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Herr Lopez stellt kurz die Veränderungen der Planungen seit der letzten Sitzung vor. Auf Wunsch des Ortsrats habe man den Geltungsbereich verkleinert. Somit sind auch die Kompensationsmöglichkeiten sehr beschränkt worden. Die neue ÖPNV-Spange für die GÖVB, die GEB, Rettungsfahrzeuge und Winterdienste sei nun die neue Grenze des Gebiets. Es erfolgt auch keine landwirtschaftliche Nutzung mehr, sondern es sind Grünflächen ausgewiesen. Die geplanten Randsortimente des Baumarkts haben keine innenstadtrelevanten Auswirkungen. Die Nahversorgung in Grone sei ausreichend gesichert. Die Lärmkontingente wurden in die genehmigten Bereiche verschoben.
Es werden keine weitergehenden Fragen der Ortsratsmitglieder gestellt.
Frau Ortsbürgermeisterin Sterr begrüßt die Veränderungen. Herr Lindemann ergänzt, dass die Ergänzungen im städtebaulichen Vertrag eingearbeitet wurden.
Auf die Frage von Frau Wucherpfennig, warum denn nun noch ein Regenwasserrückhaltebecken erforderlich sei, antwortet Herr Lindemann, dies sei wegen der Entwässerung der Straße notwendig. Der Baumarkt entwässert auf seiner Fläche unter dem Gebäude. Die Erdanhäufung zum Siekweg werde hoffentlich bepflanzt fordert Frau Wucherpfennig noch ergänzend.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Stadtteil Göttingen-Grone südlich der Kasseler Landstraße zwischen Siekweg und der Siekhöhenallee. Er wird im Westen durch die Siekhöhenallee (Länge des Straßenabschnittes hier ca. 400 m), im Norden durch die Kasseler Landstraße (ca. 270 m) und im Osten durch den Siekweg (von der Kasseler Landstraße bis zur Südgrenze des Geltungsbereiches ca. 280 m) begrenzt. Die südliche Grenze ist eine gedachte Verlängerung der Harzstraße in westliche Richtung zwischen Siekweg und der Siekhöhenallee, die dem Verlauf der neuen Erschließungsstraße entspricht.
Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplans im Maßstab 1:1000
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