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45. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 19.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:12 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB61/1699/19 Radschnellweg Göttingen - Rosdorf - Vorstellung der Planungen im Bereich des Leineviertels
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung Beteiligt:20-Fachbereich Finanzen
    32-Fachbereich Ordnung
   67-Fachbereich Stadtgrün und Umwelt
   66-FB Tiefbau und Bauverwaltung
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Frau Hoffmann verweist auf die Drucksache der Verwaltung und erläutert diese. Die Planungen für den Radschnellweg Bovenden-GöttingenRosdorf seien bereits mehrfach im Ausschuss vorgestellt worden. Derzeit stehe die Realisierung des Abschnittes zwischen dem Bahnhof Göttingen und der Gemeinde Rosdorf an. Hinsichtlich der grundsätzlichen Routenführung sei bereits vor einiger Zeit eine abschließende Entscheidung herbeigeführt worden auf die seinerzeitigen Drucksachen werde insofern verwiesen (FB61/1216/15 resp. FB61/1216/15-1). Der Verlauf sei auch in der der Vorlage beigefügten Kartebersicht nochmals dargestellt (dort als „Variante 2 bezeichnet.)

 

In den Jahren 2017 bis 2019 seien zunächst die Abschnitte vor dem ZOB, dem Groner Tor und weiter entlang der Groner Landstraße bis zum Straßenzug „Am Hasengraben“ fertiggestellt worden. Hinsichtlich des nunmehr in Rede stehende Abschnittes - die Weiterführung von „Am Hasengraben bis zumRosdorfer Kreisel sei die Verwaltung aber beauftragt worden, vor einer baulichen Umsetzung diese konkrete Routenführung zunächst detaillierter auszuarbeiten. Im Zuge der Detailplanungen habe sich dann herauskristallisiert, dass für eine regelkonforme Führung des Radschnellwegs erhebliche Eingriffe in die Verkehrsführung sowie die Organisation des ruhenden Verkehrs erforderlich werden würden. Vor diesem Hintergrund habe die Verwaltung auch nochmals eine alternative Routenführung über Leinebrücke/ Schiefer Weg/ westliches Leineufer einer Prüfung unterzogen.

 

Eine solche Alternativroute („Variante „1“) rde über die Leinebrücke (Geh- und Radweg) am Schiefen Weg („Schneeweißbrücke“) hren und dann in Richtung Süden abknicken, um entlang einer Baumreihe resp. Kleingärten zum Rosdorfer Kreisel zu führen. Eine Trennung zwischen Fußngern und Radfahrern nnte hier allerdings nur sichergestellt werden, wenn der vorhandene asphaltierte Weg verbreitert werden würde. Hierfür allerdings ssten auf der westlichen Seite Kleingartenparzellen erheblich verkleinert werden und ggf. die Baumreihe zwischen vorhandenem Weg und dem Leinebett gefällt werden. Der z.T. erhebliche Flächenverbrauch werde auf dem der Vorlage beigefügten gesonderten Lageplan dargestellt.

 

Die Gegenüberstellung beider Varianten zeige, dass die Eingriffe und Hürden im Falle von Variante 1 erheblich größerren, als bei der ursprünglich vorgesehen Routenführung. r die ursprüngliche Trassierung („Variante „2“) sei vorgesehen, den Radschnellweg auf der vorhandenen Fahrbahn der jeweiligen betroffen Straßen zu führen. r eine unabhängige Führung des Radschnellwegs abseits der Straßen fehle leider der Raum. Die Straßen sollten als Fahrradstraßen ausgewiesen werden. Das Befahren durch Kfz werde damit weiterhin möglich sein. Die geplante Straßenraumaufteilung sei regelkonform. Allerdings müsse der ruhende Verkehr teilweise neu geordnet werden; ferner sei die Einrichtung zweier Einbahnstraßen erforderlich.

 

Sodann stellt Frau Hoffmann anhand der Verwaltungsdrucksache die konkreten Planungen für jeden Abschnitt gesondert vor. (Anmerkung des Protokollanten: Um Wiederholungen zu vermeiden, wird hier auf die Drucksache der Verwaltung dort Seiten 2 bis 7 verwiesen.)

 

Die Knotenpunktbereiche würden analog zu den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen entlang der Sternstraße ausgebildet. Damit werde der Radschnellweg an den Knotenpunkten mit einer Vorfahrtberechtigung versehen werden. Die untergeordneten Knotenpunktzufahrten würden in einem rd. 5 m tiefen Abschnitt jeweils in Pflaster ausgeführt und zusätzlich mit sog. Rampensteinen ausgestattet werden. Alternativ könne am Knoten Schiefer Weg ggfs. eine Kreisverkehrslösung in Betracht kommen.

 

Im Ergebnis empfehle die Verwaltung die Realisierung der Variante 2. Allerdings müsse hinsichtlich der Detailplanung in der heutigen Sitzung noch keine abschließende Entscheidung getroffen werden. Zunächst solle im Oktober eine Anliegerinformation durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Veranstaltung nnten dem Ausschuss dann voraussichtlich in der Sitzung am 07.11.2019 vorgestellt werden - verbunden mit einem abschließenden Entscheidungsvorschlag.

 

Frau Binkenstein bringt einen Änderungsantrag ein und erläutert diesen. Die Trasse solle nicht durch das Leinequartier, sondern über die „Schneeweißbrücke“ und dann westlich der Leine zum Rosdorfer Kreisel geführt werden. Aus ihrer Sicht bestehe im Leinequartier ein hohes verkehrliches Konfliktpotential, weshalb sich eine Trassenführung durch dieses Quartier nach ihren Verständnis verbiete. Der Radschnellweg sei auf einer separaten Trasse westlich der Leine deutlich besser aufgehoben, als auf den zum Teil recht engen Bestandsstraßen im Leinequartier. Der Radschnellwege werde in der Eisenbahnstraße nur eine Breite von 3 Metern aufweisen anstelle der Regelbreite von 4 Metern. Wenn diese Lösung in der Eisenbahnstraße zulässig sei, dann dürfe sie auch westlich der Leine im Bereich der Kleinrtenglich sein.

 

Herr Becker umt ein, dass beide Varianten sicherlich ihre Vor- und Nachteile hätten. Er wolle jedoch auch darauf verweisen, dass mit einem Radschnellweg definierte Qualitätsstandards verbunden seien. Er könne sich nicht vorstellen, dass diese Standards bei der beantragten Alternativtrasse realisiert werden könnten, zumal neben dem eigentlichen Radweg ja auch ein separater Fußweg angelegt werden müsse. Damit ergäbe sich bei einer Regelbreite von 4 Metern für den Radschnellweg eine Verkehrsfläche mit einer Gesamtbreite von 6,50 Metern. Eine solche Verkehrsanlage werde sich aber ohne erhebliche Eingriffe in die Kleingärten kaum realisieren lassen.

 

Herr Dr. Welter-Schultes erklärt, dass er sich von Beginn an dagegen ausgesprochen habe, den Radschnellweg durch das Leineviertel zu führen. Er sei nach wie vor davon überzeugt, dass es zielführender gewesen wäre, den Radschnellweg über die Bürgerstraße und den Rosdorfer Weg zu leiten; leider sei dem der Ausschuss nicht gefolgt. Allerdings könne auch die von der SPD vorgeschlagene Alternativtrasse dieses Manko nicht heilen. In Zeiten des fortschreitenden Klimawandels sei es nicht zu vermitteln, wenn 10 große Bäume gefällt werden müssten und in bestehende Kleingärten eingegriffen werde. Er schlage daher vor, den Radschnellweg über die Straße „Gailgraben“ und dann entlang der Jheringstraße zu führen. Im Übrigen spreche er sich gegen die Durchführung einer Anwohnerversammlung aus, da die Grundsatzentscheidung hinsichtlich der Trassenführung mlich den Radschnellweg nicht über Bürgerstraße/ Rosdorfer Weg zu führen ja bereits vor einigen Jahren getroffen worden sei.

 

Frau Walbrun erklärt, dieser Argumentation nicht folgen zu können. Seinerzeit hätten ja schließlich bereits alle relevanten Parameter „auf dem Tisch“ gelegen und der Ausschuss habe dann in Abwägung aller Vor-und Nachteile eine Entscheidung getroffen. Für eine Führung durch das Leineviertel habe die Verwaltung gute Lösungen erarbeitet. Die Variante 1 werde wegen des erheblichen Eingriffes in die Bestandsflora ihres Erachtens von der Verwaltung zu Recht verworfen. Auch die von Herrn Dr. Welter-Schultes vorgeschlagene Trassenführung sei ungeeignet, da sie zu umwegig sei.

 

Herr Feuerstein hingegen spricht sich gegen die Variante 2 aus, da er erhebliche Konflikte im Leinequartier befürchte. Unter Umständen könne auch die von Herrn Dr. Welter-Schultes ins Spiel gebrachte Variante eine gangbare Lösung sein. Auch Herr Hilterhaus unterstützt eine Linienführung über die StraßenGailgraben“ und Jheringstraße.

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Sodann unterbricht Herr Arnold nach Zustimmung des Ausschusses die Beratung der Ausschussmitglieder, um Bürgeranhörungen i.S.v. § 62(2) NKomVG zu diesem Tagesordnungspunkt zuzulassen.

 

Frau Mollenkott erklärt, dass auch aus Ihrer Sicht im Leinequartier derzeit zahlreiche verkehrliche Konflikte bestünden. Allerdings erhoffe Sie sich durch die von der Verwaltung vorgeschlagene Linienführung und die damit einhergehenden verkehrslenkenden und baulichen Maßnahmen eher eine Beruhigung der Situation. Als betroffene Anliegerin unterstütze sie daher den Vorschlag der Verwaltung. Allerdings kritisiere sie, dass das Nahmobilitätskonzept für die Südstadt Gehwegparken eigentlich ausschließe, dass genau dies nun aber hier ausdrücklich vorgeschlagen werde. In diesem Zusammenhang kritisiere sie auch die geplante Einbahnstraßenregelung in der Leinestraße. Ferner sei im Nahmobilitätskonzept auch die Forderung nach ausreichend breiten Gehwegen verankert. Derzeit wiesen die Gehwege im Quartier z.T. nur Breiten von 1,45 Metern auf. Die Gelegenheit solle genutzt werden, die Gehwege in Regelbreite herzustellen. Herr Dienberg erklärt, dass die Bedenken hinsichtlich des Gehwegparkens auch aus seiner Sicht durchaus nachvollziehbar seien, allerdings sei der zur Verfügung stehende Raum hier leider sehr begrenzt. Er bitte daher um Verständnis dafür, dass die Verwaltung hier in Anbetracht des hohen Parkdrucks bewusst diese Lösung vorgeschlagen habe.

 

Frau Voß spricht sich wegen des damit verbundenen erheblichen Eingriffes in die rd. 20 Kleingärten gegen Variante 1 aus.

 

Frau Mollenkott ergänzt, dass aus Ihrer Sicht auch der Änderungsvorschlag von Herrn Dr. Welter-Schultes nicht geeignet sei, da der „Gailgraben“ stark als Schulweg genutzt werde.

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Herr Dienberg erläutert, dass hinsichtlich der Variante 2 bereits ein Beschluss der politischen Gremien vorgelegen habe; in Umsetzung dieses Beschlusses habe die Verwaltung jedoch erkennen müssen, dass sich im Leinequartier zahlreiche Konfliktpunkte ergäben. Vor diesem Hintergrund habe die Verwaltung daher bewusst denkbare Alternativen aufzeigen wollen. Nach Prüfung dieser Alternativen plädiere die Verwaltung jedoch weiterhin für Variante 2. Ziel müsse es sein, für den Radschnellweg eine möglichst direkte Linienführung zu finden. In Abwägung aller Vor- und Nachteile spreche vieles dafür, die in der Vorlage benannte Trasse zu wählen, auch wenn sich dadurch einige rechte Winkel in der Wegeführung nicht vermeiden ließen. Er verweise hierzu aber auf das Beispiel Theodor-Heuss-Straße, wo eine derartige Trassierung ja auch problemlos funktioniere. Den von Herrn Dr. Welter-Schultes geforderten Verzicht auf eine Bürgerinformation halte er für abwegig. Die Wortmeldungen in der Bürgerfragestunde hätten sehr deutlich die Sinnhaftigkeit einer solchen Bürgerbeteiligung gezeigt. Die Detailplanung sollte nicht durchgeführt werden, ohne zunächst die Anregungen und Vorschläge der Anwohner einzuholen. Überdies wolle er nochmals deutlich machen, dass die Frage einer möglichen Linienführung über Bürgerstraße und Rosdorfer Weg bereits vor einigen Jahren umfänglich erörtert und diskutiert worden sei. Hier möge Herr Dr. Welter-Schultes die seinerzeitige Beschlusslage akzeptieren. Die von Herrn Dr. Welter-Schultes vorgeschlagene alternative Linienführung über die Jheringstraße halte er im Übrigen für ungeeignet; aufgrund ihrer umwegigen Linienführung sei diese wenig attraktiv.

 

Herr Arnold dankt der Verwaltung für deren Bericht. Er wolle allerdings auch festhalten, dass durch die heutige Diskussion zahlreiche Fragestellungen aufgeworfen worden seien, die noch nicht abschließend hätten beantwortet werden können. Er beantrage daher Vertagung der Angelegenheit, um weitere Beratungen der Fraktionen zu ermöglichen.

 

Herr Dienberg bittet darum, dass der Ausschuss der Verwaltung zumindest das Mandat für die Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung dann zunächst ohne Festlegung einer Vorzugsvariante erteile. Herr Dr. Welter-Schultes wendet sich erneut gegen eine solche Veranstaltung. Die aus seiner Sicht falsche Linienführung am „Hasengraben“ lasse sich auch durch eine rgerinformation nicht „heilen“. Herr Dienberg entgegnet, dass die Stadt den Anwohnern eine entsprechende Information schlicht schuldig sei. Er vermöge nach wie vor nicht zu erkennen, warum hiervon entgegen aller sonstiger Gepflogenheiten abgewichen werden solle. Er wolle jedoch gerne zusagen, für diese Veranstaltung die Variante 1 noch eingehender zu prüfen, insbesondere was die Flächenverbräuche und die Eingriffe in die Grünstrukturen betreffe. Herr Dr. Welter-Schultes bittet darum, dann auch die Variante Bürgerstraße/ Rosdorfer Weg vorzustellen. Herr Dienberg lehnt dies unter Hinweis auf die seinerzeitige Beschlusslage ab.

 

Herr Hilterhaus ist der Ansicht, dass weder Variante 1, noch Variante 2 hinreichend geeignet seien. Herr Schu plädiert für eine Trassenführung über den Gailgraben.

 

Herr Grothey verweist darauf, dass die Kombination von Parken und starkem Radverkehr immer ein Gefahrenpotential in sich berge. Er rege an, den Radschnellweg nicht über die Eisenbahnstraße zu verschwenken, sondern über die Leinestraße durchgehend gerade nach Süden zu führen. Herr Dienberg sagt zu, dass die Verwaltung auch zu diesem Aspekt in der Bürgerinformation Stellung nehmen werde.

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Informationsveranstaltung r die Anlieger und Eigentümern der Häuser entlang der Trasse durchzuführen.

 
 

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