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Der Rat beschließt einstimmig:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans stellt einen Teilbereich des Bebauungsplans Göttingen Nr. 253 „Grüne Mitte Ebertal“ dar. Das Plangebiet liegt südöstlich von der Innenstadt in einer Entfernung von ca. 1,5 km. Das Plangebiet wird im Westen durch die Wörthstraße und im Norden sowie Osten durch den Lönsweg begrenzt. Die südliche Begrenzung wird durch den Verbindungsweg zwischen den o. g. Straßen südlich des Geschosswohnungsbaus definiert.
Mit dem vorliegenden Plan wird der Bebauungsplan Göttingen Nr. 33 „Ebertal – Himmelsbreite“ - TP Süd mit der 1., 3. und 4. Änderung teilweise bzw. vollständig überplant.
Dem Geltungsbereich wird eine extern gelegene Fläche für Ersatzmaßnahmen zugeordnet. (Gemarkung Geismar, Flur 15, Flurstücke 247/1 und 248/1) Diese Fläche befindet sich südlich der Ortschaft Geismar und gehört zum Gesamtkonzept „Grüngürtel im Göttinger Süden“. Darüber hinaus liegt diese Fläche im Bebauungsplan Göttingen-Geismar Nr. 27 “ Flütheabschlußdeich“, der zu diesem Zweck an dieser Stelle überplant wird.
Der Geltungsbereich I hat eine Größe von ca. 2,8 ha und die externe Ausgleichfläche (Geltungsbereich 2) hat eine Größe von 3060m².
Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:500.
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