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17. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Weende/Deppoldshausen
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ortsrat Weende/Deppoldshausen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 13.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:30 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Thiehaus Weende, Breite Str. 17, 37077 Göttingen-Weende
Ort:
Inter/0399/18 Interfraktioneller Antrag betr. Stellungnahme zum Unterschutzstellungskonzept des FFH-Gebietes 138 in der Stadt Göttingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:Interfraktionell   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis
Beschluss

Herr Arnold nimmt Stellung zu dem Antrag und begründet ihn ausführlich. Er gibt an, dass der Umweltausschuss im Mai 2018 einen Beschluss gefasst habe, dass die Realgemeinden Weende, Nikolausberg, etc. die Waldflächen als Naturschutzflächen ausgeben sollen. Dies würde große Einschränkungen mit sich bringen und die Ausgleichszahlung von 100 €/Hektar seien nicht ausreichend um diese ökonomisch auszugleichen. Es handele sich in bei der Realgemeinde Weende um 280 Hektar Wald, der bisher bewirtschaftet wurde und durch die unter Naturschutzstellung nun einer stillen Enteignung gleichkäme. Er stellt die Frage, was für den Wald die nachhaltigste Wirkung zeige. Dies sei der Landschaftsschutz. Zu dieser Erkenntnis seien inzwischen auch die Nationalparks in Niedersachsen.

 

Herr Arnold stellt ebenfalls dar, dass der Umweltausschuss sich am 27.11.2018 nicht mit dem FFH-Gebiet 138 befasst habe und folglich auch eine Entscheidung im Rat noch ausstehe.

 

Herr Culp empfiehlt die Stellungnahme zur Abstimmung zu stellen, jedoch ohne die SPD als Antragsteller mit aufzuführen. Hier fehle formal die Unterschrift des Vorsitzenden der SPD. Der Änderung des Antrages wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr Roth bemängelt das Verfahren zu diese Thema an sich. Die Stellungnahme sei aus Zeitgründen mit wenig Vorbereitungszeit erstellt worden und ohne die Position der Partei ndnis 90/Die Grünen. Er bedankt sich daher beim Weender Forum, die in einem Artikel über diese Sichtweise berichtet haben.

 

Weiterhin erklärt Herr Roth, dass seine Partei mit dem zweiten Teil der Stellungnahme einverstanden sei, wenn kein Naturschutz möglich sei, dann solle es Landschaftsschutz werden. Herr Arnold stellt daher den Antrags zur Teilung der Stellungnahme. Dies wird jedoch mehrheitlich abgelehnt.

 

Herr Hänsch von der Realgemeinde Weende stellt einige Nachteile des Naturschutzes für den Wald vor. Es seien unter anderem die Ziehwege auf denen im Wald mit Maschinen gearbeitet wird. Diese seien aktuell 25 m breit und auch ausreichend, im Naturschutzgebiet seien 40 m vorgeschrieben. Auch würden schwere Maschinen den Boden zerstören. Er vertritt die Meinung, dass der Naturschutz dem Wald und der Realgemeinde nur Nachteile bringe und dar Landschaftsschutz ausreichend sei.

 

Nach weiterer Diskussion wird über den geänderten Antrag abgestimmt.

 

 

Der Ortsrat beschließt mit 9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung.

 

Der Rat möge der Beschlussempfehlung des Umweltausschusses der Stadt Göttingen vom 29.05.2018 zur Sicherung der Waldflächen als Naturschutzflächen nicht folgen.

 

Vielmehr soll der ursprünglichen Empfehlung der Verwaltung sowie den vorliegenden Stellungnahmen des Forstamtes Reinhausen, der Realgemeinden Geismar, Nikolausberg und Weende sowie der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gefolgt und die ausgewiesenen Waldfchen unter Landschaftsschutz gestellt werden.

 

Sollte der Rat dieser Empfehlung nicht folgen wollen, sind im vorliegenden FFH-Konzept dringend folgende Fragenkomplexe nachzuarbeiten.

 

  1. Die Kartierungen bezüglich der Lebensraumtypen und Erhaltungszuständessen der Begründung zugeordnet werden und nicht dem Beschlusstext (zu statische Festschreibung und dadurch bedingte dauerhafte Nutzungseinschränkung)

 

  1. Bauliche Veränderungen an den Wirtschaftsgebäuden, Wegebau etc. müssen weiter ohne zusätzliche Genehmigungsverfahren möglich sein.

 

  1. Es müssen weiter ohne zusätzliche Genehmigungen die teils traditionellen Veranstaltungen der Realgemeinden inkl. Befahrbarkeit mit Privat-Kfz ohne jeweils notwendige Sondererlaubnisse ermöglicht werden.

 

Verwaltung und Politik werden dringend aufgefordert, die sicher noch folgenden Einwendungen der Realgemeinden im Detail zu prüfen und zu berücksichtigen.

 

 
 

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