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14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Elliehausen/Esebeck
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat Elliehausen/Esebeck Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 12.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindehaus Elliehausen, Orthwiesen 3, 37079 Göttingen
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Herr Knyrim erklärt, dass die Sanierung der K 37 und der Radwegausbau zwischen Esebeck und Elliehausen zusammengehört, es dennoch zwei verschiedene Maßnahmen sind. Diese zwei Verfahren sind daher getrennt zu behandeln. Bei der Straßensanierung ist kein straßenbaurechtliches Verfahren zu beachten, da die Sanierung sich in der eigentlichen Grundstücksparzelle befindet und im Eigentum der Gemeine steht. Der Radweg wird erstmals neu erstellt, so dass ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist.

 

Die Planungen zur K 37 wurden am 24.05.2018 im Bauausschuss vorgestellt (Anlage 1 zum Protokoll). Folgendes wird veranlasst:

-          Neue Trag- und Deckschicht

-          Bankett neu herstellen

-          Kurvenbereich verbreitern bzw. befestigen

 

Drei Firmen sind in der engeren Auswahl. Am 09.07.2018 beginnt die 5 wöchige Baumaßnahme. Es wird eine Vollsperrung der Straße vorgenommen, da eine halbseitige Sperrung aufgrund der Richtlinie für Bauschutz nicht glich ist. Die vorhandene Straßenbreite von unter 8 Metern schließt eine halbseitige Straßensperrung aus.

 

Die RBB, die VB und der Regionalbus Uhlendorff sind benachrichtigt.

 

Der Umleitungsstrecke für Einwohner/innen und für den Busverkehr ber Hetjershausen und Knutbühren nach Esebeck) wird vorgestellt.

 

Herr Tielebörger fragt, warum nicht über die Diedershäuserstraße nach Knutbühren umgeleitet wird.

 

Herr Knyrim teilt mit, dass die Umleitungsstecke die Straßenverkehrsbehörde festgelegt hat.

 

Herr Dr. Wiedemann vermutet, dass die Straße als Umleitungsstrecke u.a. auch für Busse zu schmal und damit nicht geeignet ist.

 

 

Herr Boese fragt, ob die RBB dann überhaupt noch Esebeck anfährt?

 

Herr Knyrim antwortet, dass er dieses nicht genau sagen kann, da er hierzu keine Kenntnis hat, er jedoch davon ausgeht, dass die Buslinien nicht eingestellt werden.

 

 

Herr Tielbörger fragt, ob aufgrund der Straßensanierung dann auch die Begrenzungspfosten inkl. der Wildreflektoren erneuert werdennnen.

 

Herr Knyrim geht davon aus, dass bei Sanierung der Fahrbahn auch neue Begrenzungspfosten inkl. der Wildreflektoren eingesetzt werden.

 

Herr Dr. Wiedemann macht darauf aufmerksam, dass auf der K 37 zwischen Barterode und Esebeck ein reger Wildwechsel durch Wildschweine stattfindet.

 

Die Sitzung wird für Bürgerfragen zu diesem TOP einstimmig unterbrochen.

 

Herr Busse fragt, ob die Buslinie 71 wie gewohnt fährt.

 

Herr Knyrim teilt mit, dass er dazu keine Aussage machen kann, da die Planungen von Frau Engelmann von der GÖVB noch nicht abgeschlossen sind.

 

 

Herr Schlieper möchte wissen, ob die K 37 die bisherige Fahrbahnbreite behält oder verbreitert wird.

 

Herr Knyrim teilt mit, dass eine Verbreiterung aufgrund der Straßenentwässerung und der Eigentumsverhältnisse nicht möglich ist. Dennoch wird das Bankett um 50 cm verbreitert und erneuert. Der Kurvenbereich wird dann ca. 6,50 Meter betragen.

Herr Meinshausen ergänzt, dass die Bäume im Osten und der Graben im Westen eine Verbreitung fast unmöglich machen.

 

Herr Gilewski bemerkt, dass umso breiter die Straße und der Kurvenbereich sind, desto schneller können die Fahrzeuge die Straße passieren.  

 

 

Herr Teuteberg äert, dass der Straßenbelag auf den bisherigen erneuerten Stellen der K 37 schlecht ist. Die Straße ist bei Feuchtigkeit sehr rutschig. Er bittet daher im Rahmen der Erneuerung auf die Gesamtlänge der Straße eine neue Schicht aufzubringen, die nicht so rutschanfällig ist, wie der bisherige Straßenbelag.

 

Herr Ortsbürgermeister Voß geht davon aus, dass die Planungsabteilung der Stadt Göttingen weiß, was sie tut und den richtigen Belag verwendet.

 

 

Herr Dempewolf fragt, wie breit eine Straße sein muss, damit aufgrund der Baumaßnahmen nicht vollgesperrt werden muss.

 

Herr Knyrim antwortet, dass eine Straße eine Gesamtbreite von 8 Metern haben muss, damit der Verkehr halbseitig vorbeigeleitet werden kann.

 

 

Herr Ortsbürgermeister Voßchte wissen, wo genau vor Esebeck die Sanierung der K 37 beginnt und inwieweit das kommende Baugebiet „Kleehöfen“ dabei berücksichtigt wurde (Zufahrt, Verkehrsinsel o.)?

 

Herr Meinshausen teilt mit, dass die Tragschicht bis zum Ortsrand angepasst wird. Die Deckschicht wird dann nur bis zum zukünftigen Baugebiet neu aufgetragen werden, so dass dann nach Bebauung und Straßenanschluss entsprechend mit der Deckschicht bis zum Ortsanfang nachgearbeitet werden kann.

 

Es bestehen keine weiteren Fragen mehr zur Sanierung der K 37.

 

 

Herr Meinshausen teilt zum Radweg mit, dass dieser westlich bei der Zufahrt zum geplanten Baugebiet beginnt und eine Breite von 2,5 m haben wird. Er wird oberhalb des Grabens auf dem Feldweg geführt.

 

Nach der Kurve wird der vorhandene Feldweg zur Diedershäuser Stre r den Radweg genutzt. Diese Fläche hat die Stadt Göttingen für die Radwegeherstellung vom Feld- und Wegeverband erworben. Dieser Bereich wird eine Breite von 3,5 m haben.

Im letzten Bereich, kurz vor Elliehausen, wird lediglich der Asphalt zur Radwegeherstellung erneuert.

Somit wird es sich teilweise um einen Neubau des Radweges sowie um eine Ertüchtigung der vorhandenen Fläche handeln.

Neben dem 2,5 m breiten Radweg werden auf 4 m Breite die Ausgleichsmaßnahmen nach dem Naturschutzrecht erfolgen in Form von umen und Sträuchern.

 

Zum weiteren Verfahren teilt er mit, dass für den Radwegneubau ein Planfeststellungsverfahren mit öffentlicher Bekanntmachung eingeleitet werden muss. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Detailplanung nochmals im Ortsrat vorgestellt.

 

Herr Ortsbürgermeister Voß fragt, ob es eine Alternative gibt, falls der Eigentumserwerb nicht möglich ist.

 

Es wird mitgeteilt, dass dann der Radweg nicht gebaut wird.

 

Die Sitzung wird für Bürgerfragen zu diesem TOP einstimmig unterbrochen.

 

Herr Tielbörger möchte wissen, ob es möglich ist, den Radweg auf dem Weg, der um die Sporthalle führt, auslaufen zu lassen und gleichzeitig damit den vorhandenen Weg zu ertüchtigen.

 

Herr Gilewski möchte wissen, warum die Stadt Göttingen für die Sanierung der K 37 zuständig ist und nicht der Landkreis ttingen.

 

Herr Meinshausen antwortet, dass die Stadt Göttingen zuständig ist, da die Kreisstraße im Stadtgebiet liegt. Weiterhin teilt er mit, dass die Kosten für die Sanierung ca. 300.000 Euro betragen werden.

 

 

Herr Dr. Wiedemann bittet beim Anlegen der Ausgleichsflächen zu berücksichtigen, dass auf der Westseite ggf. die Hecken gepflanzt werden sollen, statt der Bäume, da der Heckenwuchs den Wind aus der westlichen Richtung abhält. 

 

Herr Helbig möchte den Vorschlag von Herrn Tielebörger aufgreifen. In der Diedershäuser Straße befindet sich eine hohlwegähnliche Situation. Vom Südring aus an der Böschung zur Sportstätte besteht ein unübersichtlicher Bereich. Er bittet darum, dass dieses noch einmal in einem Ortstermin angesehen wird.

 

Herr Schlieper fragt, ob der Ausgleich für den Radweg zwingend parallel zum Radweg erfolgen muss?

 

Herr Meinshausen teilt mit, dass der Ausgleich möglichst da sein soll, wo der Eingriff erfolgt ist.     

 

 

Weiterhin möchte er wissen, warum der Radweg nicht bis in den Ort rein geplant wird?

 

Herr Meinshausen erklärt, dass der Radweg westlich beginnt und ein Wechsel nach Osten erfolgen muss. Wenn das Baugebiet kommt, dann könne am Ende des Radweges die Mittelinsel erfolgen, die ein Queren von der westlichen zur östlichen Seite erglicht, so dass auf der richtigen Seite in den Ort eingefahren werden kann.

 

Herr Dr. Wiedemann bittet darum, die Mittelinsel etwas breiter zu planen, so dass man nicht quer mit Fahrrad stehen muss, um die Fahrbahn zu überqueren.

 

Frau Busse fragt, ob dann das Fahrradfahren ins Dorf nur über die Straße möglich ist und ob die Fußnger aus dem Baugebietet dann auch nur so ins Dorf gelangen können.

 

Herr Meinshausen antwortet, dass die Fußnger die Möglichkeit bekommen, vom Wohngebiet auf einen Fußweg ins Dorf zu gehen. Die Radfahrer müssen die Fahrbahnseite wechseln, außer der Gehweg wird auch als Radweg ausgewiesen.

 

Herr Ortsbürgermeister Voß bemerkt, dass diese Detailfragen im Planfeststellungngsverfahren geklärt werden können.

 

Herr Schlieper möchte abschließend wissen, warum die Ausgleichsfläche nicht überall gleich groß ist bis zu den Feldwegen und er beschreibt u.a. auch die Vorgänge bei Begegnungsverkehr von Fußngern / Radfahrern auf den Feldwegen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen.

 

Herr Meinshausen teilt mit, dass nach den Straßenverkehrsregeln der §§ 1 und 3 STVO das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt und dort niemand Vorfahrt hat.

 

Es bestehen keine weiteren Fragen mehr.   

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bericht Planungsstand K 37 und Radwegausbau - Pläne gesamt (7836 KB)      

 

 

 
 

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