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19.öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Geismar
TOP: Ö 9.2
Gremium: Ortsrat Geismar Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal der Verwaltungsstelle Geismar,Kerllsgasse 2, 37083 Göttingen
Ort:
Inter/0458/19 Antrag der SPD- und Bündnis90/Die Grünen-Ortsratsfraktion betr. Geschwindigkeitsmessungen des Verkehrs auf der Grete-Henry-Straße zur Erhebung von repräsentativen Daten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:Interfraktionell   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 

Frau Wirth stellt den interfraktionellen Antrag der SPD- und Bündnis90/Die Grünen-Ortsratsfraktionen betr. Geschwindigkeitsmessungen des Verkehrs auf der Grete-Henry-Straße zur Erhebung von repräsentativen Daten“ vor.

 

Sie begründet den Antrag damit, dass repräsentative Daten erhoben werden müssen, um tatsächliche Werte vom derzeitigen IST-Zustand zu erhalten. Die letzte Messung hat 2018 stattgefunden.

Derzeit hat sich auch eine Bürgerinitiative gegründet, die sicherlich nicht entstanden ist, wenn der Zustand nicht so wäre, wie beschrieben.

Die bisherigen Werte sind nicht aussagekräftig, da sie zu alt sind und sich die Situation verschärft hat. Weiterhin hat die Messung an einer Stelle stattgefunden, wo es keinen Sinn macht. Die Messungen fanden nicht da statt, wo die Fahrzeuge zu schnell fahren. Die Daten müssen vor dem beschriebenen Bereich erfasst werden.

 

Auch Frau Tekindor-Freyjer unterstützt diese Aussage. Wenn rechts in die Hanna-Voigt-Straße eingebogen und runtergefahren wird bis zum ASC, dann macht es nur Sinn, wenn bereits hier gemessen wird und nicht erst an der dann erfolgten Verengung der Straße, da hier deutlich runtergebremst werden muss.   

 

Der Ortsrat Geismar beschließt mit 11 Ja-Stimmen:

 

Die Stadtverwaltung Göttingen wird gebeten, vor den diesjährigen Herbstferien auf der Grete-Henry-Straße erneut Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen, um repräsentative Daten über die tatchlichen Geschwindigkeiten der dort passierenden Fahrzeuge zu erhalten.

 

Die Mess-Stelle sollte etwa in Höhe der Seitenstraße Droste-Hülshoff-Eck liegen und sie sollte für die Fahrenden zunächst nicht erkennbar sein. Auch ist darauf zu achten, dass die geplanten Messungen unter der Woche erfolgen und die Termine nicht in den Schulferien liegen. Es müssen Uhrzeiten gewählt werden, zu denen der durchfahrende Berufsverkehr erwartet wird. Es sollte sowohl bergauf als auch bergab gemessen werden.

 
 

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