götttingen zu erweitern sei, zu fassen.

 

Frau Bury bringt den Änderungsantrag der SPD-Ratsfraktion ein. Der Änderungsantrag ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Die SPD-Ratsfraktion wolle gewährleisten, dass es für jedes Kind ein passendes Schulangebot gebe. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sei unklar; eine Vereinbarung zwischen Bistum und Stadt gebe es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Die Inhalte seien unbekannt. Vollen Einfluss auf die Schule bekäme die Stadt nur, wenn sie als Schulträger einen entsprechenden Zugriff erhalte und dies gehe nur mit Übernahme der Schulträgerschaft.

 

Herr Dr. Häntsch gibt zu bedenken, dass das Bistum sich sehr bewegt habe. Die Trägerschaft werde das Bistum jedoch nicht aufgeben.

 

Frau Stobbe weist darauf hin, dass es jetzt darum ginge, darüber zu entscheiden, dass die Stadt die Vertragsverhandlungen mit dem Bistum beginne. Ein Vertragsentwurf würde zu gegebener Zeit im Schulausschuss vorgestellt werden und müsse letztendlich vom Rat verabschiedet werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Stobbe, ob der Änderungsantrag so zu verstehen sei, dass die Stadt mit dem Bistum zunächst über die Trägerschaft verhandeln solle, bestätigt Frau Bury dies und teilt ihre Auffassung mit, dass dies schulrechtlich unproblematisch sei.

 

Frau Stobbe erinnert daran, dass das Bistum bereits klar geäert habe, an der Trägerschaft festzuhalten.

 

Frau Bury fragt sich, warum das Bistum nicht auf die Trägerschaft verzichten wolle.

 

Herr Dr. Häntsch sagt, dass das Bistum ein Schulangebot in Göttingen in katholischer Trägerschaft weiterhin vorhalten möchte.

 

Frau Grothe befürchtet, dass bei der Bonifatiusschule II bestehende Personalkosten auf die Kommune umgeleitet werden sollen.

 

Frau Bury weist darauf hin, dass die Bonifatiusschule II eine Angebotsschule sei. Viele Eltern wünschten ein katholisches Schulangebot in dieser Form.

 

Frau Güntzler sagt, dass in der Sclerschaft bereits alle Konfessionen vertreten seien, obwohl die Schule aufgrund der Quotenregelung nichtkatholische Kinder nur begrenzt aufnehmen dürfe. So hätten in der Vergangenheit nichtkatholische Kinder abgelehnt werden müssen. Die CDU-Ratsfraktion habe 2017 einen Antrag gestellt, die Heinrich-Heine-Schule in eine Oberschule umzuwandeln, um Schüler*innen, die keine passende Schule fänden, einen Schulplatz bieten zu können. Dieser Vorschlag sei abgelehnt worden. Es ginge jedoch nicht darum, die jeweiligen ideologischen Vorstellungen der verschiedenen Parteien durchzusetzen, sondern um die Versorgung von Kindern mit Schulplätzen. Den Änderungsantrag der SPD-Ratsfraktion könne sie nicht nachvollziehen, da das Bistum bereits gesagt habe, dass sie die Schulträgerschaft für die Bonifatiusschule II nicht aufgeben werde.

 

Frau Schmidt bestätigt, dass das Bistum in den mit der Stadt geführten Gesprächen stets gesagt habe, dass es die Schulträgerschaft beibehalten wolle.

 

Herr Ralle kann den Änderungsantrag der SPD-Ratsfraktion nicht nachvollziehen, da schon in den vergangenen Gesprächen klar war, dass das Bistum die Schulträgerschaft nicht aufgeben werde. Er lehne den Antrag ab und werde für den Beschlussvorschlag der Verwaltung stimmen.

 

Frau Grothe bemängelt, dass nicht geprüft worden sei, ob das Schulangebot mit der Freien Waldorfschule oder der Montessorischule erweitert werden könne.

 

Herr Tugcu ist der Meinung, dass das Konzept des Bistums überzeugt hätte. Es sei zu begrüßen, dass sich die Schule öffne. Es sei bereits klar, dass das Bistum die Schulträgerschaft behalten wolle. Deswegen lehne er den Änderungsantrag ab. Die Verwaltung und das Bistum sollten jetzt mit der Verhandlung einer Vereinbarung beginnen. Über die Zustimmung zu einer solchen Vereinbarung werde letztlich der Rat entscheiden.

 

Frau Margraf fragt, wie man die Verteilung der am Gymnasium abgeschulten Schüler*innen wirksam steuern solle, wenn die Bonifatiusschule II nicht in Trägerschaft der Stadt sei.

 

Frau Bury ergänzt, dass die Schule selbst über die Aufnahmen entscheide.

 

Frau Sennekamp sagt, dass der Stadtelternrat die Öffnung der Bonifatiusschule II begrüße. Gleichzeitig sollte aber die Gründung einer städtischen Oberschule im Blick behalten werden. Über den Änderungantrag der SPD-Ratsfraktion zu entscheiden falle ihr schwer, da dieser erst mit Beginn der Sitzung bekannt gegeben worden sei.

 

Frau Heine, Elternvertreterin an der Bonifatiusschule II, kann die Bedenken der SPD-Ratsfraktion gegen die Schule und die Debatte darüber nicht nachvollziehen. Dr. Wächter habe erläutert, dass die Stadt einbezogen werde. Es werde einen Beirat geben. In anderen Kommunen gebe es ebenfalls Schulen in kirchlicher Trägerschaft; dies sei nichts Ungewöhnliches. Die Schule werde trotz kirchlicher Trägerschaft interreligiösen Religionsunterricht anbieten. Berufsorientierung gebe es an der Schule schon jetzt. Die Schule und die Elternschaft unterstützten die Öffnung der Schule.

 

Frau Laspe weist noch einmal darauf hin, dass die Bonifatiusschule II in Trägerschaft des Bistums eine Angebotsschule, der man weiterhin keine Schüler*innen zuweisen könne, bleibe. Die Gesamtschulen würden so nicht entlastet werden.

 

Herr Humrich fragt, warum die Stadt eine mögliche Steuerung aus der Hand gebe. In Trägerschaft des Bistums bliebe die Schule lediglich eine Angebotsschule.

 

Frau Prahl ist der Meinung, dass die Schüler*innen der Gesamtschulen benachteiligt würden. Zudem sei fraglich, ob die Bonifatiusschule II z. B. von der muslimischen Schülerschaft angewählt würde.

 

Herr Kuckuk sagt, die Bonifatiusschule II nehme auch Schüler*innen der Göttinger Gesamtschulen auf.

 

Herr Wedrins erinnert daran, dass der Autor des Schulentwicklungsgutachtens von 2013, Herr Krämer-Mandeau, darauf verwiesen habe, dass es für die Stadt wichtig sei, die Steuerung der Schülerströme in der Hand zu behalten. Die Aufhebung der Haupt- und Realschulen sowie die Inklusion habe die Schulen in den letzten Jahren vor große Herausforderungen gestellt. Auch seien die Schülerzahlen heute höher als 2015 angenommen. Mit einer Angebotsschule hat der Schulträger jedoch keine Steuerungsmöglichkeit. Die Gesamtschulen seien vom Schulträger angewiesen worden, Versorgungsklassen einzurichten. Diese Möglichkeit habe der Schulträger an einer Angebotsschule nicht.

 

Herr Schley meint, dass die Verwaltungsvorlage nicht konkret sei. Zudem frage er sich, welche Gründe die Schule habe, sich zu öffnen. Möglicherweise habe die Schule Probleme. In Duderstadt müsse eine kirchliche Schule geschlossen werden. Die Lehrkräfte dieser Schule sollen vermutlich an der Bonifatiusschule II untergebracht werden, wenn diese sich öffne.

 

Frau Stobbe geht davon aus, dass es eine Kooperation und eine Zusammenarbeit zwischen Stadt und Bistum an der Bonifatiusschule II geben werde. Sie könne daher nicht erkennen, dass die Stadt ihre Steuerungsfähigkeit abgebe.

 

Frau Schmidt weist darauf hin, dass klar sei, dass der § 59 a NSchG durch die Öffnung der Bonifatiusschule II in Göttingen weiterhin nicht anwendbar sein werde. Die Stadt lege die Zügigkeit der Schule nicht fest, ebenso nicht das pädagogische Konzept. Letzteres tue sie aber auch an anderen Schulen nicht. Es sei vorgesehen, die mit dem Bistum bereits verhandelten und in der Verwaltungsvorlage aufgeführten Punkte in eine Vereinbarung aufzunehmen. Die Einrichtung eines Kuratoriums ist demnach ebenfalls vorgesehen. Dieses soll auch auf inhaltliche Fragen der Schule Einfluss nehmen können. Das Kuratorium werde auch prüfen, ob die Erwartungen, die die Stadt an die Schule habe, in der Zukunft erfüllt würden.

 

Herr Dr. Raubuch ist der Meinung, dass eine Lösung herbeigeführt werden müsse, die nicht auf Freiwilligkeit basiere. Die Versorgungsklassen seien nicht geeignet, die Schüler*innen zielgerecht bzw. individuell zu unterrichten oder ihnen zu helfen. Auch die GEW spreche sich gegen Versorgungsklassen aus.

 

Frau Grothe stimmt dem zu.

 

Frau Güntzler sagt, das Bistum habe ein Interesse daran, dass die Schule gelänge. Die Göttinger Schullandschaft werde bereichert.

 

Frau Sennekamp fragt, ob man parallel die Einrichtung einer städtischen Oberschule prüfen könne.

 

Frau Bury erwidert, dass diese Option wohl nicht weiter geprüft werde, wenn die Öffnung der Bonifatiusschule II beschlossen werde.

 

Herr Dr. Häntsch weist darauf hin, dass Beschlüsse nicht unabänderlich seien. Je nach Entwicklung der Schullandschaft könnten in der Zukunft auch angepasste Beschlussvorschläge gemacht werden. 

 

Herr Dr. Häntsch macht darauf aufmerksam, dass die Kreishandwerkerschaft eine Öffnung der Bonifatiusschule II unterstütze.

 

Frau Margraf verweist auf die finanziellen Auswirkungen insbesondere im Bereich der Investitionen, die man hier mit beschließen würde.

 

Anschließend beschließt der Schulausschuss mehrheitlich, bei 3 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen, den Änderungsantrag der SPD-Ratsfraktion abzulehnen.

 

Sodann fasst der Schulausschuss mehrheitlich, bei 6 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen, folgenden

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Änderungsantrag SPD v. 23.10.19 (40 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Das Schulangebot in der Schulform Oberschule wird in Göttingen zum Schuljahr 2020/21 durch eine Kooperation mit der Bonifatiusschule II erweitert.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Schulträger Bistum Hildesheim eine Vereinbarung zu schließen, die ab diesem Zeitpunkt ein umfassendes Schulangebot für alle Schüler*innen, unabhängig von religiöser und weltanschaulicher Orientierung, mit einem Schwerpunkt Berufsorientierung bietet.

 

 

 

 
 

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