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Nach kurzer Diskussion schlägt Frau Binkenstein vor, dass der Ausschuss trotz Beratens der Angelegenheit zunächst keine Beschlussempfehlung abgebe; die abschließende Beschlussempfehlung solle damit dem Verwaltungsausschuss am 17.06.2019 übertragen werden. Eine solche Vorgehensweise böte auch den Vorteil, zunächst den Ortsrat beteiligen zu können.
Dieser Vorschlag stößt auf allgemeine Zustimmung. Der Rat möge beschließen:
Der Geltungsbereich grenzt östlich an die bestehende Ortslage Hetjershausens an. Er wird im Westen begrenzt durch die vorhandene Ein- / Zweifamilienhausbebauung der Ostseite der Straße Kreuzanger sowie der Südseite der Straße Wakenbreite. Im Norden sowie im Süden wird der Geltungsbereich im Wesentlichen durch die vorhandenen landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt. Im Osten schließt der Geltungsbereich ebenfalls an landwirtschaftliche Flächen sowie auch ein Waldstück an. Im Einzelnen sind von dem Geltungsbereich die folgenden Flurstücke der Flur 11 der Gemarkung Hetjershausen, alle jeweils teilweise betroffen: 7/1, 7/2, 3/7, 8, 9 und 28. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 1,48 ha. Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplans im Maßstab 1:500. |
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