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Herr Dienberg verweist auf die Vorlage und erläutert, dass diese wenige Tage vor der heutigen Sitzung nochmals überarbeitet und aktualisiert worden sei; die Änderungen seien in der Vorlage kenntlich gemacht. Die erforderlichen Gutachten seien zusammen mit dem Werra-Meißner-Kreis beauftragt und erarbeitet worden. Er danke dem Werra-Meißner-Kreis für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und begrüße in diesem Zusammenhang Herrn Dr. Wallmann – den Ersten Beigeordneten des Werra-Meißner-Kreises.
Die Vorlage sei auch bereits in den Ortsräten Elliehausen/ Esebeck sowie Gr. Ellershsn./ Hetjershsn./ Knutbühren beraten worden; beide Ortsräte hätten der Vorlage zugestimmt. In der Vorlage schlage die Verwaltung vor, sich gegen die westliche SuedLink-Trasse auszusprechen. Dabei wolle er ausdrücklich deutlich machen, dass er nicht per se gegen SuedLink sei; die Auswertung der Unterlagen habe jedoch sehr deutlich gezeigt, dass die von TenneT vorgelegte Abwägung der verschiedenen Trassenvarianten zahlreiche Fragen aufgeworfen habe. Hierbei lege er Wert auf die Feststellung, dass die Stadt Göttingen die Thematik des Klimaschutzes bereits sehr frühzeitig erkannt habe und auf kommunaler Ebene mit großem Nachdruck und Engagement initiativ geworden sei. In diesem Kontext habe die Stadt auch stets eine möglichst dezentrale Energieversorgung propagiert. Mit diesem Aspekt habe die SuedLink-Leitung allerdings vergleichsweise wenig zu tun. Es müsse daher erlaubt sein, Unklarheiten und argumentative Unschärfen in den Unterlagen zu hinterfragen.
Herr Mayer verweist sodann auf die Vorlage und erläutert diese. Aus Sicht der Stadt sprächen zahlreiche Argumente gegen den eingereichten Vorschlag eines westlichen Trassenkorridors. So würde eine Trassenführung mitten durch das Stadtgebiet die Siedlungsentwicklung des Oberzentrums nachhaltig beeinträchtigen. Das westliche Siedlungsgebiet Göttingens wäre von diesen Planungen besonders betroffen, vor allem in Hetjershausen, wo sich weite Teile des Ortsteils innerhalb des Korridors befänden. Aber auch auf Elliehausen, Groß Ellershausen und Esebeck hätten diese Planungen Auswirkungen. Betroffen wären mithin Bereiche, die ohnehin schon entsprechend vorbelastet seien – z.B. auch durch die 380-kV-Trasse.
Eine sachgerechte und nachvollziehbare Abwägung im Vergleich der verschiedenen denkbaren Trassenkorridore habe nicht stattgefunden. Speziell zu dieser Fragestellung sei gemeinsam mit dem Werra-Meißner-Kreis eine gutachterliche Stellungnahme beauftragt worden, er verweise hierzu auf die umfänglichen der Vorlage beigefügten Gutachten der Büros OECOS und Geonik. Ferner sei ein Fachanwalt mit der Erarbeitung einer juristischen Einschätzung beauftragt worden.
Sodann erläutert Herr Rehkopp das vom Büro OECOS erarbeitete Gutachten im Detail. Zum Verfahren wolle er deutlich machen, dass die Bundesnetzagentur in ihrer Entscheidung nicht an den Vorschlag des Planungsträgers gebunden sei, sondern nach Prüfung aller Einwendungen und Stellungnahmen entscheiden werde.
Für den durch TenneT erstellten Trassenkorridorvergleich X07 hätten gleich mehrere Kritikpunkte hinsichtlich der systematischen Herangehensweise herausgearbeitet worden können. Die betreffe z.B. die unterschiedliche Gewichtung vergleichbarer Konfliktbereiche in der Gegenüberstellung der östlichen zur westlichen Varianten. Hieraus ergebe sich aus seiner Sicht die Notwendigkeit einer Neubewertung der wesentlichen Konfliktbereiche. Als Beispiel könne auf das Wasserschutzgebiet Langensalza – welches parallel auch als Feldhamsterpotentialfläche dargestellt werde – verweisen. Die Querung dieses Areales werde im Trassenvergleich als sehr konfliktreich beschrieben. Eine Überprüfung dieser Angaben durch sein Büro habe jedoch zum Ergebnis geführt, dass im Trinkwasserschutzgebiet keine Exemplare des Feldhamsters nachgewiesen worden seien. Dies schließe ein Vorkommen zwar nicht gänzlich aus, habe jedoch hinsichtlich der Einschätzung der Notwendigkeit entsprechender Schutzmaßnahmen Auswirkungen. So werde eine sog. „HDD-Kettenbohrung“ hier wohl – entgegen der Einschätzung von TenneT – nicht erforderlich sein. Durch den Entfall der „HDD-Kettenbohrung“ wäre dann aber eine Querung des Wasserschutzgebietes konfliktfrei möglich. Anderseits seien jedoch entsprechende Konfliktpotentiale im Falle der Westtrasse aus fachlicher Sicht deutlich unterbewertet worden. Wenn jedoch Situationen vergleichbar seien, dann müssten Sie auch gleich bewertet und beschrieben werden.
Der von TenneT erarbeitete Trassenvergleich weise noch zahlreiche weitere - aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbare – derartige „Ungleichbehandlungen“ auf. So sei es z.B. nicht erklärlich, warum die Querung der ICE-Trasse nicht als Konfliktpunkt erkannt werde, zumal zum Zeitpunkt der SuedLink-Trassenarbeiten die 380-kV-Leitung bereits fertiggestellt sein dürfte und sich die die Konfliktsituation dadurch weiter verschärfen werde; zumindest jedoch hätte diese Leitung in die Bewertung mit einfließen müssen.
Andererseits seien einige relevante Aspekte in der alternativen Betrachtung der beiden Trassenvarianten gar nicht angesprochen worden. Dies betreffe z.B. den geringen Abstand zwischen den Baufeldern in Hetjershausen. Der Abstand zwischen den Siedlungsrändern von Altdorf und Hasenwinkel sei derzeit mit 160 m zwar noch ausreichend für die SuedLink-Trasse, dies würde jedoch bei Berücksichtigung der künftigen Siedlungsentwicklung nördlich Deneweg nicht mehr zutreffen. Durch die SuedLink-Trasse ergäbe sich mithin eine erhebliche Einschränkung der Entwicklungsmöglichkeiten in Hetjershausen. Zumindest müssten jedoch Straße und Waldfläche durch eine Bohrung unterfahren werden.
Insgesamt komme sein Büro daher zum Ergebnis, dass die Gegenüberstellung der Konfliktpunkte nicht schlüssig sei; viele Konfliktpunkte in der Alternative 1 würden von TenneT nicht ausreichend erfasst bzw. nicht ausreichend gewürdigt, während Probleme bei Alternative 2 konfliktreicher dargestellt würden, als sie bei näherer Betrachtung tatsächlich seien. Sodann beschließt der Ausschuss nach kurzer Diskussion mehrheitlich bei 9 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen: Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:
Die Stadt Göttingen lehnt den vom Vorhabenträger vorgeschlagenen westlichen Vorzugstrassenkorridor entschieden ab. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen schließt sich der im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Trassenkorridorplanung des SuedLink erstellten Stellungnahme der Verwaltung an. (Anlage 1). |
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