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Herr Lieske teilt mit, dass der Haushalt 2019/20 im Rat am 15.02.19 beschlossen werden soll. Es bestünde noch Beratungsbedarf. Dies führe dazu, dass am 22.01.2019 zu einer zusätzlichen Schulausschusssitzung geladen werde, in der die 3. Lesung stattfinde.
Herr Lieske informiert über die Festlegung der Anmeldetermine wie folgt:
Gesamtschulen 13. und 14. Mai 2019 Gymnasien 20. und 21. Mai 2019. Herr Lieske teilt mit, dass der Schulträger bei der Landesschulbehörde den Antrag auf Einrichtung eines Ganztagsangebotes an der Grundschule Herberhausen fristwahrend zum 01.12.18 stellen werde. Die hierzu erforderlichen und zu erwartenden Beschlüsse in den Gremien könne man nachreichen und so ohne Zeitverzug in den Ganztagsbetrieb starten.
Herr Lieske verweist auf ein Schreiben des Stadtelternrates, das ihn und die Schulausschussvorsitzende Frau Bury kurzfristig erreicht habe. Das Schreiben ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Herr Seguin weist auf die verteilte Schulstatistik hin.
Herr Seguin teilt mit, dass die Zentrale Informationsveranstaltung über weiterführende Schulen am 07.03.19 stattfinden solle. Da die Stadthalle aufgrund der Sanierung als Veranstaltungsort diesmal nicht zur Verfügung stehe, sei man bzgl. der Anmietung eines Hörsaals im ZHG mit der Universität im Gespräch.
Herr Seguin bittet darum, das Thema „Schulstättenentwicklungskonzept und Sanierung von Schulgebäuden“ auf die Tagesordnung der im März vorgesehenen Schulausschussitzung zu setzen. Bis dahin habe die Verwaltung die von der Politik gewünschte „Harmonisierung“ des Konzepts vorgenommen und die Ergebnisse aus den Haushaltsplanberatungen, die erst im Februar abgeschlossen seien, eingearbeitet.
Herr Dr. Häntsch ist der Meinung, dass die Festlegung gestaffelter Anmeldetermine gegen geltendes Recht verstoße, da die Gesamtschulen „ersetzende Schulformen“ seien und § 59a NSchG nicht mehr gelte.
Herr Lieske entgegnet, dass der Schulträger über die Festlegung der Anmeldetermine entscheide. Im Vorfeld habe es Abstimmungsgespräche über das Verfahren mit der Landesschulbehörde und der Verwaltungsspitze gegeben. Demnach sei man zu der Entscheidung gekommen, ein gestaffeltes Anmeldeverfahren durchzuführen.
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