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Herr Arnold erläutert, dass mit Ratsbeschluss vom 16.11.18 Frau Karin Mann – als Vertreterin des Beirates für Menschen mit Behinderungen - zum beratenden Mitgliedern des Ausschusses ernannt worden sei.
Frau Mann wird sodann von Herrn Arnold förmlich auf die ihr nach §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen.
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