zurück
 
 
41. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 20
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:55   (öffentlich ab 17:00) Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB61/1670/19 Bebauungsplan Göttingen Nr. 250 "Weender Tor West"
- Bescheidung der Anregungen
- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Friebe spricht sich für den von der Verwaltung in der Dezembersitzung ursprünglich vorgelegten Bebauungsplan-Entwurf aus. Er befürchte durch die von der Verwaltung nunmehr vorgeschlagene Kammstruktur negative Auswirkungen hinsichtlich des Lärmschutzes insbesondere r den dahinterliegenden Wallbereich. Er lehne den Verwaltungsentwurf daher nach wie vor ab. Frau Dr. Sakowsky hingegen erklärt, der Verwaltungsvorlage zustimmen zu wollen. Diese Planung entspreche dem Innenstadt-Leitbild und stärke insbesondere die Sichtbeziehung zum Wall. Auch Herr Dr. Welter-Schultes begrüßt die Verwaltungsvorlage. Hierdurch werde sichergestellt, dass gegenüber dem Audi-Max keine unmaßstäblich Bebauung entstehen könne. Frau Oldenburg teilt diese Einschätzung.

 

Herr Feuerstein erklärt, dass auch aus seiner Sicht die Maximalvorstellungen des Investors unmaßstäblich wären, andererseits lasse der Vorschlag der Verwaltung auch nur eine eher geringe Ausnutzung des Grundstückes zu. Hier wäre sicherlich ein Kompromiss angezeigt. Anderseits sei es jedoch von zentraler Bedeutung, an dieser Stelle eine rechtssichere Lösung zu finden. Im Ergebnis wolle er der Verwaltungsvorlage daher zustimmen.

 

Frau Binkenstein entgegnet, dass auch der erste von der Verwaltung dann verworfene Bebauungsplanentwurf ja keine unmaßstäbliche Bebauung vorgesehen habe. Sie könne daher nach wie vor nicht nachvollziehen, warum die Verwaltung von diesem Entwurf abgewichen sei, denn dieser hätte mehr Wohnfläche zugelassen, ohne dabei hohe Geschossigkeiten vorzusehen. Sie nehme zur Kenntnis, dass ihres Erachtens den übrigen Fraktionen die Blickbeziehung zum Wall offensichtlich wichtiger sei, als die Schaffung von Wohnraum.

Sodann beschließt der Ausschuss nach kurzer weiterer Diskussion mehrheitlich bei 8 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen:

Der Rat möge beschließen:

 

  1. Die zum Entwurf des Bebauungsplanes Göttingen Nr. 250 „Weender Tor West“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen werden entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.

 

  1. Der Bebauungsplan Göttingen Nr. 250Weender Tor West wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen.

 

  1. Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Gemarkung Göttingen Nr. 294 (ehemaliges Grotefendehaus Berliner Straße 1/1a sowie Weender Landstraße). Weiterhin sind die nördlich angrenzende Straßenflächen, ein Teil des Kreuzungsbereiches Weender Landstraße / Berliner Straße sowie der östlich gelegene Heinz-Erhardt-Platz vom Geltungsbereich erfasst.

Der Geltungsbereich wird im Wesentlichen begrenzt im Norden durch die Berliner Straße, im Westen durch den Leinekanal, im Süden durch den Wall und im Westen durch die Weender Landstraße. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 11.000 m².

Maßgeblich ist die Planzeichnung im Maßstab 1:500.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Göttingen Nr. 250 wird ein kleiner Teilbereich des Bebauungsplans Göttingen Nr. 59 „Weender Tor Nord“ 2. Änderung überplant. In diesem Abschnitt des Kreuzungsbereiches Weender Landstraße / Berliner Straße befand sich die ehemalige Fussgängerüberführung.

 
 

zurück