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Herr Brandenburg erläutert, dass die gelb markierten Abschnitte gegenüber der Vorlage für die Ausschusssitzung vom 23.10.2018 neu eingefügt wurden. Frau Oldenburg meint, dass die Formulierung der Ziffer 6 „soweit dies zur Anpassung an städtische Standards“ … zu ungenau sei und dass städtische Standards auslegungsfähig seien. Nach kurzer Diskussion wird über folgenden Änderungsantrag abgestimmt: Ziffer 6: Des Weiteren wird der Oberbürgermeister ermächtigt, redaktionelle Änderungen sowie sonstige Veränderungen des Gesellschaftsvertrags und der weiteren Unterlagen, die keine Änderungen von grundsätzlicher Bedeutung darstellen, zu veranlassen, soweit dies zur Anpassung an europäisches oder nationales Recht oder aufgrund kommunalaufsichtsrechtlicher Weisungen erforderlich ist. Derartige Änderungen gelten dementsprechend als Geschäft der laufenden Verwaltung.
Der Änderungsantrag wird mit 10 Nein-Stimmen und einer Ja-Stimme abgelehnt.
Über den vorgelegten Beschlussvorschlag beschließt der Betriebsausschuss mit 10 Ja-Stimmen und einer Enthaltung. |
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