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Der Rat beschließt mehrheitlich gegen 5 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung:
Der Geltungsbereich umfasst das unbebaute Eckgrundstück Groner Landstraße/Carl-Zeiss-Straße sowie die Carl-Zeiss-Straße selbst bis zu einer Tiefe von ca. 100 m. Weiterhin sind die hinteren Grundstücksteile der Grundstücke Groner Landstraße 24-32 bis zu einer Tiefe von ca. 60,00m ab deren nördlicher Grundstücksgrenze Bestandteil des Geltungsbereichs. Nördlich des Geltungsbereichs schließt die Betriebsfläche der Lokhalle und im Osten das Grundstück Bahnhofsallee 1d, 1e an. Im Süden wird der Geltungsbereich teils durch die vorderen Grundstücksteile der Grundstücke Groner Landstraße 24-32 sowie teils die Verkehrsfläche der Groner Landstraße begrenzt. Im Westen liegt die Geltungsbereichsgrenze westlich der Straßenfläche der Carl-Zeiss-Straße, an welche die Leineaue anschließt.
Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:2.000.
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