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Herr Lindemann verweist auf die mit der Ladung versandte Verwaltungsvorlage und erläutert diese zusammenfassend. Die ehem. Villa des Tuchfabrikanten Levin an der Merkelstraße solle künftig durch den Hogrefe-Verlag genutzt werden; auf die entsprechende Verkaufsentscheidung des Rates vom 15.06.2018 werde verwiesen. Das dem Rat vorgelegte Nutzungskonzept sehe im Wesentlichen eine Verlagsnutzung durch Büros sowie Besprechungs- und Konferenzräume vor; einige Räume sollten auch als Restaurationsbetrieb oder Veranstaltungsräume genutzt werden. Als Übergangsnutzung werde das Studentenwohnen zunächst weitergeführt; langfristig diene diese Nutzungseinheit als Erweiterungsfläche für den Verlag.
Im derzeit noch rechtskräftigen Bebauungsplan Göttingen Nr. 227 „Wagnerstraße“ werde das betreffende Grundstück als Allgemeines Wohngebiet („WA“) festgesetzt. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans, die auszugsweise dieser Vorlage beigefügt seien, würden die beabsichtigten Nutzungen jedoch in dieser Form nicht zulassen. Eine Änderung des Bebauungsplans sei daher erforderlich. Die Festsetzungen würden so getroffen, dass die oben beschriebenen Nutzungen ermöglicht würden; die Typologie stehe jedoch noch nicht abschließend fest.
Herr Nier kritisiert, dass das ehem. Studentenwohnheim im Norden des Verkaufsgrundstückes bereits seit mehreren Monaten leer stehe, obschon Wohnraum – insbesondere für Studenten, aber auch für Geflüchtete – dringend gesucht werde. Er bitte vor diesem Hintergrund um Auskunft, wann mit der Umnutzung des Gebäudes begonnen und der Leerstand damit beendet werde. Herr Lindemann erklärt, dass die Verkaufsverhandlungen kurz vor dem Abschluss stünden; die bauliche Sanierung durch den Erwerber solle seines Wissens alsbald beginnen.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Welter-Schultes erläutert Herr Lindemann, dass die Örtliche Bauvorschrift auch dazu dienen solle, Werbeanlagen zu reglementieren und unmaßstäbliche Werbung zu verhindern.
Frau Binkenstein verweist darauf, dass der Garten – incl. der Pavillon-Fläche – derzeit als private Grünfläche festgesetzt sei. Sie bitte um Auskunft, welche Festsetzung hier zukünftig geplant sei. Herr Lindemann bittet um Verständnis, dass dies derzeit noch nicht abschließend feststehe. Der Park solle aber in seiner jetzigen Struktur erhalten bleiben und werde auch entsprechend auf Ebene der Bauleitplanung gesichert werden. Allerdings solle auch die Nutzung des Brandi-Pavillons weiterhin ermöglicht werden, weshalb hier ggfs. eine gegenüber dem jetzigen Stand veränderte Festsetzung erforderlich werden könnte.
Sodann beschließt der Ausschuss einmütig bei zwei Enthaltungen: Der Verwaltungsausschuss möge beschließen:
Die Aufstellung soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen.
Das Plangebiet liegt östlich der Innenstadt, an der Merkelstraße in Höhe der Schillerwiesen. Es umfasst die Flurstücke des Fridtjof-Nansen-Hauses / ehem. Goethe-Instituts (Gemarkung Göttingen, Flur 13, Flurstücke 75/2, 75/18, 77/3, 77/5) mit einer Fläche von 6.170 m². Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:500. |
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