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Herr Dienberg nimmt Bezug auf die Drucksache der Verwaltung. Inhaltlich könne er weitestgehend auf die umfängliche Diskussion der vergangenen Sitzung verweisen. Nach seiner Wahrnehmung habe sich in der vergangenen Sitzung gezeigt, dass eine Variantenauswahl einer sorgsamen Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile bedürfe. Die Verwaltung wolle daher – sofern der Ausschuss im Sinne der Beschlussvorlage beschließe – die dann verbliebenen beiden Trassenvarianten (mithin Variante 1 und Variante 2a)) weitergehend untersuchen und auf dieser Grundlage dann für die Ausschuss-Sitzung im Februar einen entsprechenden Vorschlag entwickeln.
Er wolle jedoch die Gelegenheit der heutigen Sitzung nutzen, um hinsichtlich der Presse-Berichterstattung vom Vortag nochmals klarzustellen, dass die Variante 1 durch den Verkehrsgutachter verworfen worden sei; dieser Bewertung hätten ausschließlich verkehrsplanerische Kriterien zugrunde gelegen. Die Verwaltung habe jedoch stets deutlich gemacht, dass aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich die Varianten 1 und 2a möglich seien. Entsprechend sei auch der Beschlussvorschlag der Vorlage abgefasst.
Frau Hoffmann ergänzt, dass die Verwaltung im Nachgang zur Ausschuss-Sitzung vor 14 Tagen nochmals zwei Varianten näher untersucht habe, sofern dies in der Kürze der Zeit möglich gewesen sei. Konkret habe es sich hierbei um die Variante 3 gehandelt sowie um die Variante 1 in der Modifikation als „Troglösung“.
Die Realisierung der Variante 3 bedeute zwangsläufig, dass für die Innenstadtbereiche zwischen Jüdenstraße und Albaniplatz eine Zufahrt über das Geismar Tor ermöglicht werden müsse. Ein Teil dieser Zufahrt im Verlauf der Kurze-Geismar-Straße sei derzeit noch als Fußgängerzone ausgewiesen; eine Öffnung der Fußgängerzone für den Individualverkehr werde jedoch zusätzlichen Verkehr in der unmittelbaren Innenstadt nach sich ziehen. Entscheidender sei aber, dass bei einer sich aus der Variante ergebenden Trassenführung für den Lieferverkehr mehrere Zwangspunkte bestünden die von größeren Lkw nicht – oder nur unter der Voraussetzung erheblicher konstruktiver Maßnahmen – passiert werden könnten. Dies treffe z.B. auf die Einmündung südliche Obere Karspüle/ Friedrichstraße zu; ein Sattelzug könnte hier nicht verkehren, ohne die Fußgängerbereiche in erheblichem Umfang überfahren zu müssen. Gleiches gelte für die Einmündung Lange-Geismar-Straße/ Albanikirchhof. Auch die Kreuzung Kurze-Geismar-Straße/ Lange-Geismar-Straße sei für derartige Abbiegevorgänge nicht geeignet. Sie bitte zu berücksichtigen, dass die Straßen an den benannten Stellen baulich auf die derzeitige Flussrichtung ausgerichtet – und hierfür z.T. auch erst kürzlich umgebaut worden – seien. Diese Radien ließen einen Lieferverkehr in der im Sinne von Var. 3 veränderten Fahrtrichtung nicht zu.
Auch die Modifikation der Variante 1 (Troglösung) habe die Verwaltung geprüft. Da bei dieser Variante eine ebenengleiche, aber kfz-freie Verbindung zwischen Cheltenhampark und Albaniplatz entstehen solle, müsse die neue Zufahrtstraße zwangsläufig abgesenkt und in einer Art Trog geführt werden. Um die erforderliche Tiefe zu erreichen, müsse die Absenkung bereits kurz hinter der Einmündung mit dem Hainholzweg beginnen und mit 6 % ein vergleichsweise starkes Gefälle aufweisen. Da die Trasse jedoch in Höhe Albanikirche möglichst wieder auf das vorhandene Straßenniveau treffen solle, werde die anschließende Rampe in Richtung Westen dann sogar ein Gefälle von 8 % aufweisen. Alleine diese Daten machten die technischen Probleme einer solchen Lösung deutlich. Hinzu kämen eine höhere Lärmbelastung durch die Ausbildung eines Troges sowie die erheblichen Kosten. Nach einer ersten überschlägigen Kostenermittlung entstünden für eine Ausführung als Zweirichtungsverkehr Kosten in Höhe von 8 – 9 Mio. EUR, für einen Einrichtungsverkehr in Höhe von immerhin noch rd. 5,5 Mio. EUR. Die Ausführung sei konstruktiv aufwändig, da hier zahlreiche Versorgungsleitungen verliefen und zudem eine problematische Grundwassersituation bestehe. Die Verwaltung wolle jedoch auch die oberirdische Variante nochmal näher untersuchen. Die Verwaltung schlage daher im Ergebnis vor, dass die Varianten 1 (oberirdisch) und Variante 2 a) nochmals dezidiert geprüft und dargestellt würden und die Verwaltung auf dieser Grundlage dann eine Beschlussempfehlung vorlege.
Frau Binkenstein bestreitet, dass die von der Verwaltung ermittelten Neigungswinkel tatsächlich konstruktiv erforderlich seien.
Herr Becker kritisiert, dass der Verkehrsgutachten die verkehrliche Leistungsfähigkeit der verschiedenen Straßen zwar untersucht habe – allerdings offensichtlich nur bezogen auf die Fahrbahn. Es sei seines Erachtens im Vorfeld nicht hinreichend deutlich definiert worden, was eine Zufahrt zur Innenstadt eigentlich leisten solle. Liefer-Lkw könnten z.B. auch über die Groner Straße und die Lange-Geismar-Straße anfahren. Die Rote Straße und die Wendenstraße könnten dann den Anliegern vorbehalten bleiben. Der Vorteil der Variante 3 liege darin, dass der Albaniplatz komplett vom motorisierten Verkehr freigehalten werden könne.
Frau Hoffmann plädiert dafür, die Fußgängerzone im Bereich Kurze-Geismar-Straße/ Kaufland nicht aufzugeben; eine entsprechende Regelung sei ja schließlich auch ausdrücklich Bestandteil des aktuell erarbeiteten Verkehrskonzeptes resp. der Überlegungen zur Installation von Pollern. Zudem befinde sich in der oberen Lange-Geismar-Landstraße ein öffentliches Parkhaus. Herr Dr. Welter-Schultes hingegen ist der Ansicht, dass ggfs. die Parkhaus-Nutzung in die Poller-Regelung einbezogen werden könne. Auch er plädiere für einen Verzicht auf Kfz-Verkehr auf dem Albaniplatz; insofern bitte er die Variante 3 ernsthaft zu prüfen. Die von der SPD vorgeschlagen Lösung hätte zudem den Vorteil, das im 19. Jahrhundert erfolgte Schleifen des Walles städtebaulich zu heilen. Insgesamt kritisiere er die Systematik des Verkehrsgutachtens. Es sei seines Erachtens nicht nachvollziehbar, warum Variante 2 a) 15 Punkte erhalten habe und Variante 3 nur 13 Punkte. Die Vergabe der hohen Punktzahl für den Aspekt Verkehrssicherheit bei Variante 2a) sei nach seiner Überzeugung falsch. Schließlich würde hier eine abschüssige Straße unmittelbar vor einer Schule entstehen; er befürchte erhebliche Konflikte zwischen Radfahren und Schülern. Er gebe ferner zu bedenken, dass das Parkhaus doch auch gebaut werden solle, um die umgebenden Straßen vom Parksuchverkehr zu entlasten. Vor diesem Hintergrund könne er nicht nachvollziehen, warum die bisherige „Parkschleife“ nicht aufgegeben werde. Er rege vielmehr an, die Stellplätze in der Friedrichstraße aufzugeben und dafür lieber einen Zwei-Richtungs-Radverkehr zu ermöglichen.
Herr Nier verweist darauf, dass der bereits in der vergangenen Sitzung seine Bedenken gegen Variante 1 erläutert habe. Auch als Troglösung sei Variante 1 nicht praktikabel, da die Herstellung deutlich zu kostenaufwändig sei. Variante 2 a) sei daher aus seiner Sicht grundsätzlich nachvollziehbar; allerdings müssten auch die Belange der Albanischule und der Kirchengemeinde angemessene Berücksichtigung finden. Vor diesem Hintergrund greife er einen Vorschlag des Vereins „Stadt&Planung“ resp. der Naturschutzbeauftragten auf und rege an, die bisherige Verkehrsführung beizubehalten. Variante 3 könne seines Erachtens im Hinblick auf die Zielsetzung, die Innenstadt vom motorisierten Individualverkehr zu befreien, auch kontraproduktiv sein.
Nach Auffassung von Frau Dr. Sakowsky verfolgten alle Diskutanten offensichtlich das Ziel, die Interessen der Besucher mit den Interessen der Anlieger in Einklang zu bringen. Die entscheidende Frage sei mithin, wie dieser Zielsetzung eine geeignete Lösungsvariante zugeordnet werden könne, die zugleich zu einer Reduktion des Individualverkehrs führe und damit auch zukunftsfähig sei. Die Frage der Besucherverkehre dürfte mit Erstellung der Tiefgarage befriedigend geregelt sein; es bedürfe mithin vorrangig noch eines Lösungsansatzes für Anlieger und Anlieferer. Ggfs. möge die Verwaltung mit dieser definierten Zielsetzung nochmals grundsätzlich über entsprechende Lösungsansätze nachdenken.
Frau Walbrun verweist darauf, dass der Cheltenhampark ein Naturdenkmal darstelle. Sie könne der Variante 1 daher – auch als Troglösung – nicht zustimmen. Schließlich fordere das Innenstadtleitbild resp. das städtebauliche Leitbild eine Ergänzung bestehender Grünstrukturen und nicht deren Zerstörung. Nach Ansicht von Herrn Dienberg sollte Variante 1 jedoch zunächst näher untersucht werden; die Troglösung sollte allerdings ausgeschlossen werden, da der Investitionsbedarf hier in keinem sinnvollen Verhältnis zur Verkehrsmenge stünde. Gerne könne er auch zusagen, zusätzlich zu Variante 1 (oberirdisch) und Variante 2 a) auch die Bestandslösung nochmals zu prüfen und darzustellen. Frau Walbrun kritisiert, dass sowohl ein Trog, wie auch eine oberirdische Lösung zu einer Zerschneidung des Parks führen würde. Zumindest die große Esche am Eingang des Parks werde auf jeden Fall fallen müssen. Dies sei nicht akzeptabel.
Auf Nachfrage von Frau Walbrun erläutert Frau Epperlein, dass während der Bauphase im Rahmen der Stadthallensanierung einige kleinere Bäume an der Südfront der derzeitigen Terrasse ohnehin gefällt werden müssten
Frau Oldenburg wendet sich gegen die Variante 1. Auch in der von der SPD favorisierten „Troglösung“ dürften Beeinträchtigungen des Parkes nicht zu vermeiden sein. Im Ergebnis spreche auch sie sich daher für die Variante 2a aus, sofern die Belange der Albanischule und der Kirchengemeinde angemessene Berücksichtigung fänden. Ferner dürfe die Statik der Albanikirche nicht beeinträchtigt werden. Nach Ihrem Verständnis müsse es doch die Grundidee sein, dass hier eine attraktive Wegeverbindung zwischen Ethnologie und Kirche entstehe; dies bedeute allerdings nicht zwangsläufig, dass der Wall hier wieder geschlossen werde. Die Variante 1 halte Sie – in welcher Form auch immer – für völlig unrealistisch. Dann sei es eher sinnvoll, ggfs. die Variante 3 zu prüfen.
Frau Binkenstein entgegnet, dass die seinerzeitigen Ergebnisse des Auswahlgremiums nicht negiert werden dürften; daher müsse auch Variante 1 ernsthaft geprüft werden. Der große Vorteil dieser Variante bestehe darin, dass eine Straße vor der Albanischule resp. der Albanikirche vermieden werden könnte. Sie gebe zu bedenken, dass bei Variante 2a) die neue Straße vor der Grundschule weitestgehend auf dem Niveau des jetzigen Pausenhofes verlaufen würde. Dies sei ihres Erachtens nicht akzeptabel. Sie kritisiere ferner, dass hier Kosten ermittelt worden sei, während dies für die anderen Varianten nicht der Fall gewesen sei. Aussagekräftige Daten erhalte man jedoch nur, wenn die Kosten der verschiedenen Varianten miteinander verglichen würden. Zudem halte sie die Kostenermittlung für völlig unrealistisch. Eine Tiefgaragenzufahrt müsse ja ohnehin gebaut werden; dann könne diese auch gleich in die „Troglösung“ eingebunden werden.
Herr Feuerstein verweist darauf, dass sich der Rat seinerzeit mehrheitlich dafür entschieden habe, die Stadthalle an dieser Stelle zu erhalten. Diese Entscheidung impliziere aber auch, dass der Besucherverkehr verträglich abgewickelt werden müsse. Variante 1 sei hierfür weder geeignet, noch sei diese finanzierbar. Er halte diesen Vorschlag für vollkommen unrealistisch. Erforderlich sei vielmehr eine praktikable Lösung, die den berechtigten Interessen der Anwohner, wie auch denen des Innenstadthandels, gerecht werde. Im Ergebnis spreche sich seine Fraktion weiterhin für die Variante 2a) aus, zumal es kaum zeitliche Überschneidungen der Schulnutzung und der Stadthallennutzung geben werde. Herr Arnold warnt davor, die Aussagen des Innenstadtleitbildes immer wieder aufs Neue in Frage zu stellen; insofern dränge sich auch aus seiner Sicht Variante 2 a) auf. Er bitte überdies zu berücksichtigen, dass selbst im Falle eines Betriebes durch Dritte das Parkhaus einen Investitionskostenzuschuss der Stadt in Höhe von rd. 4 Mio. EUR erfordern werde. Vor diesem Hintergrund solle eine aufwändige Straßenführung möglichst vermieden werden, zumal der Baugrund in diesem Bereich ohnehin nicht unproblematisch sei.
Herr Dr. Welter-Schultes ist der Ansicht, dass Variante 2a) ohnehin keine Mehrheit finden werde. Vor diesem Hintergrund schlage er vor, diese Variante gar nicht mehr weiter zu prüfen und dafür die Variante 3 näher zu untersuchen. Diese sei bislang nicht hinreichend durchleuchtet worden. Die Schleppkurven an der Einmündung Kurze-Geismar-Straße/ Lange-Geismar-Straße seien seines Erachtens kein Argument, da hier im Wesentlichen nur ein Gewerbebetrieb ansässig sei; dieser könne auch mit kleinen Lkw beliefert werden. Auch aus Sicht von Herrn Grothey sei Variante 2a) hinfällig. Zur künftigen Entscheidungsfindung möge die Verwaltung vielmehr die aktuellen Verkehrsmengen in der Straße Obere Karspüle ermitteln sowie dezidiert bilanzieren, welche Bäume für Variante 1 entfallen müssten. Ein einziger großer Baum am Eingang des Parks sei seines Erachtens kein hinreichendes Argument gegen Variante 1, zumal durch die gestalterische „Schließung“ des Walls der Albaniplatz ja auch eine neue Grünqualität erhalten würde.
Herr Lindemann verweist darauf, dass die Verwaltung stets deutlich gemacht habe, dass sämtliche Varianten sowohl Vor- wie auch Nachteile hätten. Die Verwaltung sage gerne zu, die Daten umfassender aufzubereiten und die Auswirkungen der jeweiligen Varianten dezidierter darzustellen. Diesen Auftrag beziehe er jetzt auf die Varianten 1 und 2a) sowie ggfs. auch auf die Bestandsvariante. Anhand entsprechender Visualisierungen, die die Verwaltung gerne erstellen wolle, könne dann sicherlich auch einfacher eine Entscheidung getroffen werden.
Aus Sicht von Herrn Nier könne die bisherige Diskussion dahingehen zusammengefasst werden, dass die SPD sich für Variante 1 ausspreche, während CDU und FDP Variante 2 a) favorisierten. Die übrigen Fraktionen hingegen plädierten für abweichende Lösungen. Vor diesen Hintergrund halte er es für sinnvoll, dass auch die Bestandsvariante näher untersucht werde.
Herr Dienberg regt daraufhin an, den Beschlusstext dahingehend zu ergänzen, dass in einem weiteren Bearbeitungsschritt die drei Varianten (i.e. 1-oberirdisch, 2a) und Bestand) auf ihre stadtgestalterische Eignung und Funktionalität detailliert untersucht und für einen entsprechenden Beschlussvorschlag bewertet würden.
Herr Becker erklärt, dass die Variante 3 nicht von vorne herein ausgeschlossen werden dürfe; seine Fraktion spreche sich schon seit Langem dagegen aus, dass eine Straße über den Albaniplatz verlaufe.
Frau Oldenburg unterstützt den Formulierungsvorschlag von Herrn Dienberg grundsätzlich; allerdings spreche auch sie sich dagegen aus, Variante 3 auszuschließen. Herr Lindemann erläutert, dass Variante 3 stadtgestalterisch nicht gesondert dargestellt werden müsse, da hier ja im Wesentlichen auf bestehende Straßen zurückgegriffen werde und sich alle Beteiligten den freien Platz (durch Entfall der bisherigen Straße vor der Stadthalle) auch ohne besonderen Visualisierung vorstellen könnten. Für die anderen drei Varianten hingegen sollten entsprechende Bilder erarbeitet werden.
Nach Ansicht von Herrn Arnold sei ein förmlicher Beschluss in der heutigen Sitzung ohnehin nicht erforderlich, da die Verwaltung zugesagt habe, ergänzende Daten zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Zusage der Verwaltung könne die Angelegenheit schlicht vertagt werden.
Herr Dr. Wiedemann kritisiert, dass die Platzgestaltung offensichtlich der Prämisse des Autoverkehrs untergeordnet werden solle. Herr Dienberg tritt dieser Einschätzung entgegen. Vielmehr gehe es darum, Visualisierungen zu erarbeiten, damit der Ausschuss besser entscheiden könne ----- Sodann unterbricht Herr Arnold nach Zustimmung des Ausschusses die Beratung der Ausschussmitglieder, um Bürgeranhörungen i.S.v. § 62(2) NKomVG zu diesem Tagesordnungspunkt zuzulassen.
Herr Prof. Engelke befürchtet im Falle von Variante 2a) Konflikte zwischen den Benutzern der neuen Straße und den Grundschülern. Er bitte zu berücksichtigen, dass es sich bei der Albanischule um eine Ganztagsschule mit Betreuungsangebot bis 17:00 Uhr handele; insofern könne es sehr wohl zu zeitlichen Überschneidungen des Schulbetriebes und des Stadthallenbetriebes kommen. Hinsichtlich der Variante 3 verweise er darauf, dass der einzige größere Gewerbebetrieb in der oberen Lange-Geismar-Straße (Alnatura) seines Wissens ohnehin nicht durch größere Lkw angefahren werde. (Anmerkung des Protokollanten: Laut Auskunft von Alnatura erfolgt täglich eine Anlieferung durch einen großen Lkw).
Frau Breyer (Pro City) spricht sich nachdrücklich gegen eine Öffnung des derzeit als Fußgängerzone ausgewiesenen Abschnittes der „Kurze-Geismar-Straße“ für den allgemeinen Verkehr aus. Variante 3 scheide daher schon allein aus diesem Grund aus. Zudem würde diese Variante eine umwegige Verkehrsführung mit sich bringen. Sie wolle an dieser Stelle nochmals deutlich machen, dass der Göttinger Einzelhandel zwingend darauf angewiesen sei, dass die Innenstadt für den Lieferverkehr weiterhin erreichbar bleibe. Wenn sich die Poller durch Nutzer des Parkhauses in der oberen Lange-Geismar-Straße öffnen ließen, dann stehe zu befürchten, dass sich jeder über ein schlichtes Parkticket Zutritt zur Innenstadt verschaffen könne.
Herr Heinemann spricht sich für Variante 2 b) aus.
Auf Nachfrage von Prof. Engelke zu möglichen archäologischen Funden im Bereich des Albaniplatzes erläutert Herr Arnold, dass sich hier die ehemaligen Schanzen und Gräben der Stadtbefestigung befunden hätten und daher mit dem Auftreten archäologische Funde kaum zu rechnen sei. Herr Lindemann ergänzt, dass Sondierungsgrabungen jedoch gleichwohl durchgeführt werden müssten.
Ein weiterer Anwohner spricht sich gegen den Bau einer Tiefgarage aus. Das eingesparte Geld solle lieber zur Unterstützung des ÖPNV verwendet werden, um die Klimaziele der Stadt Göttingen zu erreichen. Herr Arnold entgegnet, dass der Rat seinerzeit im Rahmen der Diskussion zum Erhalt der Stadthalle bereits eine entsprechende Grundsatzentscheidung getroffen habe ----- Sodann beschließt der Ausschuss einstimmig: Die Angelegenheit wird vertagt. Die Verwaltung wird für die Februar-Sitzung des Ausschusses aussagekräftige Visualisierungen fertigen, um die Entscheidungsfindung zu unterstützen resp. zu erleichtern.
Einwohnerinnen und Einwohner fragen Ausschuss und Verwaltung:
Es liegen keine weiteren gesonderten Einwohneranfragen vor.
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