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Der Rat beschließt mehrheitlich bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen::
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Zur Ablösung der Forderungen der GWG aus den Regelungen des Vertrages zur Vorfinanzierung der Erschließung GVZ II heraus werden der Verwaltung außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 480.000 € zur Verfügung gestellt.
Zur Durchführung des Abrisses des ehemaligen Stellwerkes und dem Aufbau eines Zaunes werden der Verwaltung außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 180.000 € zur Verfügung gestellt.
Die außerplanmäßigen Ausgaben bei Investitionsnummer 6188505200 sind in voller Höhe gedeckt durch bestehende Zahlungsüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit.
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