Der Rat beschließt mehrheitlich gegen 5 Nein-Stimmen:
- Die zum Entwurf des Bebauungsplans Göttingen Nr. 176 „Bahnhof - Westseite“, 5. Änderung und erweiterter Planbereich vorgebrachten Anregungen werden entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage beschieden.
- Der Bebauungsplan Nr. 176 „Bahnhof - Westseite“, 5. Änderung und erweiterter Planbereich wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit seiner Begründung beschlossen.
- Ziele und Zwecke der Planung:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulichen Neugestaltung der vom Geltungsbereich betroffenen Flächen einschl. des Neubaus eines Hotels
- Festsetzung von Sonstigen Sondergebieten gem. § 11 BauNVO sowie Urbanen Gebieten gem. § 6a BauNVO zur Weiterentwicklung und funktionalen Ergänzung des Lokhallenareals.
- Festsetzungen zu überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, sowie zum Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich Zahl der Vollgeschosse, Grund- und Geschossflächenzahl sowie Gebäudehöhen
- Festsetzung öffentlicher Verkehrsflächen
- Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke der Gebäude Groner Landstraße 24-32 und Bahnhofsallee 1d, 1e sowie ein nördlich anschließendes, zum Lokhallenareal gehörendes Flurstück 162 der Flur 3 der Gemarkung Göttingen. Von der Erweiterung des Planbereichs sind das unbebaute Eckgrundstück Groner Landstraße/Carl-Zeiss-Straße sowie die Carl-Zeiss-Straße selbst bis zu einer Tiefe von ca. 100 m betroffen.
Nördlich des Geltungsbereichs schließt das Lokhallenareal sowie nach Westen der Erholungsraum Leineaue an. Im Süden wird der Geltungsbereich im Fahrbahnbereich der Groner Landstraße und im Osten durch die Bahnhofsallee begrenzt.
Mit dem Bebauungsplan Göttingen Nr. 176 „Bahnhof - Westseite“, 5. Änderung und erweiterter Planbereich werden Teile der Urfassung sowie die 4. Änderung vollständig überplant.
Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:500.