Herr Dienberg regt an, TOP 15 vorzuziehen und vor TOP 14 zu behandeln. Dieser Verfahrensvorschlag stößt auf allgemeine Zustimmung.
Für die Verwaltung teilt Herr Müller Folgendes mit:
- Das in der vergangenen Sitzung erbetene Rechtsgutachten zur Frage möglicher Vertragsstrafen gegen die ebr in Sachen ehem. IWF-Areal liege nunmehr vor und sei in seiner Aussage sehr eindeutig; Vertragsstrafen könnten nicht erhoben werden. Die in derselben Sitzung angeregte Ergänzung der Vertragsübernahmevereinbarung (v.a. die Vereinbarung eines vertragl. Vorkaufsrechtes) werde derzeit verhandelt; die WERTGRUND habe ganz aktuell auch bereits ihre Zustimmung erklärt. Eine entsprechende Änderung werde nun in die Vorlage eingearbeitet und dem Ausschuss dann in der kommenden Sitzung wieder vorgelegt werden.
Frau Binkenstein weist daraufhin, dass zu Mitteilungen der Verwaltung gemäß Geschäftsordnung keine Aussprache möglich sei. Das Rechtsgutachten werde daher behandelt werden, wenn die Vereinbarung erneut in die Tagesordnung aufgenommen werde.