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Frau Störbrock teilt mit, dass die Leitlinien von der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) auf das aktuelle Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) angepasst wurden und die Änderung durch den Rat beschlossen werden muss.
Der Ortsrat Roringen nimmt die „Leitlinien für die Arbeit in der Ortsheimatpflege“ zur Kenntnis und stimmt einstimmig folgendem Beschlussvorschlag für den Rat zu:
Der Rat möge beschließen:
Dem in der Anlage beigefügten Entwurf der „Leitlinien für die Arbeit in der Ortsheimatpflege“ wird zugestimmt.
Die Leitlinien treten am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Göttingen in Kraft. |
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