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Frau Pietsch erläutert die Vorlage der Verwaltung. Sie führt aus, dass für Knutbühren nach Jahren der Abstinenz nun zwei Damen gefunden wurden, die gemeinsam bereit seien, die Position der Ortsheimatpflege zu übernehmen. Zusätzlich zur Teilbarkeit der Stelle wurden lediglich Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen von der Niedersächsischen Gemeindeordnung zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz vorgenommen.
Frau Ortsbürgermeisterin von der Heide geht kurz auf die Aufgaben der Ortsheimatpflege in der Leitlinie ein. Die Dokumentation des dörflichen Lebens sowie der Veränderungen sollen deutlich gemacht werden. Eine Power-Point-Präsentation zur Umsetzung des Backhauses in Groß Ellershausen habe sie vor einiger Zeit doch sehr beeindruckt.
Sie dankt den Ortsheimatpflegern für ihren Einsatz.
Frau Pietsch erläutert abschließend, dass der Ortsrat erst nach dem Ratsbeschluss (Teilbarkeit der Position) für Knutbühren einen Beschluss fassen kann.
Der Ortsrat beschließt einstimmig:
Dem in der Anlage beigefügten Entwurf der „Leitlinien für die Arbeit in der Ortsheimatpflege“ wird zugestimmt. Die Leitlinien treten am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Göttingen in Kraft.
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