![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Ortsbürgermeisterin Dr. Busch führt kurz in den Tagesordnungspunkt ein. Sie lobt Frau Vollmer, die als Ortsheimatpflegerin für Holtensen die geforderten Aufgabenstellungen bravourös abarbeitet.
Frau Pietsch erläutert, das lediglich die Teilbarkeit der Stelle der Ortsheimatpflege und die Umsetzung der rechtlichen Normen aus der Niedersächsischen Gemeindeordnung auf das jetzt gültige Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz umgesetzt worden sind.
Der Ortsrat beschließt einstimmig:
Der Rat möge beschließen:
Dem in der Anlage beigefügten Entwurf der „Leitlinien für die Arbeit in der Ortsheimatpflege“ wird zugestimmt.
Die Leitlinien treten am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Göttingen in Kraft.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |