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18. öffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Umweltdienste
TOP: Ö 5
Gremium: Betriebsausschuss Umweltdienste Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 27.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:24 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum THORN (126), Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen (barrierefrei)
Ort:
EB75/0535/18 2. Nachtrag zur Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht des häuslichen Abwassers aus dezentralen Abwasseranlagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage SmartDoc
Federführend:75-Göttinger Entsorgungsbetriebe   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Brandenburg erläutert, dass es sich bei dem 2. Nachtrag zur Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht des häuslichen Abwassers aus dezentralen Abwasseranlagen um eine redaktionelle Änderung handelt. Es wird hier klargestellt, dass für Grundstücke, die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für 15 Jahre beginnend mit der Errichtung der Anlage erfolgt und der Fristbeginn der Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nicht mit jeder Änderung der Satzung erneut wieder 15 Jahre beträgt.

 

Der Betriebsausschuss beschließt einstimmig.

 
 

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