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41. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke
TOP: Ö 21
Gremium: Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:55   (öffentlich ab 17:00) Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum CHELTENHAM (118), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
FB66/0395/18 Widmung südliche Kommendebreite
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:66-Fachbereich Tiefbau und Bauverwaltung (ehem. FB 60)   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr ller verweist auf die Vorlage der Verwaltung. Die Erschließungsanlagen im Baugebiet seien endgültig hergestellt und müssten nunmehr gewidmet werden.

Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig:

Der Rat möge beschließen:

 

Gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) wird folgender Straßenabschnitt im Stadtgebiet Göttingen für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße i.S.v. § 47 NStrG gewidmet:

 

Kommendebreite (südliche Erweiterung)

a)      Der Straßenabschnitt in südlicher Richtung von Haus Nr. 30 bis Haus Nr. 40 i. d. Länge von 41 m, Flst. 1920/9 als Gemeindestraße.

b)     Stichweg zw. Haus 35 und Haus 40 in südlicher Richtung, Flst. 1920/10 i. d. Länge von 15 m und Treppe und rechts abzweigender Gehweg i. d. Länge von 28 m, Flst. 1920/6 tw. als Gehweg.

c)      Zufahrt zum Friedhof, abgehend von der Straße „An der Gerichtslinde“ bis Eingang Friedhof, i.d.Länge von 30 m, Flst. 1989/1 tw. und Flst. 1920/6 tw. einschl. Parkstreifen rechtsseitig, als Gemeindestraße.

mtliche Grdst. befinden sich in der Flur 31, Gemarkung Göttingen.

 
 

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