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Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Arndt den Intendanten des JT, Herrn Dietrich und Herrn Sosinka, Geschäftsführer des JT. Frau Broistedt erläutert die Vorlage der Verwaltung und weist im Verlauf ihrer Ausführungen darauf hin, dass die Bezeichnung des TOP nicht ganz korrekt sei, da es mit der heutigen Vorlage lediglich um den von der Verwaltung vorgeschlagenen zukünftigen Verzicht einer stationären Gastronomie im Otfried-Müller-Haus gehe. Über ein zukünftiges Raumprogramm werde zu einem späteren Zeitpunkt berichtet. Nach ihrer Aussage habe die Stadt Göttingen Pachtverträge mit dem JT und dem KAZ abgeschlossen. Dabei sei dem JT das Recht einer Untervermietung von Gastronomieflächen eingeräumt worden, um einerseits dem JT die Auswahl des Gastronomen/der Gastronomin zu überlassen und andererseits dem JT die Möglichkeit zu eröffnen, weitere Einnahmen zu generieren. Mit beiden Gastronomie-Pächtern wurden inzwischen Auflösungsverträge geschlossen und es erfolgte eine Zahlung von Abfindungen. Nach ihrer Aussage wurden im Vorfeld zahlreiche Gespräche mit den beiden Einrichtungen geführt und das JT sei mit dem Verzicht auf eine stationäre Gastronomie einverstanden, wenn der Wegfall der jährlichen Pachteinnahmen i. H. v. 50.000 Euro kompensiert werde. Nachfolgend erläutert Herr Bohnsack als Projektleiter für die Sanierung des Otfried-Müller-Hauses die Projektziele der geplanten Sanierung und Erweiterung des Gebäudes sowie die derzeitige räumliche Verteilung der Nutzungen (Anlage 1). Im Verlauf seiner Ausführungen weist er insbesondere darauf hin, dass der bei auch zukünftigem stationärem Gastronomieangebot ermittelte Raummehrbedarf von rd. 1.050 m² mit den vorhanden Finanzmitteln nicht umsetzbar sei. Frau Broistedt ergänzt unter Hinweis auf die 50%ige Förderung des Bundes, dass Aufwendungen für Gastronomieflächen nicht förderfähig und vollständig durch die Stadt Göttingen zu finanzieren seien. Für die Nutzerinnen und Nutzer des Otfried-Müller-Hauses JT und KAZ e. V. führt Herr Sosinka nachfolgend aus, dass der Verwaltungsvorschlag im Vorfeld gemeinsam besprochen worden sei und Zustimmung finde. Grundsätzlich wolle er hervorheben, dass die geplante Erweiterung nötig sei, um nach einer Sanierung die gleichen Nutzungen ausführen zu können wie vor der Sanierung, es somit nur um eine Sicherung des Status Quo und nicht um eine räumliche Expansion von KAZ und JT gehe. Die Arbeiten seien aufgrund der räumlichen Enge im Bereich der Werkstatt und der Schneiderei, aber auch zur Schaffung ausreichender Flächen im Sanitärbereich und zur Sicherstellung der gesetzlichen Vorgaben beim Brandschutz erforderlich. Bezüglich des vorgeschlagenen Ausgleichs der wegfallenden Pachteinnahmen verweist er ausdrücklich darauf, dass es sich hierbei nur um eine Kompensation der wegfallenden Pachteinnahmen handele und diese Mittel nicht als Erhöhung des Zuschusses für den Theaterbetrieb bewertet werden sollten. Bezüglich des nach seiner Kenntnis nunmehr mit vier Jahren geplanten Umbauzeitraums erklärt Herr Sosinka, dass dieser die Grenze des Machbaren und schwierig sei, sich aber gern darauf eingelassen werde, wenn das Ergebnis der Sanierung stimme. Allerdings werde darum gebeten, mit der Sanierung zügig und ohne Verzögerung zu beginnen. Darüber hinaus rege er an, KAZ und JT als zukünftige Nutzerinnen und Nutzer des Hauses aktiver z. B. durch eine Teilnahme an den Planungs- und Baubesprechungen einzubinden. Ggf. könne ein Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern des Rates, der Verwaltung und den zukünftigen Nutzern installiert werden. Im Zusammenhang mit der in Rede stehenden vierjährigen Umbauzeit führt Frau Epperlein aus, dass der Zeitplan sich zwar aufgrund einiger von der Stadt zu erfüllender Auflagen und einem erforderlichen Architektenwettbewerb verzögere, sie aber im Falle einer nach Plan verlaufenden Sanierung von einer Bauzeit von ca. drei Jahren ausgehe. Letztendlich aber werde der Zeitplan konkret dann von einem Architekten/einer Architektin aufgestellt. Bezüglich des vorgeschlagenen Beirates führt Frau Broistedt aus, dass sie kein Bauprojekt kenne, bei dem mit den Nutzerinnen und Nutzern soviel gesprochen werde wie bei diesem und sie sage eine weitere regelmäßige Unterrichtung zu. Von daher sei ihrer Ansicht nach kein baubegleitender Beirat notwendig Nach Aussage von Herrn Arndt stünde seine Fraktion auch weiterhin für Gespräche mit den Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung und das alles transparent gemacht werde. Insofern sehe auch er keine Notwendigkeit für ein weiteres Gremium. Herr Harms bekräftigt die Notwendigkeit, die Hauptnutzerinnen und Nutzer mit einzubinden. Frau Schüle-Rennschuh befürwortet die nach ihrer Ansicht notwendige Kompensation der wegfallenden Pachteinnahmen. Sie bitte aber darum, dieses nicht mit einem fixen jährlichen Betrag festzuschreiben, sondern einen Defizitausgleich bis zu einer Höhe von max. 50.000 Euro zu vereinbaren. Sie begründe dies mit einer ggf. möglichen Anrechnung von Gastronomieeinnahmen, die von Seiten des JT entweder selbst erzielt oder im Falle einer Unterverpachtung der temporären Gastronomie z. B. durch Umsatzbeteiligung erzielt würden. Herr Sosinka verweist darauf, dass es ggf. schwierig sein werde, einen Betreiber für eine nur temporär nutzbare Gastronomie zu finden und im Falle eines Ausschanks durch das JT überhaupt nennenswerte Umsätze erzielen zu können. Grundsätzlich aber sei dies, zur Minimierung des Aufwands ggf. über die Jahreserlöse, zu prüfen. Herr Beck verweist darauf, dass eine Abrechnung über den Verwendungsnachweis/den Wirtschaftsbericht zu einer Kompensation immer erst im Folgejahr führe. Frau Broistedt führt abschließend aus, dass die Verwaltung grundsätzlich Finanzmittel i. H. v. 50.000 Euro zur Kompensation der Pachtausfälle für das JT zu gegebener Zeit etatisieren werde. Über das Verfahren bei der Abrechnung könne sich zu einem späteren Zeitpunkt verständigt werden. Anschließend empfiehlt der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft einstimmig dem Rat folgende Beschlussfassung: Der geplante Verzicht auf die beiden derzeitigen Gastronomieeinrichtungen im Otfried-Müller-Haus wird zustimmend zur Kenntnis genommen. |
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