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Beigeordneter Henze teilt mit, dass der Verwaltungsausschuss empfohlen habe, über diesen Antrag direkt zu beschließen.
Beigeordnete Oldenburg führt zum Antrag aus, dass es bei den Aufträgen für den Fahrradkurier nur um solche sensiblen Unterlagen gehen solle, die nicht postalisch versandt werden könnten, für die ein Bürger aber erneut, nur zum Abholen in die Verwaltung kommen müsse. Stattdessen könne der Bürger den Kurier beauftragen. Dieses funktioniere in anderen Städten sehr gut. So nehme z.B. in Karlsruhe bereits jeder 4. diesen Service in Anspruch. Die Gebühr dort betrage 3,00 € pro Auftrag.
Ratsfrau Arndt teilt mit, dass die PIRATENundPARTEI-Ratsgruppe die Idee gut finde. Der Kurier müsste dann aber nach Tarifvertrag bezahlt werden. Zudem müsse eine Gebührenbefreiung für bestimmte Personen, wie auch das Zustellgebiet, bzw. das Zeitfenster genauer geregelt werden.
Beigeordneter Dr. Scherer hält für die CDU-Ratsfraktion ebenfalls eine Prüfung für sinnvoll, da noch genauer nicht alles elektronisch verschickt werden könne und dieser Service u.a. Berufstätigen entgegen komme.
Ratsfrau Morgenroth führt aus, dass die B‘90/Die Grünen-Ratsfraktion den Antrag unterstütze. Der Service, wie er in Karlsruhe angeboten würde, könne auf Göttingen mit Hilfe aus Karlsruhe übertragen werden. Die Initiative sei zudem als Baustein zur CO²-Reduzierung gut. Das Fahrrad solle Verkehrsmittel Nr. 1 werden.
Ratsherr Grothey wünscht sich für die SPD-Ratsfraktion, dass bei der Gebührenkalkulation soziale Aspekte Berücksichtigung finden sollten. Im Anschluss beschließt der Rat einmütig bei 3 Enthaltungen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob und gegen welche Gebühr Ausweise, Pässe und andere Unterlagen mit einem Fahrradkurier ausgeliefert werden können.
Die Gebührensatzungen sind entsprechend anzupassen, so notwendig.
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