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Herr Arnold verweist auf die mit der Ladung versandte Drucksache. Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig: Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:
Dem Abschluss der Planungskostenvereinbarung „LIDL/ Arndtstraße“ (Städtebaulicher Vertrag i.S.v. § 11(1) S.2 Nr.3 i.V.m. Nr.1 BauGB) wird zugestimmt. |
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