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Frau Broistedt verweist im Verlauf ihrer Einführung insbesondere darauf, dass die neuen Leitlinien die Möglichkeit vorsehen würden, die Tätigkeit einer Ortsheimatpflegerin/eines Ortsheimatpflegers auch von max. zwei Personen wahrnehmen zu lassen. Aufgrund der Schwierigkeiten, Ehrenamtliche für solche Tätigkeiten zu gewinnen, werde die Verwaltung über die vorliegende Neufassung der Leitlinien hinaus in der „Satzung über die Entschädigung für Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder und der ehrenamtlich Tätigen“ eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung von bisher 16,- Euro auf zukünftig 50,- Euro monatlich vorschlagen. Herr Harms verweist darauf, dass der Ortsrat Geismar die Überarbeitung der Leitlinien und insbesondere die Anhebung der Aufwandsentschädigung für wichtig und überfällig ansehe. Anschließend empfiehlt der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft einstimmig dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Dem in der Anlage beigefügten Entwurf der „Leitlinien für die Arbeit in der Ortsheimatpflege“ wird zugestimmt. Die Leitlinien treten am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Göttingen in Kraft. |
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