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41. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 17
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:55   (öffentlich ab 17:00) Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB61/1488/17 Bebauungsplan Göttingen Nr. 251 "Gewerbliche Bauflächen westl. August-Spindler-Straße"
- Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Bolli stellt den Entwurf des Bebauungsplanes vor; Anlass für die Aufstellung dieses Bebauungsplans sei die Konzentration der Unternehmensaktivitäten der Firma Sartorius am Standort August-Spindler-Straße im Gewerbegebiet Göttingen/ Grone. Das Plangebiet betreffe zwei derzeitige Bebauungspläne. Daher erfolge keine Bebauungsplannderung, sondern die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes, der dann die beiden bisherigen Pläne in Teilen überplane. Ziel sei hierbei im Wesentlichen die Schaffung von Planungsrecht für eine Erweiterung der Firma Sartorius sowie auch für den Neubau eines Betriebskindergartens. Dabei erfolge - wie in den jetzt noch rechtskräftigen Bebauungsplänen auch - eine Ausweisung als Industriegebiet. Zugleich solle das Verfahren auch dazu dienen, die Festsetzungen hinsichtlich des rmschutzes zu überarbeiten und zu aktualisieren. Als Ergebnis des Schallgutachtens würden rmkontingente festgesetzt werden. Ferner treffe der künftige Bebauungsplan Festsetzungen, um die Grünstrukturen zu erhalten. Allerdings sei auch ein geringfügiger Eingriff in bestehende Grünstrukturen vorgesehen, um die notwendige betriebsinterne Erschließung zu ermöglichen.

 

Die Baumassenzahl solle deutlich erhöht werden. Die bauliche Entwicklung resp. das Maß der Versiegelung werde jedoch durch entsprechende Höhenfestsetzungen und eine vergleichsweise niedrige Grundflächenzahl gesteuert. Hierdurch werde der zulässige Grad der Versiegelung gegenüber den bisherigen Bebauungsplänen sogar sinken. Die bisherige Festsetzung einer Zweigeschossigkeit solle hingegen entfallen; eine solche Festsetzung sei überholt und entspreche nicht mehr der Betriebsrealität.

Sodann beschließt der Ausschuss einmütig bei 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung:

Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:

 

  1. Dem Entwurf des Bebauungsplans Göttingen Nr. 251 Gewerbliche Bauflächen Westl. August-Spindler-Straße“ und der Begründung wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für diesen Bebauungsplan die erforderliche öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.  2 BauGB durchführen.

 

  1. Ziele und Zwecke der Planung:
  • Schaffung von Planungsrecht für eine Erweiterung der Firma Sartorius am Betriebsstandort im Gewerbegebiet Göttingen-Grone
  • Überplanung von Teilflächen des Bebauungsplans Göttingen Nr. 123 „Gewerbliche Bauflächen Nördlich Elliehäuser Weg“ und Göttingen Nr. 37 „An der Robert-Bosch-Breite Teilplan Nord“ mit einem diese Teilbereiche zusammenfassenden neuen Plan
  • Aufhebung der Festsetzung einer öffentlichen Straßenverkehrsfläche (Verbindungsstück der Ost-West-Trasse Carl-Giesecke-Straße und Elliehäuser Weg zwischen August-Spindler-Straße und Otto-Brenner-Straße)
  • Festsetzung überbaubarer Flächen für die geplante bauliche Erweiterung bestehender Gewerbehallen und Neubau eines Betriebskindergartens
  • Festsetzungen zur Art (alt und neu: Industriegebiet (GI) nach § 9 BauNVO) und zum Maß der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung (Umwelt, Schallschutz etc.) und bestehender Rahmenplanungen für Göttingen (z. B. Einzelhandelskonzept, Klimaplan Stadtentwicklung etc.)

 

  1. Geltungsbereich:
    Das Plangebiet liegt im Gewerbegebiet Göttingen-Grone auf Göttinger Gemarkung, 700 m östlich der Autobahn 7 und rd. 3,5 km Luftlinie von der Innenstadt entfernt. Die Fläche wird im Osten begrenzt durch die August-Spindler-Straße, im Süden von der Robert-Bosch-Breite, im Westen von der Otto-Brenner-Straße (Grenze zwischen den Gemarkungen Göttingen und Grone) und im Norden von einer Parallelen im Abstand von 70 m nördlich des Elliehäuser Wegs (Flurstücksgrenzen, Betonwerk).
    Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 6 ha.
    Maßgeblich ist die Planzeichnung im Maßstab 1:500.
 
 

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