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Herr Grothey fragt, ob bei einer neu hergestellten Entwässerung eine Abnahme durch die Göttinger Entsorgungsbetriebe erfolgt. Frau Reimann bejaht dies und merkt an, dass die Göttinger Entsorgungsbetriebe von jeden Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt werden. Nach der Fertigstellung wird ein Baubestandsplan angefertigt. Herr Dr. Wiedemann fragt, wie man feststellt, ob eine Vlies- oder eineTeichfolie verwendet wurde und ob die Göttinger Entsorgungsbetriebe der Ordnungsbehörde solche Schotter- und Steingärten melden könnten. Frau Schüle-Rennschuh weist daraufhin, dass laut § 9 Abs. 2 der niedersächsischen Bauordnung, solche Schotter- und Steingärten verboten sind. Das Thema wird im anschließenden Umweltausschuss nochmal aufgenommen.
Der Bericht wird vom Betriebsausschuss zur Kenntnis genommen. |
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