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41. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 16
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 23.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:55   (öffentlich ab 17:00) Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Lindemann erläutert, dass es sich bei einem „Baulückenkataster“ eigentlich um ein förmliches Instrument aus dem Baugesetzbuch handele (§ 200 BauGB). Eine Veröffentlichung könne jedoch nur erfolgen, soweit der Grundstückseigentümer dem nicht widersprochen habe.

 

In Göttingen sei die Diskussion über eine Darstellung von möglichen Baulücken v.a. im Kontext mit der Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes geführt worden. Ziel sei es gewesen, ungenutzte Wohnbauflächen zu identifizieren und hierdurch möglichst einer Bebauung zuzuführen. Die Verwaltung habe in der Folge ihre Übersicht über derartige Baulücken überarbeitet und grundlegend aktualisiert und könne nunmehr stadtweit rd. 90 Baulücken mit einem Potenzial von insgesamt rd. 120 Wohneinheiten benennen. Dabei würden Baulücken definiert als Flächen für die planungsrechtlich bereits Baurecht bestehe entweder über einen Bebauungsplan oder als sog. „unbeplanter Innenbereich“. Alle Eigentümer der demnach in Frage kommenden 90 Flächen seien daraufhin von der Verwaltung angeschrieben worden und vermittels eines Fragebogens um weitergehende Auskünfte gebeten worden. Die Mehrheit der Eigentümer, die den Fragebogen zurückgeschickt hätten, habe erklärt, die Flächen zunächst nicht bebauen zu wollen, oder aber sich über die Zukunft der Flächen noch nicht im Klaren zu sein. Ferner seien die Eigentümer überwiegend auch nicht bereit gewesen, dass ihre Flächen in eine öffentlich zugängliche Darstellung übernommen würden. Im Ergebnis stünden mithin nur relativ wenige Flächen für eine Bebauung zur Verfügung und diese könnten in der Regel aufgrund der fehlenden Zustimmung der Eigentümer auch nicht in ein öffentliches Bauckenkataster aufgenommen werden.

 

Herr Lindemann regt an, die Erstellung eines Baulückenkatasters zunächst nicht weiter zu verfolgen; der seinerzeitige Antrag nne damit r erledigt erklärt werden könne.

 

Herr Feuerstein bittet darum, die im Vortrag verwendeten Folien der Niederschrift beizufügen. Herr Lindemann sagt dies zu. (Anmerkung des Protokollanten: Die fraglichen Folien sind im System allris der Niederschrift zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügt.)

 

Aus Sicht von Frau Dr. Sakowskynne der Antrag für erledigt erklärt werden. Frau Binkenstein und Herr Feuerstein hingegen vertreten die Auffassung, dass zunächst eine Beratung in den Fraktionen stattfinden müsse; erst danach könne über eine Erledigung entschieden werden. Herr Lindemann bittet die Fraktionen darum, mögliche Bedenken gegen eine Erledigungserklärung der Verwaltung nach der Fraktionssitzung zu übermitteln.

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Präsentation BLK_BA_20190523_blank (229 KB)      

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 
 

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