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14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Göttingen
TOP: Ö 24
Gremium: Rat Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 15.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Ratssaal des Neuen Rathauses, Hiroshimaplatz 1 - 4, 37083 Göttingen
Ort:
FB61/1558/18 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2017 der Stadt Göttingen "Groner Landstraße / Carl-Zeiss-Straße"
- Bescheidung der Anregungen
- Feststellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage/sonstige Vorlage
Federführend:61-Fachbereich Planung, Bauordnung und Vermessung   
 
Abstimmungsergebnis
Beschluss

 

Der Rat beschließt mehrheitlich gegen 5 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung:

 

  1. Die zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2017 der Stadt Göttingen "Groner Landstraße / Carl-Zeiss-Straße" vorgebrachten Anregungen werden entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.

 

  1. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2017 der Stadt Göttingen mit ihrer Begründung wird festgestellt.

 

  1. Ziele und Zwecke der Planung:
  • Änderung der Darstellungen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB sowie gemischte Baufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO in Darstellung einer Sonderbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Multifunktion“ (MF)

 

  1. Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst das unbebaute Eckgrundstück Groner Landstraße/Carl-Zeiss-Straße sowie die Carl-Zeiss-Straße selbst bis zu einer Tiefe von ca. 100 m. Weiterhin sind die hinteren Grundstücksteile der Grundstücke Groner Landstraße 24-32 bis zu einer Tiefe von ca. 60,00m ab deren nördlicher Grundstücksgrenze Bestandteil des Geltungsbereichs.

rdlich des Geltungsbereichs schließt die Betriebsfläche der Lokhalle und im Osten das Grundstück Bahnhofsallee 1d, 1e an. Im den wird der Geltungsbereich teils durch die vorderen Grundstücksteile der Grundstücke Groner Landstraße 24-32 sowie teils die Verkehrsfläche der Groner Landstraße begrenzt. Im Westen liegt die Geltungsbereichsgrenze westlich der Straßenfläche der Carl-Zeiss-Straße, an welche die Leineaue anschließt.

 

Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:2.000.

 

 

 
 

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