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Frau Möhring begrüßt das neue Ortsratsmitglied Herr Martin Haubrock herzlich im Ortsrat Herberhausen und weist ihn gem. § 43 NKomVG auf die ihm obliegenden Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG hin und verpflichtet ihn gem. § 60 NKomVG, seine Aufgaben nach besten Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Dies bekräftigt sie gegenüber Herrn Haubrock per Handschlag.
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