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Bei dieser 2. Änderung zur Verordnung über Art, Umfang und Häufigkeit der Straßenreinigung in der Stadt Göttingen wird eine Anpassung an örtliche Gegebenheiten vorgenommen, z. B. wird die Wagnerstraße, in der sich ein Krankenhaus befindet, von Winterdienstklasse C auf Winterdienstklasse A hochgesetzt. Frau Oldenburg fragt, inwieweit die Größe der Klinik Einfluss auf eine etwaige Satzungsänderung habe. Herr Brandenburg antwortet, dass es bei der Einordnung von Straßen in die Klassen keinen Ermessensspielraum gäbe und dass in jeder Ratssitzung eine Änderung der Verordnung vorgenommen werden könne. Auf die Frage von Herrn Holefleisch zu etwaigen Mehrkosten für die Klinik stellt Herr Brandenburg fest, dass die Gebühr für den Winterdienst jährlich 0,60 EUR je Frontmeter bei Klasse A gegenüber jährlich 0,08 EUR je Frontmeter bei Winterdienstklasse C betrage.
Der Betriebsausschuss beschließt mit 10 Ja-Stimmen und einer Enthaltung. |
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