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Herr Müller erläutert kurz die Veränderungen des Vertragsentwurfs gegenüber der letzten Sitzung im Oktober. Drei wichtige Veränderungen sind nun Bestandteil des Vertrages.
Frau Ortsbürgermeisterin Sterr fragt, was bei einem Verkauf der Immobilien passiere. Herr Müller antwortet, dass der städtebauliche Vertrag seine Gültigkeit behalte und dass ein Verkauf genehmigungspflichtig durch die Stadt Göttingen sei. Käufer und Verkäufer seien dann Gesamtschuldner gegenüber der Stadt Göttingen. Bei einem Verkauf wird es zu einer vollständigen Übertragung auf einen neuen Eigentümer kommen.
Herr Schiferau möchte wissen, ob die Kosten für den Bau der Kindertagesstätte auf die Mieter umgelegt werden. Herr Müller teilt mit, dass sich die neue Kita und der Spielplatz im öffentlichen Bereich befinden und nicht auf die Mieter umlegbar seien. Außerdem weist er auf den §555 Bürgerliches Gesetzbuch (Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe) hin.
Herr Schmiedel zeigt mit Hilfe eines Planes auf, in welchen Radien die Stellplatzanordnungen vorgesehen seien. Die neuen Plätze sind in der Farbe Lila ausgewiesen (Anlage 1). Die Stellplätze liegen innerhalb der 300m-Radien. Weitere Festsetzungen wurden seit der letzten Sitzung nicht geändert.
Herr Bening versucht mit einer 3D Animation die Schattenwürfe, die durch die Aufstockungen entstehen, darzustellen. Es handele sich in der Animation lediglich um die Realisierung bei Vollgeschossen. Auf die Frage zu den Staffelgeschossen von Frau Wucherpfennig antwortet Herr Bening, dass dies eine Bebauung von 2/3 der Gesamtfläche sei. Weiter fragt sie, ob auch viergeschossige Häuser einen Fahrstuhl erhalten werden, denn dies sei nicht vorgeschrieben. Her Bening bejaht die Frage nach den Fahrstühlen, denn der demografische Wandel führe ansonsten dazu, dass ältere Menschen im vierten Stock, oder darunter, ihre Wohnungen nicht mehr erreichen könnten.
Frau Gerl-Plein möchte wissen, ob alle Wohnungen durch die geplanten Fahrstühle erreichbaren seien. Dies wird von Herrn Bening verneint, da es ja auch versetzte Geschosse in einzelnen Häusern gebe. Hier seien 7 Stufen trotzdem eine große Erleichterung gegenüber 4 Stockwerken (Barriere reduziert). Sollten Fahrstuhländerungen angestrebt werden, müssten 800 Mieter umziehen.
Frau Wucherpfennig führt aus, dass Wohnen in Grone lebenswert sein solle. Sanierungsstaus in manchen Wohnungen seien in der Zwischenzeit aber menschenunwürdig. Die Veränderungen, die nun auf die Mieter zukommen, entstehen durch den Willen des Investors, unabhängig von den zu leistenden Sanierungsarbeiten in den einzelnen Wohnungen. Die Politik sitze hier nicht am längeren Hebel. Die SPD-Ortsratsfraktion sei bereit einigen Wünschen der Verwaltung und des Investors zu folgen. Sie verliest die Änderungsliste, die nach einigen Begehungen in Grone-Süd erstellt wurde. Die SPD-Ortsratsfraktion fordere, dass nur einige Häuser um Vollgeschosse erhöht werden und dass auf den anderen Häusern lediglich Staffelgeschosse aufgesetzt werden. Herr Bening weist darauf hin, dass die Mietpreise durch Staffelgeschosse noch teuerer würden. Es könne dann nur noch 30% weniger Fläche genutzt werden. Für die Adler Real Estate lasse sich dies so nicht umsetzten und die Maßnahmen finden dann eben in anderen Städten statt.
Herr Lindemann führt aus, dass Göttingen unbedingt neuen Wohnraum benötige. Die Verwaltung schaue sich die Vorstellungen der Ortsratsfraktion an und er sagt zu, dass diese Forderungen im nächsten Bauausschuss am 6.12. vorgetragen werden. Herr Bening ergänzt, dass es sich hier um eine Angebotsplanung handele. Wenn die Maßnahmen nicht jetzt umgesetzt werden könnten, dann eben garnicht.
Frau Ortsbürgermeisterin Sterr macht deutlich, dass andere Planungen nicht ortsverträglich seien. Der Mietertreff müsse ein Nachbarschaftstreff sein, denn durch das Projekt „Soziale Stadt“ sei es zu einer großen positiven Veränderung der Wohnqualität gekommen. Auch erläutert Frau Ortsbürgermeisterin Sterr, dass eine Modernisierung der Immobilien immer möglich sei, auch ohne Änderung der Bebauungspläne. Sie weist darauf hin, dass z.B. Bewohner im Erdgeschoss keine Umlage für die Fahrstühle zahlen müssen. Auch Transferleistungsbeziehern würden die Kosten für Auskunftsersuchen bei Mietervereinen erstattet. Jeder sei berechtigt und verpflichtet, seine eigenen Interessen zu vertreten.
Die Frage von Herrn Siepmann, ob die Fahrstühle auch in den Keller führen, wird von Herrn Bening verneint.
Frau Gerl-Plein macht die Funktion des Ortsrats bei der Erstellung bzw. Veränderung eines Bebauungsplanes deutlich. Fraglich sei, ob diese Veränderungen gewünscht werden, und sei, z.B. der optische Eindruck, wichtig. Sie hätte sich gewünscht, dass alle Ortsratsmitglieder bereits zu Beginn dieser Tagesordnungspunkte alle Informationen gehabt hätten. Es sei schwierig für sie, den Ausführungen zu folgen und sie überlege, Vertagung zu beantragen.
Herr Bening macht deutlich, dass es hier um den Auslegungsbeschluss nicht aber um den Satzungsbeschluss handele.
Frau Ortsbürgermeisterin Sterr fasst zusammen, dass 227 neue Wohnungen das Ortsbild schon sehr verändern und dass sie auf eine positive Veränderung der Sozialstruktur hoffe.
Frau Pietsch verliest die Antwort zum Tagesordnungspunkt 9.1.
Der Ortsrat unterbricht von 20.57 Uhr bis 21.30 Uhr die Sitzung für Fragen der Anwesenden.
Frau Safieh gibt ein Statement zu den Veränderungen ab. Ihr sei völlig unklar, warum sich die Ortsratsmitglieder von der Adler Real Estate so drängeln ließen bei der Entscheidungsfindung.
Frau Ortsbürgermeisterin Sterr widerspricht dieser Behauptung. Bereits seit 2017 befasse sich der Ortsrat mit diesen Veränderungen und habe jedes Gebäude betrachtet. Herr Müller weist auf den §180 Baugesetzbuch hin, dass sich für die Erstellung des Sozialplans und der Verträglichkeit viel Zeit gelassen wurde. 50 Wohnungen würden in den echten Sozialen Wohnungsbau fallen plus die gesamte Kita. Dies sei ein gutes Ergebnis. Frau Ortsbürgermeisterin Sterr ergänzt, dass beim letzten „Runden Tisch“ sogar durch die Teilnehmer ein Lob für das Verfahren ausgesprochen wurde.
Herr Oesterreich weist darauf hin, dass dies Unternehmen ein finanzorientiertes Unternehmen sei. Der Zustand des bisherigen Bestandes sei größtenteils beklagenswert. Es würden keine Gebäudesanierungen benötigt sondern ein Abbau des Sanierungsstaus.
Frau Wucherpfennig und Herr Bening erklären, dass Modernisierungen auch ohne Veränderungen der Bebauungspläne möglich seien. Herr Pass fragt nach der sichtbaren Höhe des möglichen Parkhauses in der Backhausstraße. Um eine zweigeschossige Parkpalette zu realisieren, wird 1,25m in die Tiefe gegangen und danach wird in der Höhe von ca. 1m eine Brüstung zu sehen seien und darüber die Autos.
Die Sitzung wird auf Wunsch von Frau Gerl-Plein von 21.30 Uhr bis 21.47 Uhr zur Beratung unterbrochen.
Frau Ortsbürgermeisterin Sterr erffnet die Sitzung um 21.47 Uhr wieder.
Frau Gerl-Plein stellt den Antrag den Punkt drei der Änderungsliste gesondert abzustimmen.
Der Ortsrat lehnt diesen Antrag bei zwei Ja-Stimmen ab.
Der Ortsrat beschließt mit 6 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung folgende Änderungen/Erweiterungen:
a. Harzstraße 1, 3, 5, 7 (1 Vollgeschoss) b. Deisterstraße 13, 15, 17 (1 Vollgeschoss) c. Sollingstraße 4 (1 Vollgeschoss) d. St. Heinrichstraße 20, 22, 24, 26, 28, 30 (1 Vollgeschoss) [Anmerkung/ Erläuterung der Verwaltung zu vorb. Beschluss: Auf Nachfrage der Verwaltung zu Punkt 6 a – d wurde von der antragstellenden Fraktion in der Ortsratssitzung erläutert, dass damit neben der Zulässigkeit eines Staffelgeschosses ein weiteres Vollgeschoss zulässig sein soll.]
Anmerkung der Protokollantin:Als Anlage werden die Stellungnahmen der Verwaltung für den Bauausschuss am 6.12.2018 zu den einzelnen Forderungen angefügt.
Mit diesen Änderungen wird dem vorgelegten Beschlussvorschlag gefolgt.
Dem Abschluss des Städtebaulichen Vertrages „Wohnbauliche Entwicklung in Grone-Nord und Grone-Süd“ wird zugestimmt.
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