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Frau Hoffmann nimmt Bezug auf die mit der Ladung versandte Vorlage und erläutert diese. Nachdem bereits im vorletzten Jahr der östliche Teil der Roten Straße ausgebaut worden sei, solle nun der westliche Abschnitt grundhaft erneuert werden. Parallel wollten sowohl die Göttinger Entsorgungsbetriebe, als auch die Stadtwerke ihre Leitungen erneuern. Der Straßenabschnitt weise eine Länge von rd. 110 Metern auf und sei letztmals 1977 ausgebaut worden. Seinerzeit sei der gesamte Straßenraum mit rotem Klinkerpflaster ausgelegt worden. Dieser Belag weise inzwischen zahlreiche Schadstellen auf und entspreche zudem nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Straßenausbau. Eine zeitnahe Erneuerung sei erforderlich.
Bei einem künftigen Ausbau müsse neben der Funktion als Fußgängerzone auch der notwendige Lieferverkehr – insbesondere die Andienung des Karstadt Sporthauses – berücksichtigt werden. Weiterhin sei die Nutzung der Straße durch Außengastronomie geprägt; diese solle auch weiterhin ermöglicht werden.
Grundlage für die künftige Gestaltung des hier in Rede stehenden Straßenabschnitts sei das „Gestaltungskonzept für die Straßen der Göttinger Innenstadt“. Hierauf fußend seien zwei Varianten entwickelt worden, diese unterschieden sich im Wesentlichen nur in der Lage des mittleren Bereiches für den Lieferverkehr. Beide Varianten sähen eine durchgehende Pflasterung mit Striegauer Granit vor. In den Seitenbereichen sei eine großformatige Pflasterung vorgesehen, während im Mittelbereich – wie auch in den Zufahrten zum Lieferhof „Karstadt“ sowie im östlichen Einfahrtbereich des Straßenabschnittes - eine kleinformatige Pflasterung zur Anwendung kommen solle, um den Belastungen durch Lieferfahrzeige gerecht zu werden. Dadurch entstehe eine Art „Fahrspur“. Die Entwässerung des Straßenraums solle jeweils durch eine Rinne beidseits dieses Mittelbereiches schergestellt werden. Bei Variante 1 würde die „Fahrspur“ mittig verlaufen, bei Variante 2 hingegen wäre die „Fahrspur“ leicht nach Süden gerückt, um der nördlich gelegenen Außengastronomie mehr Nutzfläche zu ermöglichen.
Aufgrund der Häufung der Außengastronomie solle eine Ausstattung mit Stadtmöbeln nur zurückhaltend erfolgen. Die bestehende Bank vor dem Restaurant „Löwenstein“ bleibe erhalten und werde im westlichen Abschnitt um eine weitere Bank ergänzt. Die derzeit vorhandenen Fahrradbügel sollten nach erfolgtem Ausbau der Straße wieder an der jetzigen Stelle eingebaut werden. In beiden Varianten sollten die vorhandenen zwölf Bügel um neun weitere Bügel ergänzt werden; voraussichtlich vier weitere Fahrradbügel sollten vor „Karstadt“ installiert werden.
Sie wolle nochmals deutlich machen, dass in der heutigen Sitzung noch keine abschließende Entscheidung hinsichtlich einer Ausbauvariante zu treffen sei. Es sei geplant, zunächst die Eigentümer und Mieter über die vorgesehene Planung zu informieren und deren Anregungen aufzunehmen. Anschließend werde die Verwaltung dann eine überarbeitete Vorlage erstellen und in die Angelegenheit neuerlich in den Ausschuss einbringen.
Die Planungskosten seien bereits im Haushalt verankert, nicht jedoch die eigentlichen Baukosten. Diese müssten noch dezidiert ermittelt werden, sobald die konkrete Planung feststehe. Ob die Mittel dann ggfs. über einen Nachtragshaushalt bereitgestellt würden, oder ggfs. erst in der kommenden Haushaltsperiode 2021/22, müsse dann zu gegebener Zeit entschieden werden. Allerdings müssten die Göttinger Entsorgungsbetriebe demnächst notwendige Unterhaltungsarbeiten durchführen.
Nach Ansicht von Frau Dr. Sakowsky sei die Zahl der Fahrradbügel – trotz der vorgesehenen Erweiterung – nicht ausreichend. Gleiches gelte hinsichtlich der Sitzgelegenheiten – auch hier halte sie es nicht für ausreichend, lediglich eine zusätzliche Bank vorzusehen. Ferner habe sie Sorge, dass durch die unterschiedliche Pflasterung der Eindruck einer befahrbaren Straße entstehe.
Auch Herr Dr. Welter-Schultes ist der Ansicht, dass gestalterisch der Eindruck einer Fahrspur vermieden werden müsse. Er kritisiere, dass die Ausbauplanung auf eine Anlieferung mit schweren Lkw abstelle, anstatt alternative Lieferformen – z.B. die Aufteilung der Fracht auf kleinere Fahrzeuge – ernsthaft zu prüfen. Dies böte ggfs. auch die Möglichkeit, ausschließlich das großformatige Pflaster zu verlegen und hierdurch – sowohl für die Stadt, wie auch für die beitragspflichtigen Anlieger - Kosten zu sparen. Herr Feuerstein entgegnet, dass der hier in Rede stehende Bereich ja ohnehin durch Poller abgegrenzt werden solle und damit nur innerhalb der Lieferzeiten befahrbar wäre. Es sei sicherlich nicht realistisch, wenn innerhalb dieses engen Zeitfensters das Liefergut dann zusätzlich noch umgeladen werden müsste. Hinsichtlich der Fahrradstellplätze rege er an, Systeme zu prüfen, in denen die Fahrräder „hochkant“ geparkt würden; hierdurch könne die Zahl der Stellplätze ggfs. deutlich erhöht werden. Herr Ernst erläutert, dass der Kostenunterschied zwischen dem Einbau von großformatigem Pflaster und der Ausführung mit kleinformatigem Pflaster zu vernachlässigen sei.
Frau Hoffmann bittet zu berücksichtigen, dass im gesamten Straßenraum das gleiche Pflaster verlegt werde – lediglich die Formate unterschieden sich. Gestalterische Unterschiede zwischen dem befahrbaren Bereich und den Seitenbereichen seien daher kaum wahrnehmbar; der Eindruck einer Fahrstraße werde daher – anders als z.B. bei einer Ausführung in Asphalt – definitiv nicht entstehen. Sie verweise hierzu auch auf die Barfüßerstraße, die im gleichen Standard ausgebaut worden sei. Hinsichtlich der beidseitigen Rinnen bitte sie zu berücksichtigen, dass diese für eine funktionierende Entwässerung erforderlich seien. Die Forderung nach zusätzlichen Fahrradbügeln und weiteren Sitzgelegenheiten stoße bei der Verwaltung auf offene Ohren. Sie wolle allerdings auch daran erinnern, dass gerade diese Aspekte im Falle des östlich unmittelbar angrenzenden Straßenabschnittes seitens der Anlieger sehr kritisch gesehen worden seien. Letztendlich habe man in der östlichen Roten Straße auf Druck der Anlieger auf sämtliche Bänke verzichtet. Entsprechendes gelte für Fahrradständer, die insbesondere von den Betreibern angrenzender Geschäfte abgelehnt würden. Auch die Verwaltung wolle hier ein möglichst umfangreiches Angebot realisieren – allerdings sollte ihres Erachtens zunächst die Bürgerbeteiligung abgewartet werden.
Herr Grothey befürchtet, dass im Falle von Variante 2 die Fahrradständer vor Karstadt entfallen müssten. Frau Hoffmann tritt dieser Befürchtung entgegen. Sodann beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion einstimmig: Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem weiteren Vorgehen, der Durchführung einer Informationsveranstaltung mit den Anliegern und Eigentümern der westlichen Roten Straße, zu. |
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