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14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen
TOP: Ö 8
Gremium: Rat Beschlussart: an Ausschuss verwiesen
Datum: Fr, 15.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Ratssaal des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen
Ort:
B' 90/0279/18 Antrag der Bündnis90/Die Grünen-Ratsfraktion betr. "Kinderbetreuung während Integrationskursen"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:Bündnis 90/Die Grünen-Ratsfraktion   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beigeordneter Henze teilt mit dass der Verwaltungsausschuss empfohlen habe, den Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau zu überweisen.

 

Ratsherr Tugcu erwähnt zunächst, dass heute das muslimische Fest Ramadan sei und gratuliert zu diesem.

Er begründet sodann den Antrag damit, dass man mit diesem Beispiel zeigen wolle, welche Integrationshemmnisse es insbesondere für junge Mütter gebe.

Sprache sei der Schlüssel zur Integration. Schwierigkeiten mit der Ausländerstelle könnten so vermieden werden. Die demokratischen Werte und die Gleichberechtigung in Deutschlandrden viele der zu uns kommenden Menschen so nicht kennen. Nur mit der Sprache könne man den Frauen helfen, auf eigenen Beinen zu stehen. Es würden gerade von jungen Müttern viele Kurse abgebrochen oder gar nicht angetreten, weil die Betreuung der Kinder fehle. Es sei die Aufgabe des Rates, diesen jungen Frauen mit der Betreuung der Kinder zu helfen, um ihnen Sprachkurse zu ermöglichen.

 

Ratsherr Dr. Hermann stimmt den Ausführungen zu. Eine kursbegleitende Kinderbetreuung sei selbstverständlich. Für die Diskussion im Ausschuss sei es wichtig, Informationen zu erhalten, welche Gelder erhalten werden könnten, was dazu aus dem Fchtlingssammeltopf beigetragen werden könne und welche Probleme sich durch fehlende geeignete ume und des notwendigen Personals ergeben könnten. Die SPD-Ratsfraktion stimme daher der Überweisung zu.

 

Ratsfrau Schulz teilt mit, dass die CDU-Ratsfraktion der Überweisung in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau ebenfalls zustimme und beantragt zudem die Überweisung in den Jugendhilfeausschuss.

Der Antrag sei sinnvoll, da fehlende Kinderbetreuung kein Hemmnis für die Teilnahme an Integrationskursen sein dürfe. Im Jugendhilfeausschuss sei aktuell der Kita-Bedarfsplan vorgestellt. Es fehlen tatsächlich viele Krippenplätze in Göttingen, das beträfe aber alle Kinder und man müsse daher die Zahl von Migrantenkindern ermitteln. Im Kita-Bereich betrage die Abdeckung dagegen 99,7 %. Zudem gäbe es bereits Projekte, den Flüchtlingssammeltopf und in den nächsten zwei Jahren weitere Krippen- und Kita-Plätze, so dass die Kinderbetreuung ggf. auch ohne weitere Haushaltsmittel gewährleistet werden könne. Das wäre zu prüfen.

 

Stadträtin Broistedt bittet darum, den Antrag nur in den Ausschuss Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau zu überweisen. Die Integration und damit die Kinderbetreuung scheiterten nicht am Geld, sondern an der Frage nach den geeigneten Räumen, sowie dem Personal. Der Jungendhilfeausschuss müsse Kriterien zur Kinderbetreuung einhalten, denen der Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau nicht unterliege, so dass dort eine schnellere Lösung möglich wäre. Stadtrat Lieske würde als zuständiger Dezernent für Jugend bei der entsprechenden Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau aber enebfalls anwesend sein.

 

Daraufhin zieht Ratsfrau Schulz den Antrag der Überweisung in den Jugendhilfeausschuss zurück.

Der Rat beschließt sodann einstimmig den nachfolgenden Antrag in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau zu überweisen:

 

Der Rat möge beschließen:

 

Es ist sicherzustellen, dass alle Menschen einen der Integration dienenden Kurs* besuchen können, die dieses sollen oder wollen, unabhängig davon, ob sie Eltern kleiner Kinder sind oder nicht.

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie die Kinderbetreuung während dieser Kurse gewährleistet werden kann, wenn kein Platz in einer Regel-Kita zur Verfügung steht. Die entstehenden Kosten sind in den Nachtragshaushalt einzustellen.

 

 

 
 

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