![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Ortsbürgermeister Voß hat keine Mitteilungen.
Frau Störbrock berichtet, dass eine Mitteilung vom Fachdienst Straßen- und Wasserbau vorliegt, dass das Totholz im Graben der „Esebecker Straße“ restlos vom Bauhof entfernt werden soll. Herr Gilewski bestätigt, dass das Totholz an zwei Tagen vom Bauhof entfernt wurde und der Graben frei ist. Herr Dr. Wiedemann fordert eine Prioritätenliste, dass bestimmt Bereiche automatisch kontrolliert und gereinigt werden.
Zur Bürgeranfrage von Herrn Theß aus der Sitzung vom 13.11.2018 betr. „Reklamebeleuchtung am neuen Nahversorger“ wird folgendes aus der Bauverwaltung mitgeteilt: · Lage und Größe der Werbeanlagen sind in den öffentlich – auch im Ortsrat beratenen – Anlagen zum seinerzeitigen städtebaulichen Vertrag dargestellt. Der Städtebauliche Vertrag eröffnet aber im Übrigen keine rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten, eine Beleuchtung zu unterbinden. · Ausweislich vorb. Vertragsanlagen sind auf der Westseite des Marktes zwei etwa 2 m hohe Werbetafeln vorgesehen. Die Westfront des Marktes springt allerdings mehr als 50 Meter von der Straße „Gesundbrunnen“ zurück (da sich zwischen Straße und Markt der Kundenparkplatz befindet). Aufgrund dieser Entfernung erscheint eine Anlage dieser Größenordnung – selbst wenn sie durchgehend beleuchtet ist – unproblematisch. · An der Einmündung zum Kundenparkplatz wird ausweislich vorb. Unterlagen ein Werbepylon entstehen. Dieser befindet sich allerdings nicht auf öffentlichen Straßenraum, sondern rd. 3 Meter von diesem entfernt. Damit befindet sich die nächste Straßenlaterne etwa so weit vom Haus des Beschwerdeführers entfernt, wie der Pylon. · Im Ergebnis wird der befürchtete Konflikt zwischen einer – möglichen – Beleuchtung der Werbeanlagen und der Wohnbebauung auf der gegenüber liegenden Straßenseite nicht gesehen. · Es bestehen aktuell keine rechtlichen Möglichkeiten, die Beleuchtung zu reglementieren.
Zur mündlichen Nachfrage des Ortsrates aus der Sitzung vom 13.11.2018 betr. „Fußweg zwischen Hunneborn und Volksbank“ und ggf. Straßenverkleinerung zur Gehwegerstellung, teilt die Straßenverkehrsbehörde mit, dass es sich um ein bautechnisches Problem handelt und sich die Kleine-Verkehrskommission (KVK) damit nicht befasst, so dass eine Ortsbesichtigung durch die KVK nicht notwendig ist.
Herr Meinshausen aus dem Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung hat die Anfrage des Ortsrates aus der letzten Sitzung mitgenommen und vorab geprüft: Herr Meinshausen teilt mit, dass er noch einmal die Fahrbahnbreiten geprüft hat – es wird zu eng. Wir haben heute eine Fahrbreite zw. ca. 6,75 m (Hausnr. 5) und 7,80 m (Höhe Volksbank) – vgl. anliegenden Lageplan (Anlage 2 zum Protokoll). Wenn hier zu Lasten der Fahrbahn ein regelkonformer Gehweg mit einer Breite von 2,50 m Breite hergestellt werden soll, verbleibt eine Restbreite von 4.25 m bis 5.30 m. Dies ist aber für den Begegnungsfall Bus/Bus zu schmal – hier brauchen wir 6,50 m. Außerdem reicht der Platz für Busse, die von der „Diedershäuser Str.“ nach links in den „Gesundbrunnen“ und umgekehrt abbiegen wollen nicht aus – hier müsste die Gehwegnase vor dem Gebäude „Diedershäuser Str. 2“ teilweise zurückgebaut werden. Außerdem müssen die Stellplätze auf der Westseite der Straße „Gesundbrunnen“ gegenüber von Hausnr. 1/3 entfallen. Ein Ortstermin wird angeboten, aber das dürfte an seiner Einschätzung nichts ändern. Weiterhin sollte die GöVB dabei sein bzw. vorher zumindest gefragt worden sein. Der Ortsrat wünscht einen gemeinsamen Ortstermin mit GöVB und Fachdienst Straßen- und Verkehrsplanung.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |