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Herr Dr. Kraus berichtet über die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen. Diese erfolgten nach einem standardisierten Verfahren, wobei es aber auch zu individuellen Einflüssen seitens des Untersuchers komme. Im Zuge der Fusion des Landkreises Göttingen mit Osterode sei es zu einem Anstieg der Untersuchungen von 2060 im Jahr 2016 auf 2638 im Jahr 2017 gekommen. Man erhebe Sozialindikatoren von den Eltern. Dies betreffe den Bildungsgrad, die Herkunft der Familie und den Anteil alleinerziehender Eltern. Am Ende stehe eine Empfehlung. Die Entscheidung, ob das Kind tatsächlich eingeschult werde, liege entweder bei der Schule oder, im Fall der Flexikinder, bei den Eltern.
Bei den U8/U9-Untersuchungen sei festzustellen, dass diese bei bildungsfernen Familien und solchen mit nichtdeutscher Herkunft unterdurchschnittlich oft vorlägen. Bei den ausländischen Familien könne dies aber auch daran liegen, dass die Kinder zum Beispiel in einem Flüchtlingslager geimpft worden seien, aber keinen Impfpass vorliegen hätten. Im Rahmen der Sprachentwicklung sei festzustellen, dass Kinder aus bildungsfernen, nichtdeutschen und alleinerziehenden Familien benachteiligt seien. Im Bereich der Zentralen Wahrnehmung wird die Verarbeitung von Sehen und Hören ermittelt. Bei knapp zwei Dritteln kam es zu keinem Befund. Etwa ein Viertel zeigte einen geringen Befund. Dies heiße nicht, dass es hier bereits Förderbedarf gebe, sondern dass es schon reichen könnte, die Freizeitgestaltung zu ändern und mehr Zeit auf Lesen und Malen zu verwenden. Auch hier seien Kinder aus bildungsfernen, nichtdeutschen und alleinerziehenden Familien benachteiligt. Im Bereich Psyche und Verhalten gehe es um die Erfassung von Dingen wie Beobachtungsgabe und Konzentrationsfähigkeit, die im Rahmen des SDQ-Verfahrens abgefragt würden. Es wurde festgestellt, dass Kinder aus bildungsfernen und alleinerziehenden Haushalten geringfügig benachteiligt seien. Bei den Schulempfehlungen hätten 60,4% eine „glatte“ Schulempfehlung erhalten, weitere 24,3% eine Schulempfehlung mit Hinweis. Insgesamt erhielten also 84,7% eine Einschulungsempfehlung, womit sich Göttingen im Bundesdurchschnitt befinde. Ein Blick auf die räumliche Verteilung der Ergebnisse zeige, dass der Westen Göttingens einen überdurchschnittlichen Anteil von bildungsfernen und nichtdeutschen Familien habe. Gleichzeitig gebe es dort einen unterdurchschnittlichen Anteil an Kindern mit „glatter“ Schulempfehlung und den höchsten Anteil von Kindern, welche die Empfehlung einer Zurückstellung vom Schulbesuch erhielten.
Herr Dr. Kraus antwortet auf Fragen aus dem Ausschuss. Die Ergebnisse entsprächen im Wesentlichen denen des Vorjahres. Bei der Sprachentwicklung gebe es Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen, die hier aber nicht dargestellt worden seien. Es sei möglich, dass zum Beispiel bei alleinerziehenden Personen Armut eine Ursache für die zum Teil unterdurchschnittlichen Ergebnisse seien. Allerdings sei es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet, die Eltern nach der Einkommenssituation zu befragen, weshalb keine entsprechenden Aussagen gemacht werden könnten. Falls man zu dem Schluss komme, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte, suche man den Kontakt zum Jugendamt. Die Schuleingangsuntersuchungen bei den sogenannten Flexikindern versuche man möglichst früh anzusetzen. Letztendlich hänge es aber davon ab, wann sich die Eltern für oder gegen einen Schulbesuch entschieden und die Kindertagesstätten Planungssicherheit hätten. Es sei richtig, dass die Untersuchungen zum Teil zu ungünstigen Zeiten stattfänden oder mit Wartezeit verbunden wären. Dies sei dem Umstand begrenzter personeller Ressourcen, hoher Fallzahlen und im Einzelfall erhöhtem Zeitbedarf pro Kind geschuldet. Man würde sich wünschen, entsprechende Untersuchungen schon zu einem früheren Zeitpunkt durchzuführen, um Defizite eher erkennen zu können. Aber auch dies sei eine Frage der finanziellen und personellen Ressourcen. Die Ergebnisse der Untersuchungen würden zum Teil in den Bildungsbericht einfließen.
Im Hinblick auf die Sprachstandsfeststellung äußert Herr Dr. Kraus, dass er es für misslich halte, dass diese nun Pflichtaufgabe der Kindertagesstätten seien, da so die Brücke zwischen Kita und Schule wegfalle. Herr Hölscher stimmt dem insofern zu, als geklärt werden müsse, wie jene Kinder, die keine Kindertagesstätte besuchten, von den Untersuchungen erfasst werden können. Herr Klaus Schmidt äußert, dass vonseiten der Kitas vorgebracht worden sei, dass die Kooperation zwischen Kita und Schule nicht gut gewesen sei und die Kitas die Aufgabe besser erfüllen könnten. Die genaue Zahl der Kinder, die keinen Kindergarten besuchen würden, könne er nicht sagen. Allerdings baue man das Angebot an Kindergartenplätzen aus, um diese Zahl klein zu halten.
Herr Krauß regt an, zukünftig die Ergebnisse getrennt nach Geschlecht darzustellen. Herr Friebe schlägt vor, Ergebnisse nicht nach Stadtteilen, sondern Schulbezirken darzustellen.
Frau Meyer unterbricht die Sitzung für Bürgerfragen.
Herr Keindel äußert, dass es vier Elternpaare gebe, die Interesse daran hätten, Pflegeeltern zu werden. Das Jugendamt habe mitgeteilt, dass sich ein Elternteil für ein halbes Jahr vollständig nur mit der Betreuung des Pflegekindes befassen müsse. Da beide Elternteile erwerbstätig sind und die Pflegeelternsätze zu niedrig seien, ein ausfallendes Erwerbseinkommen zu ersetzen, führe das zu erheblichen finanziellen Problemen. Er frage daher, ob es Bestrebungen gebe, die Pflegesätze zu erhöhen oder ein Pflegeelterngeld zu zahlen, um einen Anreiz für interessierte Eltern zu schaffen.
Herr Klaus Schmidt erläutert, dass die Verwaltung wahrnehme, dass es nicht viele interessierte Personen gebe, was man gerne ändern möchte. Die Zahlung von Elterngeld an Pflegeeltern sehe das Gesetz nicht vor außer bei Fällen, in denen eine Adoption unmittelbar bevorstehe. Man habe erfahren, dass der Landkreis Northeim eine dem Elterngeld ähnliche Zahlung leiste. Man wolle prüfen lassen, ob dies rechtlich zulässig sei.
Herr Klaus Schmidt antwortet auf Fragen aus dem Ausschuss. Trotz intensiver Werbung gebe es nur geringes Interesse aus der Bevölkerung an dieser Tätigkeit. Ob das Interesse hier niedriger sei als in Hessen, könne er mangels Daten nicht sagen. Die halbjährige Betreuung durch einen Elternteil sei aufgrund der Problemlagen, die ein Kind mitbringen könne, notwendig. Wenn für ein Kind keine Pflegeeltern gefunden werden, müsse eine stationäre Unterbringung vorgenommen werden.
Herr Schröder fragt, innerhalb welchen Zeitraums man mit einer Rückmeldung rechnen könne. Herr Klaus Schmidt meint, dass er eine Klärung im Laufe des ersten Halbjahres anstrebe.
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