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41. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 19
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 23.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:55   (öffentlich ab 17:00) Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB61/1677/19 Bebauungsplan Göttingen-Hetjershausen Nr. 10 "Wakenbreite" mit örtlicher Bauvorschrift
- Bescheidung der Anregungen
- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Nach kurzer Diskussion schlägt Frau Binkenstein vor, dass der Ausschuss trotz Beratens der Angelegenheit zunächst keine Beschlussempfehlung abgebe; die abschließende Beschlussempfehlung solle damit dem Verwaltungsausschuss am 17.06.2019 übertragen werden. Eine solche Vorgehensweise böte auch den Vorteil, zunächst den Ortsrat beteiligen zu können.

 

Dieser Vorschlag stößt auf allgemeine Zustimmung.

Der Rat möge beschließen:

 

  1. Die zum Entwurf des Bebauungsplans ttingen-Hetjershausen Nr. 10 „Wakenbreite“ mit örtlicher Bauvorschrift vorgebrachten Anregungen werden entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.
  2. Der Bebauungsplan ttingen-Hetjershausen Nr. 10 „Wakenbreite“ mit örtlicher Bauvorschrift wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen.
  3. Ziele und Zwecke der Planung:
  • Entwicklung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der Bevölkerung
  • Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets gem. § 4 BauNVO
  • Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung zur Steuerung der Bebauungsdichte sowie der Gebäudetypologie
  • Festsetzung öffentlicher Verkehrsflächen zur verkehrlichen Erschließung
  • Festsetzung von Flächen für die Wasserwirtschaft zur Sicherung des Regenwasserabflusses
  • Flächen für die Landwirtschaft einschließlich des Ausgleichs von überplanten Grünlandflächen
  1. Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich grenzt östlich an die bestehende Ortslage Hetjershausens an. Er wird im Westen begrenzt durch die vorhandene Ein- / Zweifamilienhausbebauung der Ostseite der Straße Kreuzanger sowie der Südseite der Straße Wakenbreite. Im Norden sowie im Süden wird der Geltungsbereich im Wesentlichen durch die vorhandenen landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt. Im Osten schließt der Geltungsbereich ebenfalls an landwirtschaftliche Flächen sowie auch ein Waldstück an. Im Einzelnen sind von dem Geltungsbereich die folgenden Flurstücke der Flur 11 der Gemarkung Hetjershausen, alle jeweils teilweise betroffen: 7/1, 7/2, 3/7, 8, 9 und 28.

Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ca. 1,48 ha.

Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplans im Maßstab 1:500.

 
 

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